Ergebnisse der Wertermittlung des Bodenneuordnungsverfahrens Bölkow-Matersen

Ergebnisse der Wertermittlung des Bodenneuordnungsverfahrens in Bölkow-Matersen

Ergebnis der Anfrage

Mir werden die angefragten Daten per Post zugesendet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2023
  • Frist
    14. März 2023
  • 0 Follower:innen
Kai Uwe Karsten
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern Details
Von
Kai Uwe Karsten
Betreff
Ergebnisse der Wertermittlung des Bodenneuordnungsverfahrens Bölkow-Matersen [#269885]
Datum
10. Februar 2023 06:35
An
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ergebnisse der Wertermittlung des Bodenneuordnungsverfahrens in Bölkow-Matersen
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kai Uwe Karsten Anfragenr: 269885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269885/ Postanschrift Kai Uwe Karsten << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kai Uwe Karsten
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Sehr geehrter Herr Karsten, mit Anfrage vom 10. Februar 2023 ging beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umw…
Von
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Betreff
Anfrage: Ergebnisse der Wertermittlung des Bodenneuordnungsverfahrens Bölkow-Matersen
Datum
13. Februar 2023 13:14
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,7 KB


Sehr geehrter Herr Karsten, mit Anfrage vom 10. Februar 2023 ging beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Stralsund ein Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen gemäß § § 3 UIG ein. Konkret ersuchten Sie Zugang auf Informationen der "Ergebnisse der Wertermittlung des Bodenneuordnungsverfahrens in Bölkow-Matersen". Allerdings ist die dafür zuständige Flurneuordnungsbehörde das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg und obliegt nicht unserem Zuständigkeitsbereich. Gemäß § 2 Abs. 4 S. 1 verfügt eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen, wenn diese bei ihr vorhanden sind oder für sie bereitgehalten werden. Ein Bereithalten liegt vor, wenn eine natürliche oder juristische Person, die selbst nicht informationspflichtige Stelle ist, Umweltinformationen für eine informationspflichtige Stelle im Sinne des Absatzes 1 aufbewahrt, auf die diese Stelle einen Übermittlungsanspruch hat. Da wir über die gewünschten Informationen nicht verfügen und aufgrund Ihrer selbigen Funktion als informationspflichtige Stelle kein Übermittlungsanspruch an uns besteht, leiten wir den Antrag gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1, 2 UIG an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg weiter. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Ergebnisse der Wertermittlung des Flurneuordnungsverfahren „Bölkow-Matersen“ Sehr geehrter Herr Karsten, mit Ihr…
Von
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Betreff
Ergebnisse der Wertermittlung des Flurneuordnungsverfahren „Bölkow-Matersen“
Datum
14. März 2023 08:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Karsten, mit Ihrem Antrag vom 10.02.2023 forderten Sie gemäß Landesumweltinformationsgesetz die Einsicht bzw. Auskunft zu den Ergebnissen der Wertermittlung des Flurneuordnungsverfahren „Bölkow-Matersen“. Gerne lassen wir Ihnen die gewünschten Informationen zukommen. In dem Zusammenhang bitte ich Sie, ihre Adressdaten an unsere Poststelle mit folgendem Aktenzeichen zu senden. AZ: 32-5433.3-72-31293 Mit freundlichen Grüßen