Erhebung von Gebühren bei der ausweisung aus der brd

mir wurde zugetragen, dass bei der Ausweisung eines straffälligen Ausländers aus der BRD durch die vollziehenden Mitarbeiter der Ausländerbehörde die Auszuweisenden massivst dazu gedrängt wurden die, durch die Ausweisung entstehenden Kosten unmittelbar vor der Abreise zu tätigen und teilweise erfolgte die Bezahlung mittels des angesparten Überbrückungsgeldes. Die Frage lautet: Ist es gesetzlich vorgesehen die Gebühren bei der Ausweisung einzutreiben und wenn nein, wurden in Vergangenheit Informationsbroschüren/-schreiben erstellt, welche den detaillierten Ablauf einer Ausweisung schildern?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2018
  • Frist
    16. Februar 2018
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Simeon Jankovic
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
Simeon Jankovic
Betreff
Erhebung von Gebühren bei der ausweisung aus der brd [#26141]
Datum
15. Januar 2018 01:41
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mir wurde zugetragen, dass bei der Ausweisung eines straffälligen Ausländers aus der BRD durch die vollziehenden Mitarbeiter der Ausländerbehörde die Auszuweisenden massivst dazu gedrängt wurden die, durch die Ausweisung entstehenden Kosten unmittelbar vor der Abreise zu tätigen und teilweise erfolgte die Bezahlung mittels des angesparten Überbrückungsgeldes. Die Frage lautet: Ist es gesetzlich vorgesehen die Gebühren bei der Ausweisung einzutreiben und wenn nein, wurden in Vergangenheit Informationsbroschüren/-schreiben erstellt, welche den detaillierten Ablauf einer Ausweisung schildern? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Simeon Jankovic <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Simeon Jankovic

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Kommunalverwaltung Essen
Sehr geehrter Herr Jankovic, gem. §§ 66 f Aufenthaltsgesetz hat die Person, die abgeschoben wird, die Kosten der …
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
WG: Erhebung von Gebühren bei der ausweisung aus der brd [#26141]
Datum
26. Januar 2018 11:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Jankovic, gem. §§ 66 f Aufenthaltsgesetz hat die Person, die abgeschoben wird, die Kosten der Abschiebung in der Regel selber zu tragen. Die Kosten werden im Rahmen eines Kostenfestsetzungsbescheides, der gerichtlich anfechtbar ist, von der Behörde geltend gemacht. Die geschieht fast immer erst nach der Abschiebung. Es ist einmal vorgekommen, dass eine Familie einen sehr hohen Barbetrag in der Wohnung hatte, sodass die Ausländerbehörde die Kostenfestsetzung vor der Abschiebung gefertigt hat. Vor einer Abschiebung wird der Abzuschiebende mehrfach auf den Verlauf und auch auf die Auswirkungen einer Abschiebung hingewiesen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, werte Ihre Anfrage aber bereits als abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen