Erhebliche Veränderung der Bodenrichtwerte im Bereich der Villinger Innenstadt

der Gutachterausschuss der Stadt Villingen-Schwenningen hat am 18.12.2017 neue Bodenrichtwerte für die Stadt Villingen-Schwenningen beschlossen.
Diese Bodenrichtwerte weisen im Bereich der Villinger Innenstadt eine teilweise drastische Veränderung zu der vormals gültigen Bodenrichtwerttabelle vom 20.07.2015 auf. Es wurde eine feinere Einteilung der Richtwertzonen vorgenommen. Jedoch ist zu beobachten, dass nicht einzelne Lagen, sondern alle, teils erhebliche Verluste erlitten – zumindest laut veröffentlichter Richtwerte:

[Richtwertzone / Richtwert neu / Richtwert alt / Verlust in %]
2833 400 € 700 € -42.86%
2841 350 € 550 € -36.36%
2842 300 € 550 € -45.45%
2843 400 € 550 € -27.27%
2844 350 € 550 € -36.36%
2831 550 € 700 € -21.43%
2835 300 € 550 € -45.45%
2836 450 € 550 € -18.18%
2839 300 € 550 € -45.45%
2837 400 € 550 € -27.27%
2830 800 € 1000€ -20.00%
2832 650 € 1000€ -35.00%
2834 550 € 700 € -21.43%

Ich bitte daher um die Zusendung der Ihnen vorliegenden Informationen, aus welchen sich ergeben kann:

