Erhebung und Verarbeitung von Nutzerdaten ohne strafrechtlichen Hintergrund des pP Karlsruhe

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bitte senden Sie mir, falls vorhanden, die folgenden Daten in maschinenlesbarer und barrierefreier Form zu:

1. Statistik (Anzahl) über geblockte und stummgeschaltete private Social-Media-Konten, aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Social-Media-Dienst (Twitter, Facebook, etc.)

2. Statistik (Auflistung) über von Ihren Social-Media-Auftritten geblockte oder stummgeschaltete private Social-Media-Konten, aufgeschlüsselt nach Social-Media-Dienst (Twitter, Facebook, etc.) und Blockierungsgrund (in anonymisierter Form,
Benutzernamen, persönliche Daten und strafrechtlich relevante Informationen bitte unkenntlich machen).

3. Angaben darüber, ob zwischen Ihrem Social-Media-Team und Social-Media-Teams anderer Behörden ein Austausch über einzelne oder alle private Social-Media-Konten aus (1.) und (2.) erfolgt und wenn ja, aus welchem Grund (unter Annahme, dass der Austausch im Einzelfall keine strafrechtlichen Gründe hat)

4. Wie viele Blocks oder Stummschaltungen führten zu einer Strafanzeige, da der Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung bestand? (Social-Media-Plattformübergreifend)

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Dezember 2019
  • Frist
    14. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte senden Sie mir, falls vorhanden, die folgenden …
An Polizeipräsidium Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erhebung und Verarbeitung von Nutzerdaten ohne strafrechtlichen Hintergrund des pP Karlsruhe [#172175]
Datum
15. Dezember 2019 21:59
An
Polizeipräsidium Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte senden Sie mir, falls vorhanden, die folgenden Daten in maschinenlesbarer und barrierefreier Form zu: 1. Statistik (Anzahl) über geblockte und stummgeschaltete private Social-Media-Konten, aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Social-Media-Dienst (Twitter, Facebook, etc.) 2. Statistik (Auflistung) über von Ihren Social-Media-Auftritten geblockte oder stummgeschaltete private Social-Media-Konten, aufgeschlüsselt nach Social-Media-Dienst (Twitter, Facebook, etc.) und Blockierungsgrund (in anonymisierter Form, Benutzernamen, persönliche Daten und strafrechtlich relevante Informationen bitte unkenntlich machen). 3. Angaben darüber, ob zwischen Ihrem Social-Media-Team und Social-Media-Teams anderer Behörden ein Austausch über einzelne oder alle private Social-Media-Konten aus (1.) und (2.) erfolgt und wenn ja, aus welchem Grund (unter Annahme, dass der Austausch im Einzelfall keine strafrechtlichen Gründe hat) 4. Wie viele Blocks oder Stummschaltungen führten zu einer Strafanzeige, da der Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung bestand? (Social-Media-Plattformübergreifend) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172175
Polizeipräsidium Karlsruhe
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Die Bearbeitung Ihre Anfrag…
Von
Polizeipräsidium Karlsruhe
Betreff
AW: Erhebung und Verarbeitung von Nutzerdaten ohne strafrechtlichen Hintergrund des pP Karlsruhe [#172175]" [IBISARCHIV]
Datum
18. Dezember 2019 16:18
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Die Bearbeitung Ihre Anfrage wird so schnell wie möglich durchgeführt. Wir werden uns zu gegebener Zeit bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Karlsruhe
Sehr geehrteAntragsteller/in Wir kommen auf Ihre Anfrage vom 15.12.2019 zurück. Nach erfolgter Prüfung können wi…
Von
Polizeipräsidium Karlsruhe
Betreff
Erhebung und Verarbeitung von Nutzerdaten ohne strafrechtlichen Hintergrund des pP Karlsruhe [#172175]" [IBISARCHIV]
Datum
3. Januar 2020 15:42
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Wir kommen auf Ihre Anfrage vom 15.12.2019 zurück. Nach erfolgter Prüfung können wir Ihnen mitteilen, dass es sich hierbei um eine einfache elektronische Auskunft handelt und somit keine Gebühren erhoben werden. Zur Frage 1: Twitter: 3 geblockte sowie einen stummgeschalteten Account Facebook: 10 geblockte Accounts Zur Frage 2: Zu den hier angefragten Daten führt das PP Karlsruhe keine Statistik Zur Frage 3: Es findet kein Austausch mit anderen Behörden statt Zur Frage 4: Keine Mit freundlichen Grüßen