Ergebnisse der Ausschreibung zum Interessenbekundungsverfahren „Neue Mitte“

Anfrage an: Stadt Bad Liebenstein

Mit der öffentlichen Ausschreibung "Interessenbekundungsverfahren für Konzepte potentieller Investoren für den innerörtlichen Bereich 'Löwenplatz/Stadthalle' Bad Liebenstein", haben Sie potenzielle Entwickler und Investoren aufgerufen, konkrete, aussagekräftige als auch wirtschaftlich und städtebaulich überzeugende Vorschläge zur Entwicklung und Bewirtschaftung dieser wichtigen innerstädtischen Fläche abzugeben (Beschluss Nr. 04-2014-31 der Stadtratssitzung vom 17. Juli 2014). Diese Ausschreibung wurde im Thüringer Staatsanzeiger 37/2014 vom 15.09.2014 veröffentlicht, wonach die Bewerbungsunterlagen bis zum 30. November 2014 bei der Stadtverwaltung Bad Liebenstein einzureichen waren.
Leider haben Sie jedoch die Ergebnisse dieses Ausschreibungsverfahren der Öffentlichkeit bis dato vorenthalten!?
Gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Durchführung eines Interessenbekundungsverfahren (Nr.3 zu §7 BHO und §7 Abs.3 Thür. LHO.), ist das Ergebnis dieser ersten Markterkundung mit den Varianten staatlicher Lösungen zu vergleichen, um eine wirtschaftliche Bewertung zu gewährleisten.
Auch hierzu haben Sie bislang weder eine aussagekräftige Vergleichsberechnung veröffentlicht, noch dargelegt wie die für einen objektives Verfahren erforderliche staatliche Lösung nach Ihrer Ansicht aussehen könnte und auf welcher Basis die Kosten einer solchen ermittelt wurden.
Wir bitten daher um eine Zeitnahe Veröffentlichung der eingegangenen Bewerberkonzepte, als auch um detaillierte Darlegung einer alternativen staatlichen Lösung nebst deren Kosten und einer Vergleichsberechnung zu den privatinvestiven Vorschlägen zur Nutzung des für unsere neue Einheitsgemeinde einzig möglichen Stadtzentrum und damit bedeutendsten innerstädtischen Bereich!
Sollte es Ihnen bislang an einer Alternativen Lösung mangeln, möchten wir an dieser Stelle erneut auf unseren Konzeptvorschlag zur Umgestaltung der Stadthalle in ein modernes und barrierefreies Verwaltungs- und Kulturzentrum hinweisen! http://initiative-kulturhausrettung.de/?page_id=19
Auch möchten wir Ihnen hierzu unsere zielorientierte Unterstützung und konstruktive Mitarbeit im Rahmen der von Ihnen beschworenen Bürgerbeteiligung wiederholt zusichern.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. April 2015
  • Frist
    22. Mai 2015
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Bürgerinitiative Kulturhausrettung
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit der …
An Stadt Bad Liebenstein Details
Von
Bürgerinitiative Kulturhausrettung
Betreff
Ergebnisse der Ausschreibung zum Interessenbekundungsverfahren „Neue Mitte“ [#9446]
Datum
19. April 2015 12:26
An
Stadt Bad Liebenstein
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit der öffentlichen Ausschreibung "Interessenbekundungsverfahren für Konzepte potentieller Investoren für den innerörtlichen Bereich 'Löwenplatz/Stadthalle' Bad Liebenstein", haben Sie potenzielle Entwickler und Investoren aufgerufen, konkrete, aussagekräftige als auch wirtschaftlich und städtebaulich überzeugende Vorschläge zur Entwicklung und Bewirtschaftung dieser wichtigen innerstädtischen Fläche abzugeben (Beschluss Nr. 04-2014-31 der Stadtratssitzung vom 17. Juli 2014). Diese Ausschreibung wurde im Thüringer Staatsanzeiger 37/2014 vom 15.09.2014 veröffentlicht, wonach die Bewerbungsunterlagen bis zum 30. November 2014 bei der Stadtverwaltung Bad Liebenstein einzureichen waren. Leider haben Sie jedoch die Ergebnisse dieses Ausschreibungsverfahren der Öffentlichkeit bis dato vorenthalten!? Gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Durchführung eines Interessenbekundungsverfahren (Nr.3 zu §7 BHO und §7 Abs.3 Thür. LHO.), ist das Ergebnis dieser ersten Markterkundung mit den Varianten staatlicher Lösungen zu vergleichen, um eine wirtschaftliche Bewertung zu gewährleisten. Auch hierzu haben Sie bislang weder eine aussagekräftige Vergleichsberechnung veröffentlicht, noch dargelegt wie die für einen objektives Verfahren erforderliche staatliche Lösung nach Ihrer Ansicht aussehen könnte und auf welcher Basis die Kosten einer solchen ermittelt wurden. Wir bitten daher um eine Zeitnahe Veröffentlichung der eingegangenen Bewerberkonzepte, als auch um detaillierte Darlegung einer alternativen staatlichen Lösung nebst deren Kosten und einer Vergleichsberechnung zu den privatinvestiven Vorschlägen zur Nutzung des für unsere neue Einheitsgemeinde einzig möglichen Stadtzentrum und damit bedeutendsten innerstädtischen Bereich! Sollte es Ihnen bislang an einer Alternativen Lösung mangeln, möchten wir an dieser Stelle erneut auf unseren Konzeptvorschlag zur Umgestaltung der Stadthalle in ein modernes und barrierefreies Verwaltungs- und Kulturzentrum hinweisen! http://initiative-kulturhausrettung.de/?page_id=19 Auch möchten wir Ihnen hierzu unsere zielorientierte Unterstützung und konstruktive Mitarbeit im Rahmen der von Ihnen beschworenen Bürgerbeteiligung wiederholt zusichern.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Bürgerinitiative Kulturhausrettung <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Bürgerinitiative Kulturhausrettung
Stadt Bad Liebenstein
Ergebnisse der Ausschreibung zum Interessenbekundungsverfahren "Neue Mitte" [#9446] Sehr geehrte Damen u…
Von
Stadt Bad Liebenstein
Betreff
Ergebnisse der Ausschreibung zum Interessenbekundungsverfahren "Neue Mitte" [#9446]
Datum
23. April 2015 14:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem § 4 Abs. 1 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG), § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG) sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), den Sie mit E-Mail vom 19. April 2015 gestellt haben. Ihr Antrag wird derzeit bearbeitet. Nach erfolgter Prüfung Ihres Antrages werde ich Ihnen die Entscheidung mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Kulturhausrettung
AW: Ergebnisse der Ausschreibung zum Interessenbekundungsverfahren "Neue Mitte" [#9446] Sehr geehrte Dam…
An Stadt Bad Liebenstein Details
Von
Bürgerinitiative Kulturhausrettung
Betreff
AW: Ergebnisse der Ausschreibung zum Interessenbekundungsverfahren "Neue Mitte" [#9446]
Datum
26. Mai 2015 09:59
An
Stadt Bad Liebenstein
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die Informationsfreiheitsanfrage "Ergebnisse der Ausschreibung zum Interessenbekundungsverfahren „Neue Mitte“" vom 19.04.2015 (#9446) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie uns umgehend über den Stand der Anfrage. Hinweis: Sollte eine - auch auszugsweise - Veröffentlichung der angeforderten Unterlagen aufgrund enthaltener Urheberrechte Dritter nicht möglich sein, so können Sie diese urheberrechtlich geschützten Materialien unter Verweis auf eine ausschließlich private / interne Verwendung übersenden. Bitte nutzen Sie auch dazu den Versandt per E-Mail in digitalisierter Form. Mit freundlichen Grüßen, Bürgerinitiative Kulturhausrettung Anfragenr: 9446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Bürgerinitiative Kulturhausrettung
Stadt Bad Liebenstein
Ergebnisse der Ausschreibung zum Interessenbekundungsverfahren "Neue Mitte" [#9446] Sehr geehrte Damen u…
Von
Stadt Bad Liebenstein
Betreff
Ergebnisse der Ausschreibung zum Interessenbekundungsverfahren "Neue Mitte" [#9446]
Datum
29. Mai 2015 10:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend Ihres Schreibens vom 26. Mai 2015 ergehen seitens der Stadt Bad Liebenstein folgende Hinweise: Der mit Datum vom 19. April 2015 durch die "Bürgerinitiative Kulturhausrettung" gestellte Antrag leitet ein Verfahren nach den einschlägigen Bestimmungen des Rechts zur Gewährleistung auf freien Zugang zu amtlichen Informationen nicht ein und kann daher die vom Gesetzgeber festgelegte Bearbeitungsfrist nicht in Gang setzen. Begründung: Der hier in Rede stehende Antrag lässt die Identität des Antragstellers nicht hinreichend erkennen. Zwar beschränkt sich der Anspruch der ersuchten öffentlichen Stelle regelmäßig auf die Angabe von Name und postalischer (zustellfähiger) Anschrift des Antragstellers, jedoch mangelt es dem der Behörde vorliegenden Schriftstück bereits an diesen Angaben. Mit freundlichen Grüßen

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Bürgerinitiative Kulturhausrettung
AW: Ergebnisse der Ausschreibung zum Interessenbekundungsverfahren "Neue Mitte" [#9446] Sehr geehrte Dam…
An Stadt Bad Liebenstein Details
Von
Bürgerinitiative Kulturhausrettung
Betreff
AW: Ergebnisse der Ausschreibung zum Interessenbekundungsverfahren "Neue Mitte" [#9446]
Datum
1. Juni 2015 10:47
An
Stadt Bad Liebenstein
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Mit Schreiben vom 23.04.2015 wurde der Antragseingang und dessen Bearbeitung ausdrücklich bestätigt. Ein Hinderungsgrund wurde vor bereits erfolgtem Fristablauf nicht genannt, weshalb die Anfrage leider als nicht hinreichend bearbeitet zu werten ist. Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden personenbezogene Daten im Internet nicht veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen Bürgerinitiative Kulturhausrettung Anfragenr: 9446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Bürgerinitiative Kulturhausrettung