1. Wie die Ermittlung der Bodenrichtwerte für die Beschlüsse vom 20.07.2015 bzw. 18.12.2017 durchgeführt wurde.
2. Ob bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte vom 20.07.2015 Fehler unterlaufen sind, die durch den Beschluss vom 18.12.2017 korrigiert werden (mussten); oder falls nicht:
3. welche Faktoren zu einer solch erheblichen Veränderung geführt haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2018
  • Frist
    2. März 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: der Gutachtera…
An Vermessungsamt Stadt Villingen-Schwenningen Details
Von
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Betreff
Erhebliche Veränderung der Bodenrichtwerte im Bereich der Villinger Innenstadt [#26391]
Datum
31. Januar 2018 19:23
An
Vermessungsamt Stadt Villingen-Schwenningen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
der Gutachterausschuss der Stadt Villingen-Schwenningen hat am 18.12.2017 neue Bodenrichtwerte für die Stadt Villingen-Schwenningen beschlossen. Diese Bodenrichtwerte weisen im Bereich der Villinger Innenstadt eine teilweise drastische Veränderung zu der vormals gültigen Bodenrichtwerttabelle vom 20.07.2015 auf. Es wurde eine feinere Einteilung der Richtwertzonen vorgenommen. Jedoch ist zu beobachten, dass nicht einzelne Lagen, sondern alle, teils erhebliche Verluste erlitten – zumindest laut veröffentlichter Richtwerte: [Richtwertzone / Richtwert neu / Richtwert alt / Verlust in %] 2833 400 € 700 € -42.86% 2841 350 € 550 € -36.36% 2842 300 € 550 € -45.45% 2843 400 € 550 € -27.27% 2844 350 € 550 € -36.36% 2831 550 € 700 € -21.43% 2835 300 € 550 € -45.45% 2836 450 € 550 € -18.18% 2839 300 € 550 € -45.45% 2837 400 € 550 € -27.27% 2830 800 € 1000€ -20.00% 2832 650 € 1000€ -35.00% 2834 550 € 700 € -21.43% Ich bitte daher um die Zusendung der Ihnen vorliegenden Informationen, aus welchen sich ergeben kann: 1. Wie die Ermittlung der Bodenrichtwerte für die Beschlüsse vom 20.07.2015 bzw. 18.12.2017 durchgeführt wurde. 2. Ob bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte vom 20.07.2015 Fehler unterlaufen sind, die durch den Beschluss vom 18.12.2017 korrigiert werden (mussten); oder falls nicht: 3. welche Faktoren zu einer solch erheblichen Veränderung geführt haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Vermessungsamt Stadt Villingen-Schwenningen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage möchten wir wie folgt stellungnehmen: Bodenrichtwerte sind vorrangi…
Von
Vermessungsamt Stadt Villingen-Schwenningen
Betreff
Erhebliche Veränderung der Bodenrichtwerte im Bereich der Villinger Innenstadt
Datum
7. Februar 2018 17:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage möchten wir wie folgt stellungnehmen: Bodenrichtwerte sind vorranging im Vergleichswertverfahren zu ermitteln. Das bedeutet, die Bodenrichtwerte sollen aus einer Vielzahl an tatsächlich am Markt getätigten Verkäufen der letzten beiden Jahre abgeleitet werden und dabei deren wertbeeinflussenden Merkmale (wie z.B. Zustand der Umgebungsbebauung, Erschließung, Zuschnitt des Grundstücks, Immissionsbelastung etc.) berücksichtigt werden. Die Bodenrichtwertzonen sollen so abgegrenzt werden, dass lagebedingte Wertunterschiede zwischen der Mehrzahl der Grundstücke (innerhalb einer Bodenrichtwertzone) nicht erheblich sind. Einzelne Abweichungen innerhalb einer Bodenrichtwertzone lassen sich jedoch nicht vermeiden - insbesondere in historisch gewachsenen Bereichen, wie der Villinger Innenstadt. Die Zonenabgrenzung in der Villinger Innenstadt orientiert sich weniger an der Qualität der Wohnlage als an der Qualität der Geschäftslage. Deshalb wurden die sog. 1a-, 1b-, 1c- und 2er Lagen durch Ortsbegehungen und mit den Mitgliedern des Gutachterausschusses identifiziert und als Bodenrichtwertzonen gewählt. Zum Teil ergeben sich die Zonenabgrenzungen auch durch planungsrechtliche Festsetzungen und das Maß der Bebauung (städtebauliche Dichte). Für die Ableitung der Bodenrichtwerte liegen in der Villinger Innenstadt zu wenige Kaufpreise für unbebaute Grundstücke vor, um das Vergleichswertverfahren verwenden zu können. Das ist in dicht bebauten Gebieten nicht ungewöhnlich. Deshalb erlaubt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) für die Ableitung der Bodenrichtwerte den Einsatz sog. "deduktiver Verfahren" (auch als Ersatzverfahren bezeichnet). Ein solches Verfahren ("Zielbaumfahren") wurde für die Ableitung einiger der Bodenrichtwerte in der Villinger Innenstadt angewandt. Hierzu hat der der Gutachterausschuss die Qualität der jeweiligen Bodenrichtwertzonen hinsichtlich ihrer wertbeeinflussenden Faktoren bewertet. Das Zielbaumverfahren ist ein indirektes Vergleichswertverfahren, welches von einem bekannten Bodenrichtwertniveau ausgehend auf Bodenrichtwerte für Bereiche ohne ausreichend Kaufpreise schließen lässt. Für die zentralen Geschäftslagen ist dieses Verfahren jedoch nicht geeignet, deshalb wurden die Bodenrichtwerte ausgehend von der aktuellen Marktlage abgleitet. Hierzu wurden die ortsüblichen Vergleichsmieten im Einzelhandel verglichen und Umgebungsrecherchen durchgeführt. Das bisherige Bodenrichtwertniveau in der Villinger Innenstadt war relativ hoch. In der Umgebung (Rottweil, Schramberg, Donaueschingen, ...) gibt es im Zentrum keine vergleichbaren Bodenrichtwerte in dieser Höhe, was durch die besondere historischen städtebauliche Struktur in Villingen zu begründen sein mag. Dennoch spüren insbesondere kleinere bis mittlere Städte den erheblichen Wandel im Einzelhandel besonders (Konkurrenz auf der grünen Wiese, Downsizing, E-Commerce, zu kleine EG-Flächen für Filialisten....), welcher auch in der Villinger Innenstadt nachweisbar ist (Qualität des Einzelhandels im EG, Passantenfrequenz, Anteil Gastronomie zu Handel etc.). Dieser Strukturwandel wirkt sich direkt auf die Erträge der Grundstückseigentümer und dadurch auch auf das Bodenwertniveau aus. Diesem Umstand wurde bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte berücksichtigt und daraus ergeben sich geringere Bodenrichtwerte als bisher - wobei das Bodenrichtwertniveau im Villinger Zentrum immer noch relativ hoch ist. Ich hoffe insoweit ihre Anfrage zufriedenstellend beantwortet zu haben. Ich habe die Detailpunkte zu einer Gesamtstellungnahme zusammengefasst, da meiner Ansicht nach eine Trennung den Zusammenhang nicht gut dargestellt hätte. Mit freundlichen Grüßen