Erhebung von Gebühren bei der ausweisung aus der brd
mir wurde zugetragen, dass bei der Ausweisung eines straffälligen Ausländers aus der BRD durch die vollziehenden Mitarbeiter der Ausländerbehörde die Auszuweisenden massivst dazu gedrängt wurden die, durch die Ausweisung entstehenden Kosten unmittelbar vor der Abreise zu tätigen und teilweise erfolgte die Bezahlung mittels des angesparten Überbrückungsgeldes. Die Frage lautet: Ist es gesetzlich vorgesehen die Gebühren bei der Ausweisung einzutreiben und wenn nein, wurden in Vergangenheit Informationsbroschüren/-schreiben erstellt, welche den detaillierten Ablauf einer Ausweisung schildern?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum15. Januar 2018
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16. Februar 2018
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