Ergriffene Maßnahmen nach Zustellung des Gutachtens "Verbrauchergerechtes Scoring" des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen

welche Maßnahmen hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nach der Zustellung des Gutachtens "Verbrauchergerechtes Scoring" des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen im November 2018 ergriffen?
Die Frage insbesondere im Zusammenhang mit der im Gutachten erwähnten Intransparenz beim SCHUFA-Scoring.

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  • Datum
    9. April 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
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Konrad Puczynski
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: welche Maßnahmen…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Konrad Puczynski
Betreff
Ergriffene Maßnahmen nach Zustellung des Gutachtens "Verbrauchergerechtes Scoring" des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen [#129628]
Datum
9. April 2019 21:11
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
welche Maßnahmen hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nach der Zustellung des Gutachtens "Verbrauchergerechtes Scoring" des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen im November 2018 ergriffen? Die Frage insbesondere im Zusammenhang mit der im Gutachten erwähnten Intransparenz beim SCHUFA-Scoring.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Konrad Puczynski <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Konrad Puczynski << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Konrad Puczynski
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 373/2019 Sehr geehrter Herr …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 9. April 2019 - Ergriffene Maßnahmen nach Zustellung des Gutachtens "Verbrauchergerechtes Scoring" des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen [#129628]
Datum
3. Mai 2019 11:17
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 373/2019 Sehr geehrter Herr Puczynski, mit E-Mail vom 9. April 2019 bitten Sie unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz um Auskunft dazu, welche Maßnahmen "das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nach der Zustellung des Gutachtens 'Verbrauchergerechtes Scoring' des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen im November 2018 ergriffen" hat, "insbesondere im Zusammenhang mit der im Gutachten erwähnten Intransparenz beim SCHUFA-Scoring". Hierzu teile ich Ihnen mit, dass im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) keine Informationen zu ergriffenen Maßnahmen des BMJV "nach Zustellung des Gutachtens 'Verbrauchergerechtes Scoring' des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen" vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen
Konrad Puczynski
Sehr geehrte<< Anrede >> dann möchte ich meine Frage wie folgt umformulieren. Sind aufgrund des vorb…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Konrad Puczynski
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 9. April 2019 - Ergriffene Maßnahmen nach Zustellung des Gutachtens "Verbrauchergerechtes Scoring" des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen [#129628]
Datum
4. Mai 2019 12:51
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> dann möchte ich meine Frage wie folgt umformulieren. Sind aufgrund des vorbenannten Gutachtens zum Thema Scoring Maßnahmen geplant? ... Mit freundlichen Grüßen Konrad Puczynski Anfragenr: 129628 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Konrad Puczynski << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Justiz
Ihre E-Mail vom 4. Mai 2019 - Geplante Maßnahmen nach Zustellung des Gutachtens "Verbrauchergerechtes Scoring…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 4. Mai 2019 - Geplante Maßnahmen nach Zustellung des Gutachtens "Verbrauchergerechtes Scoring" des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen
Datum
3. Juni 2019 14:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 432/2019 Sehr geehrter Herr Puczynski, zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 4. Mai 2019 liegen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) keine amtlichen Informationen im Sinne des § 2 IFG vor. Ich weise ergänzend auf die Antwort der Bundesregierung vom 14. Dezember 2018 auf eine schriftliche Anfrage der Bundestagsabgeordneten Tabea Rößner hin, veröffentlicht in der Bundestagsdrucksache 19/6511, S. 78f. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/065/1906511.pdf. Mit freundlichen Grüßen