Ergebnisse der Radprojektgruppe des Bereich 6

Anfrage an: Stadtverwaltung Worms

Die Protokolle und Präsentationen der bisherigen 9 Sitzungen der Radprojektgruppe des Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen, Abteilung 6.6 Verkehrsinfrastruktur und Mobilität
mit dem letzten, 9ten Treffen, vom 02.02.2023.

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  • Datum
    1. März 2023
  • Frist
    4. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Stadtverwaltung Worms Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ergebnisse der Radprojektgruppe des Bereich 6 [#271762]
Datum
1. März 2023 09:01
An
Stadtverwaltung Worms
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Protokolle und Präsentationen der bisherigen 9 Sitzungen der Radprojektgruppe des Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen, Abteilung 6.6 Verkehrsinfrastruktur und Mobilität<< Antragsteller:in >> mit dem letzten, 9ten Treffen, vom 02.02.2023. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271762/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Worms
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Mitteilung ist bei uns eingegangen und wurde zur Bearb…
Von
Stadtverwaltung Worms
Betreff
AW: Ergebnisse der Radprojektgruppe des Bereich 6 [#271762]
Datum
1. März 2023 11:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Mitteilung ist bei uns eingegangen und wurde zur Bearbeitung an die Abt. 6.6 Verkehrsinfrastruktur und Mobilität weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Leider habe ich bis heute KEINE Antwort erhalten. Können Sie mir bitte zeitnah die Unterlagen und Pro…
An Stadtverwaltung Worms Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ergebnisse der Radprojektgruppe des Bereich 6 [#271762]
Datum
24. März 2023 13:34
An
Stadtverwaltung Worms
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Leider habe ich bis heute KEINE Antwort erhalten. Können Sie mir bitte zeitnah die Unterlagen und Protokolle zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271762/
Stadtverwaltung Worms
Sehr << Antragsteller:in >> wir freuen uns über Ihr Interesse an den Entwicklungen des Radverkehrs i…
Von
Stadtverwaltung Worms
Betreff
WG: WG: Ergebnisse der Radprojektgruppe des Bereich 6 [#271762]
Datum
29. März 2023 15:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir freuen uns über Ihr Interesse an den Entwicklungen des Radverkehrs in Worms. Die Unterlagen, die Sie in Ihrer ersten Anfrage erbeten haben, haben wir Ihnen deswegen auch gerne zukommen lassen. Ihre Anfrage hinsichtlich der Protokolle der Radprojektgruppe stößt hingegen auf Probleme in Bezug auf das Landestransparenzgesetz (LTranspG). Grundsätzlich sei vorangestellt, dass Sie als Mitglied des ADFC Worms leicht Zugriff auf die Protokolle der Radprojektgruppe erhalten können, wenn Sie sich an Vertreter des ADFC in diesem Gremium wenden (hier: Herr Niederhöfer). Als Mitglied dieses Gremiums erhält Herr Niederhöfer in seiner Funktion als Vertreter des ADFC die Protokolle der Sitzungen der Radprojektgruppe. Ihre Anfrage der Protokolle als Privatperson ist jedoch wie schon erwähnt problematisch. Die Verwaltungsvorschrift zum Landestransparenzgesetz (VV-LTranspG) benennt Belange, die der Freigabe von Informationen entgegenstehen können. Auf zwei Aspekte wollen wir hinweisen: 1. Entgegenstehende öffentliche Belange: Wenn der sogenannte Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betroffen ist, muss ein Antrag auf Informationsfreigabe abgelehnt werden. Dies bezeichnet einen Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich. Dazu zählt die Willensbildung der Exekutive, „sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei Vorbereitungen von Kabinetts- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht.“ Er darf weder von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen noch von individuellen Antragstellern ausgeforscht werden. Nach unserem Verständnis dient die Radprojektgruppe einem ressortübergreifenden Abstimmungs- und Willensbildungsprozess, wenn wir beispielsweise aktuelle Planungsentwürfe von Radverkehrsführungen vorlegen und diskutieren lassen und dessen Input Einfluss auf die Planungen hat. 2. Entgegenstehende Belange des behördlichen Entscheidungsprozesses: Die Vertraulichkeit der Beratungen ist geschützt. Der Begriff der Beratung erfasst die Vorgänge interner behördlicher Meinungsäußerung und Willensbildung, die sich inhaltlich auf die Entscheidungsfindung beziehen. Der Schutz gilt vor allem dem Beratungsprozess als solchem, also der Besprechung, Beratschlagung und Abwägung, d. h. dem eigentlichen Vorgang des Überlegens. Meinungsäußerungen, Beratschlagung und Abwägung sind ständiger Bestandteil der Sitzungen der Radprojektgruppe. Aus diesen Gründen lehnen wir Ihre Anfrage als Privatperson in Bezugnahme auf die Verwaltungsvorschrift zum Landestransparenzgesetz ab. Noch einmal wollen wir Sie jedoch darauf verweisen, dass Sie als Mitglied des hiesigen ADFC den Kontakt zum Vorsitzenden des ADFC suchen können, um Einblick in die Protokolle zu erhalten. Die Gewährung der Einsichtnahme obliegt dann Herrn Niederhöfer. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG,…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ergebnisse der Radprojektgruppe des Bereich 6“ [#271762]
Datum
29. März 2023 16:06
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/271762/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Informationen und Themen, welche hier besprochen wurden, für die Bürgerinnen und Bürger von großem Interesse sind, da sie demokratische Meinungs- und Willensbildung in der Gesellschaft fördert, die Möglichkeit der Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürgerinnen und Bürger verbessert, die Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen erhöht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 271762.pdf Anfragenr: 271762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271762/
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GZ 900-0003#2023/0074-0104 LfDI.0008 Zwischennachricht Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beig…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 900-0003#2023/0074-0104 LfDI.0008 Zwischennachricht
Datum
26. Juni 2023 11:16
Status
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geschwärzt
618,5 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Diese E-Mail ist maschinell erstellt und wird nicht namentlich unterzeichnet. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
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geschwärzt
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Stadtverwaltung Worms
GZ 900-0003#2023/0074-0104 LfDI Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. …
Von
Stadtverwaltung Worms
Betreff
GZ 900-0003#2023/0074-0104 LfDI
Datum
23. Oktober 2023 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: GZ 900-0003#2023/0074-0104 LfDI [#271762] Guten Tag, Nach der mir bisher durch Frau Böttner vorgeschlagene Ei…
An Stadtverwaltung Worms Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GZ 900-0003#2023/0074-0104 LfDI [#271762]
Datum
23. Oktober 2023 16:09
An
Stadtverwaltung Worms
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Nach der mir bisher durch Frau Böttner vorgeschlagene Einsichtname in Teile der Protokolle bezweifle ich, dass diese Schwärzung mehr, also 45 Minuten in Anspruch nehmen würde. Bitte begründen Sie, wieso für eine einfache Unkenntlichmachung von Namen und dem Teilnehmendenkreis in Dokumente soviel Zeit benötigt wird. Auch eine postalische Zusendung der Unterlagen ist nicht notwendig, da diese auch auf Elektronischem Wege übertragen werden können, die Teilnehmenden der Projektgruppe erhalten die Protokolle und Präsentationen ebenfalls Digital. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271762/

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