Erhalt von Drittmitteln

ich würde gerne wissen, wie viele Drittmittel der HTW im Jahr 2016 zur Verfügung gestellt wurde? Falls es eine Auflistung über die erhaltenen Drittmittel gibt, würde ich diese gerne erhalten.

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  • Datum
    11. April 2017
  • Frist
    13. Mai 2017
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erhalt von Drittmitteln [#21029]
Datum
11. April 2017 15:09
An
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich würde gerne wissen, wie viele Drittmittel der HTW im Jahr 2016 zur Verfügung gestellt wurde? Falls es eine Auflistung über die erhaltenen Drittmittel gibt, würde ich diese gerne erhalten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
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Von
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Betreff
Re: Erhalt von Drittmitteln [#21029]
Datum
13. April 2017 10:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie wird hiermit bestätigt. Ihre Anfrage wird an die/den Verantwortliche/n mit der Bitte um Bearbeitung weitergeleitet. Sie erhalten eine weitere Nachricht, sobald die Bearbeitung vorliegt. Mit freundlichem Gruß