Ergebnisse der Qualitätsanalysen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Aussage des MSW (https://fragdenstaat.de/anfrage/ergbnisse-schul-tuv-bericht-der-lippischen-zeitung/)
liegen die Unterlagen zu den durchgeführten Qualitätsanalysen bei den
Bezirksregierungen vor.
Dies betrifft auch die Bewertung der Qualitätsaspekte in den
Qualitätstableaus und die Qualitätsberichte.

Teilen Sie mir bitte mit

1. in welcher Form diese Daten in Ihrem Haus vorliegen und in welchen
Datenformat sie gespeichert sind. Bitte fügen Sie ein Beispiel für alle
elektronisch vorliegenden Daten für eine einzelne Schule an.

2. ob geplant ist, die Daten zu veröffentlichen, z.B. im Rahmen der
Initiative OpenNRW
(http://www.nrw.de/opennrw/opennrw-1/transparenz.html). Falls nein,
warum nicht?

3. ob Sie die Meinung des MSW teilen, dass diese Daten nach dem IFG
zugänglich sind. Bitte erläutern Sie ggf. eine abweichende Meinung der
Bezirksregierung möglichst konkret.

4. wie hoch Sie die Kosten einschätzen (Bereich von-bis) falls die
Qualitätstableaus und die Gesamtberichte der Prüfungskommissionen für
alle bisher besuchten Schulen im Bereich Ihrer Bezirksregierung in
elektronischer Form angefordert würden. Bitte erläutern Sie die
Zusammensetzung dieser Kosten möglichst konkret.


Bitte fügen Sie außerdem ein Beispiel für ein ausgefülltes Qualitätstableau sowie
einen exemplarischen Qualitätsbericht bei, damit ich mir ein Bild machen
kann.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Mai 2014
  • Frist
    17. Juni 2014
  • 0 Follower:innen
Michael Küster
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, nach Aussage des MSW (https://fra…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Michael Küster
Betreff
Ergebnisse der Qualitätsanalysen [#6441]
Datum
16. Mai 2014 20:39
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, nach Aussage des MSW (https://fragdenstaat.de/anfrage/ergbnisse-schul-tuv-bericht-der-lippischen-zeitung/) liegen die Unterlagen zu den durchgeführten Qualitätsanalysen bei den Bezirksregierungen vor. Dies betrifft auch die Bewertung der Qualitätsaspekte in den Qualitätstableaus und die Qualitätsberichte. Teilen Sie mir bitte mit 1. in welcher Form diese Daten in Ihrem Haus vorliegen und in welchen Datenformat sie gespeichert sind. Bitte fügen Sie ein Beispiel für alle elektronisch vorliegenden Daten für eine einzelne Schule an. 2. ob geplant ist, die Daten zu veröffentlichen, z.B. im Rahmen der Initiative OpenNRW (http://www.nrw.de/opennrw/opennrw-1/transparenz.html). Falls nein, warum nicht? 3. ob Sie die Meinung des MSW teilen, dass diese Daten nach dem IFG zugänglich sind. Bitte erläutern Sie ggf. eine abweichende Meinung der Bezirksregierung möglichst konkret. 4. wie hoch Sie die Kosten einschätzen (Bereich von-bis) falls die Qualitätstableaus und die Gesamtberichte der Prüfungskommissionen für alle bisher besuchten Schulen im Bereich Ihrer Bezirksregierung in elektronischer Form angefordert würden. Bitte erläutern Sie die Zusammensetzung dieser Kosten möglichst konkret. Bitte fügen Sie außerdem ein Beispiel für ein ausgefülltes Qualitätstableau sowie einen exemplarischen Qualitätsbericht bei, damit ich mir ein Bild machen kann. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Michael Küster <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Küster, Ihr Antrag nach dem Informationsgesetz NRW vom 16.05.2014 ist bei mir eingegangen. Ein…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
WG: Ergebnisse der Qualitätsanalysen [#6441]
Datum
19. Mai 2014 10:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Küster, Ihr Antrag nach dem Informationsgesetz NRW vom 16.05.2014 ist bei mir eingegangen. Eine Antwort zu Ihrem Antrag wird frühestens in KW 23 erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Küster, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Email vom 16.5.2014 mit dem Betreff "Erge…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
Ihre Email vom 16.5.2014 mit dem Betreff "Ergebnisse der Qualitätsanalysen".
Datum
4. Juni 2014 12:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Küster, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Email vom 16.5.2014 mit dem Betreff "Ergebnisse der Qualitätsanalysen". Eine inhaltliche Antwort bereite ich derzeit vor. Sie wird Ihnen in Kürze zugehen. Mit freundlichen Grüßen
Michael Küster
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ergebnisse der Qualitätsanalysen" vo…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Michael Küster
Betreff
AW: Ihre Email vom 16.5.2014 mit dem Betreff "Ergebnisse der Qualitätsanalysen". [#6441]
Datum
27. Juni 2014 23:06
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ergebnisse der Qualitätsanalysen" vom 16.05.2014 (#6441) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Michael Küster Anfragenr: 6441 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Küster, im Anhang übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage vom 16.5.2014. Die Verzöger…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
AW: Ihre Email vom 16.5.2014 mit dem Betreff "Ergebnisse der Qualitätsanalysen". [#6441]
Datum
30. Juni 2014 17:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Küster, im Anhang übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage vom 16.5.2014. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen