Erhaltene Anzeigen zu Tierversuchen

Laut dem Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Versuchstierverordnung müssen bei ihnen Tierversuche (z.B. von Universitäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen) angezeigt werden.
Ich würde sie hiermit bitten alle erhaltenen Anzeigen seit dem 1.1.2020 anzuhängen als auch die dazu ergangenen Beschlüsse (Genehmigung/ Ablehnung).

Falls es euch eine Erleichterung ist könnt ihr die Genehmigung/ Ablehnung gerne einfach in ein Word-Dokument/ PDF/ Excel-Tabelle zusammenfügen als Text bestehend aus
"Bezeichnung der zugehörigen Anzeige, Datum des Beschlusses, Begründung (falls vorhanden)". (Vermut mal aus euren Sitzungsprotokollen rüberkopieren ist am einfachsten für euch)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. November 2023
  • Frist
    23. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut dem Tierschutzgesetz und der …
An Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erhaltene Anzeigen zu Tierversuchen [#292828]
Datum
20. November 2023 23:46
An
Regierungspräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut dem Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Versuchstierverordnung müssen bei ihnen Tierversuche (z.B. von Universitäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen) angezeigt werden. Ich würde sie hiermit bitten alle erhaltenen Anzeigen seit dem 1.1.2020 anzuhängen als auch die dazu ergangenen Beschlüsse (Genehmigung/ Ablehnung). Falls es euch eine Erleichterung ist könnt ihr die Genehmigung/ Ablehnung gerne einfach in ein Word-Dokument/ PDF/ Excel-Tabelle zusammenfügen als Text bestehend aus "Bezeichnung der zugehörigen Anzeige, Datum des Beschlusses, Begründung (falls vorhanden)". (Vermut mal aus euren Sitzungsprotokollen rüberkopieren ist am einfachsten für euch)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292828/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich gehe bei meiner Anfrage davon aus das der Großteil der angezeigten Tierversuche an den Universität…
An Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erhaltene Anzeigen zu Tierversuchen [#292828]
Datum
21. November 2023 01:02
An
Regierungspräsidium Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich gehe bei meiner Anfrage davon aus das der Großteil der angezeigten Tierversuche an den Universitäten Stuttgart und Hohenheim stattfinden und sich daher anzahltechnisch in einem kleinen Rahmen halten. Sollte z.B. durch Kröten-/ Fisch-/ Schweineaugen-Sizierungen an Schulen etc. die Anzahl sehr hoch sein können wir gern über eine Verringerung des Zeitraums (z.B. auf ab Januar 2021 oder 2022) als auch eine Auslassung der Anzeigen für Tierversuche zu Lehrzwecken reden und diese in der Anfrage durch eine Nennung der absoluten Zahlen solcher Versuche in dem Zeitraum abändern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292828/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Regierungspräsidium Stuttgart
Az. RPS31-0221-15/5 Stuttgart, den 23.11.2023 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den…
Von
Regierungspräsidium Stuttgart
Betreff
Erhaltene Anzeigen zu Tierversuchen [#292828] - Eingangsbestätigung
Datum
23. November 2023 15:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. RPS31-0221-15/5 Stuttgart, den 23.11.2023 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage über FragDenStaat vom 20.11.2023 nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Darin bitten Sie um die Übermittlung der Tierversuchsanträge und der jeweiligen Entscheidungen des Regierungspräsidiums Stuttgart seit dem 1.1.2020. Ihre Anfrage und die ergänzende E-Mail gingen am 21.11.2023 beim Regierungspräsidium Stuttgart ein und befindet sich derzeit in der Prüfung. Wir bitten Sie von Rückfragen zum Verfahrensstand abzusehen. Mit freundlichen Grüßen

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Regierungspräsidium Stuttgart
Az. RPS31-0221-15/5 Stuttgart, den 28.11.2023 Anlagen: 1 Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend I…
Von
Regierungspräsidium Stuttgart
Betreff
Erhaltene Anzeigen zu Tierversuchen [#292828] - Entscheidung
Datum
28. November 2023 15:59
Status
Az. RPS31-0221-15/5 Stuttgart, den 28.11.2023 Anlagen: 1 Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend Ihrem Wunsch erhalten Sie unsere Entscheidung über Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem LIFG vom 20.11.2023 per E-Mail. Bitte nehmen Sie den beigefügten Bescheid zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen