Erhebung und Verarbeitung von Nutzerdaten ohne strafrechtlichen Hintergrund des pP Karlsruhe
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bitte senden Sie mir, falls vorhanden, die folgenden Daten in maschinenlesbarer und barrierefreier Form zu:
1. Statistik (Anzahl) über geblockte und stummgeschaltete private Social-Media-Konten, aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Social-Media-Dienst (Twitter, Facebook, etc.)
2. Statistik (Auflistung) über von Ihren Social-Media-Auftritten geblockte oder stummgeschaltete private Social-Media-Konten, aufgeschlüsselt nach Social-Media-Dienst (Twitter, Facebook, etc.) und Blockierungsgrund (in anonymisierter Form,
Benutzernamen, persönliche Daten und strafrechtlich relevante Informationen bitte unkenntlich machen).
3. Angaben darüber, ob zwischen Ihrem Social-Media-Team und Social-Media-Teams anderer Behörden ein Austausch über einzelne oder alle private Social-Media-Konten aus (1.) und (2.) erfolgt und wenn ja, aus welchem Grund (unter Annahme, dass der Austausch im Einzelfall keine strafrechtlichen Gründe hat)
4. Wie viele Blocks oder Stummschaltungen führten zu einer Strafanzeige, da der Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung bestand? (Social-Media-Plattformübergreifend)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum15. Dezember 2019
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14. Januar 2020
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