Sehr geehrter Herr Männer,
Sie haben mit Nachricht vom 26. Juli 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30494) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen:
- statistische Daten aus welchen hervorgeht, in wieweit sich kritisierte Personengruppen (Maskenverweigerer, Menschen mit Maskenbefreiung sowie Besucher von Demonstrationen ) negativ auf das Covid19 Infektionsgeschehen auswirken.
- statistische Erhebung zu "an oder mit einer Covid-19 Impfung verstorbenen Personen" (identisch zum Zeitraum der Erhebungen an oder mit Covid-19 verstorben), welche ebenfalls die verabreichten Impfstoffe enthält.
Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung mit:
Bezüglich statistischer Daten, aus welchen hervorgeht, in wieweit sich kritisierte Personengruppen (Maskenverweigerer, Menschen mit Maskenbefreiung sowie Besucher von Demonstrationen) negativ auf das Covid19 Infektionsgeschehen auswirken, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass diese Daten hier nicht erfasst werden.
Des Weiteren liegen hier auch keine statistischen Erhebungen zu "an oder mit einer Covid-19 Impfung verstorbenen Personen" (identisch zum Zeitraum der Erhebungen an oder mit Covid-19 verstorben), welche ebenfalls die verabreichten Impfstoffe enthält, vor.
In der Todesursachenstatistik werden für das Berichtsjahr 2020, dessen endgültige Daten jedoch nicht vor Ende September dieses Jahres vorliegen werden, nur Informationen erfasst ob eine Person an COVID-19 erkrankt war und infolge dieser Erkrankung verstorben ist.
Ab dem Berichtsjahr 2021 wurden von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die ICD-10-Pos-Nr. U12.9 „Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet“ eingeführt. Diese Position ist dann als Hauptdiagnose zulässig. Des Weiteren eingeführt wurde für das Berichtsjahr 2021 die ICD-10-Pos-Nr. - U11.9 „Notwendigkeit der Impfung gegen Covid-19, nicht näher bezeichnet als "Impfbegleiterkrankung". Der Kode wird genutzt, wenn auf der Todesbescheinigung lediglich "Prophylaktische COVID-19-Impfung" oder "COVID-19-Impfung" (z.B. in Teil 2) steht und keine Nebenwirkung dokumentiert ist.
Der Kode U11.9 ist der Kategorie Z23 zuzuordnen. Für nicht durchgeführte Impfungen ist dort das Exklusivum Z28 (Nicht durchgeführte Impfung) definiert. Daher ist bei korrekter Kodierung davon auszugehen, dass jeder Kode U11.9 auf eine durchgeführte COVID-19 Impfung hinweist.
Daten zu U12.9 und U11.9 werden voraussichtlich erst im Herbst 2022 vorliegen.
Kommen Sie zu gegebener Zeit gerne wieder auf uns zu.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen.
Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-
Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen die gewünschten Informationen derzeit noch nicht zukommen lassen zu können.
Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen