Ergebnisse der Sonderprüfungen von Wirecard

Der Ergebnisberichte der Sonderprüfungen der Wirecard Bank im Juni/Juli 2017 sowie Mitte 2019 (vgl. https://finanz-szene.de/payments/bafin-fuehrte-bei-der-wirecard-bank-grosse-sonderpruefung-durch/)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Ergebni…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Ergebnisse der Sonderprüfungen von Wirecard [#192706]
Datum
15. Juli 2020 08:22
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Ergebnisberichte der Sonderprüfungen der Wirecard Bank im Juni/Juli 2017 sowie Mitte 2019 (vgl. https://finanz-szene.de/payments/bafin-fuehrte-bei-der-wirecard-bank-grosse-sonderpruefung-durch/)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 192706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192706/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Semsrott , Ihre Anfrage nach dem Information…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
27. Juli 2020 16:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott , Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15.07.2020 habe ich erhalten. Die Anfrage wird unter dem Aktenzeichen R-5 K 5404-117969-2020/0002 geführt. Aufgrund des Umfangs der zu sichtenden Akten und Unterlagen, die zudem Gegenstand der laufenden Bearbeitung sind, erforderlicher interner und externer Abstimmungsprozesse, die infolge von Beschränkungen zur Vermeidung der Ausbreitung von Covid-19 derzeit erschwert sind, sowie der Notwendigkeit der Beteiligung Dritter an dem Verfahren (§ 8 Abs. 1 IFG) muss ich Ihnen mitteilen, dass ich die Soll-Frist gemäß § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG nicht einhalten kann. Ihrer Bitte folgend, weise ich vorsorglich darauf hin, dass ich aufgrund des Umfangs der zu sichtenden Akten und Unterlagen und des Erfordernisses der Beteiligung Dritter (§ 8 Abs. 1 IFG) zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon ausgehe, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage durch eine einfache Auskunft im Sinne des § 10 Abs. 1 IFG möglich ist, so dass möglicherweise Gebühren anfallen werden. Die Gebühren bestimmen sich nach § 10 Abs. 1 und 3 Satz 1 IFG, § 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV) in Verbindung mit dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis. Der maximale Gebührenrahmen beträgt 500 EUR. Ich werde unaufgefordert schnellstmöglich wieder auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ihr IFG Antrag zur Wirecard Bank AG Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei übersende ich Ihnen den heutigen Bescheid.…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Ihr IFG Antrag zur Wirecard Bank AG
Datum
6. Oktober 2020 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei übersende ich Ihnen den heutigen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen