Ergebnisse der Qualitätsanalysen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW,
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Aussage des MSW (https://fragdenstaat.de/anfrage/ergbnisse-schul-tuv-bericht-der-lippischen-zeitung/)
liegen die Unterlagen zu den durchgeführten Qualitätsanalysen bei den
Bezirksregierungen vor.
Dies betrifft auch die Bewertung der Qualitätsaspekte in den
Qualitätstableaus und die Qualitätsberichte.
Teilen Sie mir bitte mit
1. in welcher Form diese Daten in Ihrem Haus vorliegen und in welchen
Datenformat sie gespeichert sind. Bitte fügen Sie ein Beispiel für alle
elektronisch vorliegenden Daten für eine einzelne Schule an.
2. ob geplant ist, die Daten zu veröffentlichen, z.B. im Rahmen der
Initiative OpenNRW
(http://www.nrw.de/opennrw/opennrw-1/transparenz.html). Falls nein,
warum nicht?
3. ob Sie die Meinung des MSW teilen, dass diese Daten nach dem IFG
zugänglich sind. Bitte erläutern Sie ggf. eine abweichende Meinung der
Bezirksregierung möglichst konkret.
4. wie hoch Sie die Kosten einschätzen (Bereich von-bis) falls die
Qualitätstableaus und die Gesamtberichte der Prüfungskommissionen für
alle bisher besuchten Schulen im Bereich Ihrer Bezirksregierung in
elektronischer Form angefordert würden. Bitte erläutern Sie die
Zusammensetzung dieser Kosten möglichst konkret.
Bitte fügen Sie außerdem ein Beispiel für ein ausgefülltes Qualitätstableau sowie
einen exemplarischen Qualitätsbericht bei, damit ich mir ein Bild machen
kann.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum16. Mai 2014
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17. Juni 2014
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