Ergebnisse der Qualitätsanalyse (Bielefeld)

die Ergebnisberichte der letzen Qualitätsanalyse folgender Schulen:
- Bosserealschule Bielefeld, Bossestr. 10, 33615 Bielefeld
- Helmholtz-Gymnasium Bielefeld, Ravensbergerstraße 131, 33607 Bielefeld

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    5. Februar 2019
  • Frist
    7. März 2019
  • Kosten dieser Information:
    300,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ergebnisse der Qualitätsanalyse (Bielefeld) [#55736]
Datum
5. Februar 2019 12:03
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Ergebnisberichte der letzen Qualitätsanalyse folgender Schulen: - Bosserealschule Bielefeld, Bossestr. 10, 33615 Bielefeld - Helmholtz-Gymnasium Bielefeld, Ravensbergerstraße 131, 33607 Bielefeld
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Detmold
Ihre Anfrage zu Ergebnissen der Qualitätsanalyse Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ih…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Ihre Anfrage zu Ergebnissen der Qualitätsanalyse
Datum
7. Februar 2019 08:45
Status
Warte auf Antwort
image001.png
11,1 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 05.02.2019. Ich habe Ihre Mail an das Dezernat 48 Schulrecht und Schulverwaltung, Schulbau, Kirchensachen, Ersatzschulen, Sport, Sportstättenbau weitergeleitet. Sie werden von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksregierung Detmold
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre u. s. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
AW: Ergebnisse der Qualitätsanalyse (Bielefeld) [#55736]
Datum
11. Februar 2019 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
ATT918471.jpg
631 Bytes


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre u. s. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Hierin bitten Sie um die Ergebnisberichte der letzten Qualitätsanalyse für folgende Schulen: - Bosserealschule Bielefeld, Bossestr. 10, 33615 Bielefeld - Helmholtz-Gymnasium Bielefeld, Ravensbergerstraße 131, 33607 Bielefeld Für die genannten Schulen liegen nach Auskunft des zuständigen Dezernats 4Q entsprechende Berichte vor. Bevor diese Berichte aber Dritten nach dem Informationsfreiheitsgesetz zugänglich gemacht werden können, ist jeder Bericht daraufhin zu überprüfen, ob er den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht und Vorschriften oder Verordnungen (insbesondere zum Schutz von Lehrer- und Schülerdaten) einer Herausgabe entgegenstehen. Unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Arbeits- bzw. Zeitaufwandes für diese Überprüfung ist mit Kosten in Höhe von ca. 150 € pro Bericht zu rechnen. Ich weise deshalb darauf hin, dass für die Bereitstellung der Berichte der letzten Qualitätsanalyse für die Bosserealschule und das Helmholtz-Gymnasium in Bielefeld gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW Kosten in Höhe von ca. 300 € anfallen würden. Insofern bitte ich um Ihre Mitteilung, wenn Sie eine Herausgabe der Informationen unter Zusage der Übernahme der hierfür anfallenden Kosten erwünschen. Mit freundlichen Grüßen