Ergebnisse des Zulassungsverfahrens um Masterstudiengang Psychologie

Die Ergebnisse des Zulassungsverfahren für den Masterstudiengang Psychologie in den letzten 5 Jahren. Bitte nennen Sie die Auswahlkriterien und geben Sie jeweils die Auswahlgrenzen zum Abschluss des Hauptverfahrens und etwaiger Nachrückverfahren mit dem jeweiligen Datum an.

Wenn möglich eine Übersicht der für das die letzten 5 Jahren berechneten Aufnahmekapazität im jeweiligen Jahr, die Anzahl der Bewerber*innen und die tatsächliche Zahl zugelassener Studierender?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ruhr-Universität Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ergebnisse des Zulassungsverfahrens um Masterstudiengang Psychologie [#188057]
Datum
5. Juni 2020 12:55
An
Ruhr-Universität Bochum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ergebnisse des Zulassungsverfahren für den Masterstudiengang Psychologie in den letzten 5 Jahren. Bitte nennen Sie die Auswahlkriterien und geben Sie jeweils die Auswahlgrenzen zum Abschluss des Hauptverfahrens und etwaiger Nachrückverfahren mit dem jeweiligen Datum an. Wenn möglich eine Übersicht der für das die letzten 5 Jahren berechneten Aufnahmekapazität im jeweiligen Jahr, die Anzahl der Bewerber*innen und die tatsächliche Zahl zugelassener Studierender?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188057 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188057 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ruhr-Universität Bochum
Sehr geehrteAntragsteller/in mir liegt Ihre nachstehende Anfrage zur Bearbeitung vor. Ihr Anliegen wird noch gepr…
Von
Ruhr-Universität Bochum
Betreff
AW: Postverteilung WG: Fwd: Ergebnisse des Zulassungsverfahrens um Masterstudiengang Psychologie [#188057]
Datum
17. Juli 2020 08:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mir liegt Ihre nachstehende Anfrage zur Bearbeitung vor. Ihr Anliegen wird noch geprüft. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, werde ich mich bei Ihnen melden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ruhr-Universität Bochum
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer E-Mail vom 05.06.2020 stellten Sie eine Anfrage nach dem Informationsfreihe…
Von
Ruhr-Universität Bochum
Betreff
Ergebnisse des Zulassungsverfahrens um Masterstudiengang Psychologie [#188057]
Datum
19. August 2020 22:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer E-Mail vom 05.06.2020 stellten Sie eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW und verlangten Auskunft über die Ergebnisse des Zulassungsverfahrens für den Masterstudiengang Psychologie in den letzten fünf Jahren. Im Einzelnen baten Sie um die Beantwortung folgender Fragen: 1) Die Ergebnisse des Zulassungsverfahren für den Masterstudiengang Psychologie in den letzten 5 Jahren. 2) Nennung der Auswahlkriterien und Angabe der jeweiligen Auswahlgrenzen zum Abschluss des Hauptverfahrens und etwaiger Nachrückverfahren mit dem jeweiligen Datum. 3) Weitergabe einer Übersicht der für das die letzten 5 Jahren berechneten Aufnahmekapazität im jeweiligen Jahr, die Anzahl der Bewerber*innen und die tatsächliche Zahl zugelassener Studierenderden. Zu Ihrer Anfrage gebe ich wie folgt Auskunft: An der Ruhr-Universität Bochum gibt es keinen Master-Studiengang Psychologie, sondern es gibt die unten aufgeführten Vertiefungsrichtungen als Master-Studiengänge der Psychologie. In der folgenden Tabelle sind die Ergebnisse der Zulassungsverfahren der letzten 5 Wintersemester aufgeführt. Im Sommersemester wird kein Zulassungsverfahren für diese Studiengänge angeboten, d.h. eine Bewerbung und Zulassung erfolgt ausschließlich im Wintersemester. Tabelle 1: Studienanfänger im 1. Fachsemester (FS) als Fälle Hörerstatus: ordentliche Studierende, Erst- und Zweithörer Einschreibestatus: Rückmeldung, Neueinschreibung, Ersteinschreibung Kapazität KapVO Anträge gesamt Anträge gültig erteilte Zul-assungen Studien-anfänger 1. FS Psychologie mit Schwerpunkt Kognitive Neurowissenschaft Master 1-Fach WS 2019/20 24 459 129 80 26 WS 2018/19 24 619 111 82 25 WS 2017/18 23 607 85 nicht verfügbar 24 WS 2016/17 23 669 111 nicht verfügbar 28 WS 2015/16 21 632 111 nicht verfügbar 22 Psychologie mit Schwerpunkt Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie Master 1-Fach WS 2019/20 24 428 91 62 25 WS 2018/19 24 397 98 57 26 WS 2017/18 22 395 57 nicht verfügbar 22 WS 2016/17 23 374 66 nicht verfügbar 21 WS 2015/16 21 397 65 nicht verfügbar 24 Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie Master 1-Fach WS 2019/20 60 964 391 136 62 WS 2018/19 58 766 270 164 60 WS 2017/18 60 802 214 nicht verfügbar 62 WS 2016/17 62 797 261 nicht verfügbar 64 WS 2015/16 42 713 185 nicht verfügbar 43 Tabelle 2: Übersicht über die Auswahlgrenzen der letzten fünf Wintersemester für alle Psychologie Master-Studiengänge: Semester Schwerpunkt Klinische Psychologie Schwerpunkt Kognitive Neurowissenschaft Schwerpunkt Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie Verfahrensende WS 2019/20 1,6 und Los 1,8 1,9 und Los 09.10.2019 WS 2018/19 1,9 und Los 2,1 und Los 1,7 und Los 05.11.2018 WS 2017/18 1,9 und Los 2,0 und los 1,7 16.10.2017 WS 2016/17 1,7 und Los 1,8 2,1 26.10.2016 WS 2015/16 1,9 und Los 2,1 1,8 und Los 22.10.2015 An der Ruhr-Universität wird ein dynamischen Nachrückverfahren durchgeführt, es wird nicht unterscheiden zwischen Haupt- und Nachrückverfahren. Es wird der ersten Zulassungskohorte (meist kurz nach Ende der Nachreichfrist 01.09.) nachgerückt. Das Zulassungsverfahren läuft, bis alle Plätze nach Einschreibung vergeben sind. Das Verfahrensende in der Tabelle stellt den Abschluss des Zulassungsverfahrens dar. Die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens beruht auf den Vorgaben der Vergabeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (VergabeVO NRW) und ist an entsprechender Stelle nachzulesen. In der Hauptquote wird die Rangliste vorrangig nach der Abschlussnote des Studiums gebildet, das für den angestrebten Studiengang qualifiziert. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los. Bewerber*innen die nach dem Grundständigen Studium einen anerkannten Dienst (FSJ etc.) geleistet haben, rücken innerhalb der Notengruppe nach vorne. Wenn jemand also einen Dienst nach dem Bachelor absolviert hat, rückt er an die vorderste Stelle vor alle Bewerber*innen mit gleicher Note. In Sonderquoten (Härtefall, Zweitstudium etc.) konnten immer alle Bewerber*innen zugelassen werden. Kriterien für die Sonderquoten sind der VergabeVO NRW zu entnehmen. Es wird schließlich darum gebeten, dass etwaige personenbezogenen Daten sowie die Kontaktdaten von Mitgliedern und Angehörigen der Ruhr-Universität Bochum durch Sie bzw. durch das mit Ihnen ersichtlich verbundene Format nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen (insbesondere nicht auf der Seiten des Portals www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de>). Mit freundlichen Grüßen