Erhaltene Gutachten und/oder Stellungnahmen des BMF in Bezug auf die Abschaffung des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG im Rahmen des JStG 2013 (BR-Drs. 302/12)

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Sämtliche Gutachten, Unterlagen und Stellungnahmen des BMF, des wissenschaftlichen Dienstes oder Dritter die im Rahmen der obigen Sache Themen wie bspw. Notwendigkeit der Gesetzgebung, Auswirkung der Neuregelung, usw. behandelten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. März 2014
  • Frist
    26. April 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Gutach…
An Deutscher Bundestag Details
Von
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Betreff
Erhaltene Gutachten und/oder Stellungnahmen des BMF in Bezug auf die Abschaffung des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG im Rahmen des JStG 2013 (BR-Drs. 302/12) [#6048]
Datum
25. März 2014 12:42
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Gutachten, Unterlagen und Stellungnahmen des BMF, des wissenschaftlichen Dienstes oder Dritter die im Rahmen der obigen Sache Themen wie bspw. Notwendigkeit der Gesetzgebung, Auswirkung der Neuregelung, usw. behandelten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, den als Anlage beigefügten Bescheid übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme. …
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Deutscher Bundestag
Betreff
Re: Erhaltene Gutachten und/oder Stellungnahmen des BMF in Bezug auf die Abschaffung des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG im Rahmen des JStG 2013 (BR-Drs. 302/12) [#6048]
Datum
3. April 2014 15:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, den als Anlage beigefügten Bescheid übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen