Ergebnisse des 1. juristischen Staatsexamens

Ich bitte um eine Übersicht der erzielten Noten in den einzelnen Klausuren des 1. juristischen Staatsexamens der letzten zehn Jahre des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts der Länder Berlin und Brandenburg. Aus der Übersicht sollen die Einzelnoten der sieben Examensklausuren ersichtlich sein mit einer Zuordnung zum Rechtsgebiet (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht).

Ergebnis der Anfrage

Anfrage abgelehnt mit Verweis auf die Spezialvorschrift des § 23 Abs. 3 Juristenausbildungsgesetz (Berlin)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Februar 2023
  • Frist
    22. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bi…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ergebnisse des 1. juristischen Staatsexamens [#270831]
Datum
20. Februar 2023 16:12
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um eine Übersicht der erzielten Noten in den einzelnen Klausuren des 1. juristischen Staatsexamens der letzten zehn Jahre des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts der Länder Berlin und Brandenburg. Aus der Übersicht sollen die Einzelnoten der sieben Examensklausuren ersichtlich sein mit einer Zuordnung zum Rechtsgebiet (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270831/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
ARGJPA/E/54/2023 Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie die angefügte Datei. Mit freundlich…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
ARGJPA/E/54/2023
Datum
16. März 2023 08:05
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,5 MB
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie die angefügte Datei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ergebnisse des 1. juristischen Staatsexamens“ [#270831]
Datum
16. März 2023 11:01
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/270831/ Die Anfrage wurde meines Erachtens zu Unrecht abgelehnt, weil die angegebene Spezialvorschrift des § 23 Abs. 3 Juristenausbildungsgesetz (Berlin) hier nicht anwendbar ist. Personenbezogene Daten von Prüflingen sind hier gar nicht betroffen, da ich lediglich Auskunft über die einzelnen Noten ohne Verknüpfung zu den jeweiligen Prüflingen begehre. Diese können mir selbstverständlich anonymisiert zur Verfügung gestellt werden (sogar ohne Prüfungsnummer). Die Vorschrift des § 23 Abs. 3 bzw. Abs. 2 JAG bezieht sich nur auf die Einsicht in die Prüfungsarbeiten, was sich im Übrigen auch aus der im Bescheid zitierten Drucksache ergibt. Auch das zitierte Urteil hat einen ganz anderen Sachverhalt zum Gegenstand. Dass die Begründung des ablehnenden Bescheids nicht zutreffend sein kann, ergibt sich im Übrigen bereits aus dem Umstand, dass für aktuelle Prüfungsdurchgänge die (anonymisierten) Ergebnisse der Klausuren online und für jeden zugänglich veröffentlicht werden (aktuell hier: https://www.berlin.de/sen/justiz/juristenausbildung/juristische-pruefungen/artikel.435227.php). Dieselbe Übersicht war vermutlich auch für die Prüfungsdurchgänge der letzten Jahre online, nur ist sie es jetzt nicht mehr. Einen Auskunftsantrag auf Informationen, die zu einem Zeitpunkt online frei verfügbar waren, jetzt mit dem Verweis auf personenbezogene Daten abzulehnen, kann nicht richtig sein, zumal das bedeuten würde, dass dann ja die Veröffentlichung zu dem Zeitpunkt rechtswidrig war (und aktuell ist). Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 270831.pdf - 2023-03-16_1-argjpae542023.pdf Anfragenr: 270831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270831/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. März 2023 15:04
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. April 2023 18:41
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
Mein Widerspruch vom 05. April 2023 (Az.: GJPA GS 1- ARGJPA/E/54/2023) [#270831] Sehr geehrte Damen und Herren, h…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mein Widerspruch vom 05. April 2023 (Az.: GJPA GS 1- ARGJPA/E/54/2023) [#270831]
Datum
20. April 2023 09:51
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich meinen Widerspruch vom 05. April 2023 gegen den Bescheid vom 24.02.2023 (Az.: GJPA GS 1- ARGJPA/E/54/2023) zurücknehmen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270831/