Erhebungen zum Infektionsgeschehen

Sehr geehrtes Team des Bundesamtes.
Ich bin aufgrund der aktuellen Lage und diverser Fehlinformationen sehr besorgt und bitte Sie daher, mir folgende statistischen Erhebungen zur Verfügung zu stellen:

- statistische Daten aus welchen hervorgeht, in wieweit sich kritisierte Personengruppen (Maskenverweigerer, Menschen mit Maskenbefreiung sowie Besucher von Demonstrationen ) negativ auf das Covid19 Infektionsgeschehen auswirken.

- statistische Erhebung zu "an oder mit einer Covid-19 Impfung verstorbenen Personen" (identisch zum Zeitraum der Erhebungen an oder mit Covid-19 verstorben), welche ebenfalls die verabreichten Impfstoffe enthält.

Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2021
  • Frist
    28. August 2021
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Andres Männer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrtes Tea…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Andres Männer
Betreff
Erhebungen zum Infektionsgeschehen [#225573]
Datum
26. Juli 2021 15:40
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrtes Team des Bundesamtes. Ich bin aufgrund der aktuellen Lage und diverser Fehlinformationen sehr besorgt und bitte Sie daher, mir folgende statistischen Erhebungen zur Verfügung zu stellen: - statistische Daten aus welchen hervorgeht, in wieweit sich kritisierte Personengruppen (Maskenverweigerer, Menschen mit Maskenbefreiung sowie Besucher von Demonstrationen ) negativ auf das Covid19 Infektionsgeschehen auswirken. - statistische Erhebung zu "an oder mit einer Covid-19 Impfung verstorbenen Personen" (identisch zum Zeitraum der Erhebungen an oder mit Covid-19 verstorben), welche ebenfalls die verabreichten Impfstoffe enthält. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andres Männer Anfragenr: 225573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225573/ Postanschrift Andres Männer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andres Männer
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Männer, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26. …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Erhebungen zum Infektionsgeschehen (Az.: A34/1010001001-IF30494)
Datum
2. August 2021 09:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Männer, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26. Juli 2021. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30494 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Männer, Sie haben mit Nachricht vom 26. Juli 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30494) eine Anf…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Erhebungen zum Infektionsgeschehen (Az.: A34/1010001001-IF30494)
Datum
4. August 2021 09:34
Status
Sehr geehrter Herr Männer, Sie haben mit Nachricht vom 26. Juli 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30494) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: - statistische Daten aus welchen hervorgeht, in wieweit sich kritisierte Personengruppen (Maskenverweigerer, Menschen mit Maskenbefreiung sowie Besucher von Demonstrationen ) negativ auf das Covid19 Infektionsgeschehen auswirken. - statistische Erhebung zu "an oder mit einer Covid-19 Impfung verstorbenen Personen" (identisch zum Zeitraum der Erhebungen an oder mit Covid-19 verstorben), welche ebenfalls die verabreichten Impfstoffe enthält. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung mit: Bezüglich statistischer Daten, aus welchen hervorgeht, in wieweit sich kritisierte Personengruppen (Maskenverweigerer, Menschen mit Maskenbefreiung sowie Besucher von Demonstrationen) negativ auf das Covid19 Infektionsgeschehen auswirken, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass diese Daten hier nicht erfasst werden. Des Weiteren liegen hier auch keine statistischen Erhebungen zu "an oder mit einer Covid-19 Impfung verstorbenen Personen" (identisch zum Zeitraum der Erhebungen an oder mit Covid-19 verstorben), welche ebenfalls die verabreichten Impfstoffe enthält, vor. In der Todesursachenstatistik werden für das Berichtsjahr 2020, dessen endgültige Daten jedoch nicht vor Ende September dieses Jahres vorliegen werden, nur Informationen erfasst ob eine Person an COVID-19 erkrankt war und infolge dieser Erkrankung verstorben ist. Ab dem Berichtsjahr 2021 wurden von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die ICD-10-Pos-Nr. U12.9 „Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet“ eingeführt. Diese Position ist dann als Hauptdiagnose zulässig. Des Weiteren eingeführt wurde für das Berichtsjahr 2021 die ICD-10-Pos-Nr. - U11.9 „Notwendigkeit der Impfung gegen Covid-19, nicht näher bezeichnet als "Impfbegleiterkrankung". Der Kode wird genutzt, wenn auf der Todesbescheinigung lediglich "Prophylaktische COVID-19-Impfung" oder "COVID-19-Impfung" (z.B. in Teil 2) steht und keine Nebenwirkung dokumentiert ist. Der Kode U11.9 ist der Kategorie Z23 zuzuordnen. Für nicht durchgeführte Impfungen ist dort das Exklusivum Z28 (Nicht durchgeführte Impfung) definiert. Daher ist bei korrekter Kodierung davon auszugehen, dass jeder Kode U11.9 auf eine durchgeführte COVID-19 Impfung hinweist. Daten zu U12.9 und U11.9 werden voraussichtlich erst im Herbst 2022 vorliegen. Kommen Sie zu gegebener Zeit gerne wieder auf uns zu. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen die gewünschten Informationen derzeit noch nicht zukommen lassen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen