Erhobene Gebühren nach dem BMIBGebV

eine Auflistung aller nach dem BMIBGebV gegen Bürger*innen erhobene Gebühren, welche folgende Aspekte beinhaltet:

- Gebühren- oder Auslagentatbestand
- Gebühren in Euro
- Zeitpunkt und Ort der Gebührenerhebung
- Grund der Gebührenerhebung

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2020
  • Frist
    17. März 2020
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Auflistung all…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erhobene Gebühren nach dem BMIBGebV [#180438]
Datum
14. Februar 2020 21:29
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung aller nach dem BMIBGebV gegen Bürger*innen erhobene Gebühren, welche folgende Aspekte beinhaltet: - Gebühren- oder Auslagentatbestand - Gebühren in Euro - Zeitpunkt und Ort der Gebührenerhebung - Grund der Gebührenerhebung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180438
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
IFG-Anfrage bzgl. der erhobenen Gebühren nach der BMIBGebV [#180438] 71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-08 Sehr <&…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Anfrage bzgl. der erhobenen Gebühren nach der BMIBGebV [#180438]
Datum
19. Februar 2020 08:02
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-08 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 14. 02. 2020 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Ich bitte noch um Mitteilung einer zustellfähigen Adresse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Anfrage bzgl. der erhobenen Gebühren nach der BMIBGebV [#180438] Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte sende…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage bzgl. der erhobenen Gebühren nach der BMIBGebV [#180438]
Datum
19. Februar 2020 09:29
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte senden Sie mir die Dokumente bezüglich der IFG-Anfrage per Email zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180438
Bundespolizeipräsidium
IFG-Anfrage bzgl. der erhobenen Gebühren nach der BMIBGebV [#180438] 71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-08 Sehr geehr…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Anfrage bzgl. der erhobenen Gebühren nach der BMIBGebV [#180438]
Datum
19. Februar 2020 13:31
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-08 Sehr geehrteAntragsteller/in nach Weisung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) besteht erst nach Mitteilung von Klarnamen und zustellfähiger Postadresse eines IFG-Antragstellers, ein Rechtsanspruch auf Beantwortung eines IFG-Auskunftsersuchens. Dies ist unabhängig von der Tatsache der Fall, dass sich ein solcher Anspruch verwaltungsgerichtlich nur durchsetzen lässt, wenn der Antragsteller seine Identität und Erreichbarkeit zu erkennen gibt. Für das Stellen eines IFG-Antrags ist die Identifikation des Antragstellers erforderlich, die bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken, Twitter- oder E-Mail Accounts mit den Nutzern freigestellten Selbstbezeichnungen nicht gewährleistet ist. Daher ist es in solchen Fällen der Name und die zustellfähige Anschrift des Antragstellers für die Bearbeitung des Antrags erforderlich. Anderenfalls ist die Bearbeitung eines Informationszugangsbegehrens abzulehnen. Das zwischen Antragsteller und Verwaltung nach §§ 29, 30 VwVfG bestehende Rechtsverhältnis wirft im Übrigen auch weitere Fragen auf, die nur beantwortet werden können, wenn der Antragsteller seine postalische Erreichbarkeit bekannt gibt. Denn nur dann kann gegebenenfalls festgestellt werden, ob der Antragsteller volljährig sowie geschäftsfähig ist und der Bearbeiter nicht von einer Bearbeitung des Antrags wegen Befangenheit ausgeschlossen ist, z.B. weil er mit dem Antragsteller verwandt ist. Für den Fall einer ablehnenden Entscheidung ist dem Antragsteller der Bescheid grundsätzlich mit einer entsprechenden Rechtbehelfsbelehrung förmlich zuzustellen. Zur Wahrung und Berechnung der damit verbundenen Fristen ist dies unerlässlich. Insofern bitte ich Sie nochmals um Mitteilung einer zustellfähigen Adresse, um Ihr Anliegen bearbeiten und Ihnen eine entsprechende Bescheidung zukommen lassen zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Anfrage bzgl. der erhobenen Gebühren nach der BMIBGebV [#180438] Sehr geehrteAntragsteller/in schicken Si…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage bzgl. der erhobenen Gebühren nach der BMIBGebV [#180438]
Datum
19. Februar 2020 14:11
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in schicken Sie mir bitte die von ihnen gennante Weisung des BMI zu. Teilen Sie mir bitte mit, auf welche Weise personenbezogene Daten von IFG-Antragstellern in ihrer Behörde prozessiert und gespeichert werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180438
Bundespolizeipräsidium
AW: IFG-Anfrage bzgl. der erhobenen Gebühren nach der BMIBGebV [#180438] 71 - 10 00 11 - 0003 - 20-08 Sehr geehr…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
AW: IFG-Anfrage bzgl. der erhobenen Gebühren nach der BMIBGebV [#180438]
Datum
25. Februar 2020 13:49
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - 20-08 Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich der von Ihnen angeforderten Informationen kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Unter dem link https://www.bundespolizei.de/Web/DE/Service/Datenschutz/datenschutz_node.html;jsessionid=6A86EE7F17E36814D95355717D925C21.2_cid334 finden Sie die Datenschutzerklärung der Bundespolizei mit näheren Informationen zu dem Umgang mit personenbezogenen Daten. Hinsichtlich Ihrer Anfrage zu der Weisung des BMI komme ich zu einem späteren Zeitpunkt auf Sie zu. Ich bitte Sie diesbezüglich noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Anfrage bzgl. der erhobenen Gebühren nach der BMIBGebV [#180438] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Infor…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage bzgl. der erhobenen Gebühren nach der BMIBGebV [#180438]
Datum
17. März 2020 08:54
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erhobene Gebühren nach dem BMIBGebV“ vom 14.02.2020 (#180438) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180438
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - 20-08 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegenden Bescheid zu Ihrer Anfrage vom 14.02.2020 ü…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG Antrag - Erhobene Gebühren nach dem BMIBGebV[#180438]
Datum
18. März 2020 10:25
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
899,8 KB
71 - 10 00 11 - 0003 - 20-08 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegenden Bescheid zu Ihrer Anfrage vom 14.02.2020 übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Vermittlung bei Anfrage zur Weisung des BMI im Zusammenhang mit anonymen/pseudonymen Anträgen [#180438] [#180438] …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage zur Weisung des BMI im Zusammenhang mit anonymen/pseudonymen Anträgen [#180438] [#180438]
Datum
18. März 2020 13:37
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/180438 In meiner Mail vom 19. Februar 2020 bat ich um Übersendung der Weisung des BMI im Zusammenhang mit anonymen/pseudonymen Anträgen nach dem IFG. Diese Anfrage wurde abgelehnt aufgrund von § 3.1.g. Für mich ist nicht ersichtlich, wie die genannte Weisung sich nachteilig auf ein laufendes Gerichtsverfahren auswirken kann. Bitte vermitteln Sie, wie es zur Abweisung der Anfrage unter genanntem Grund kam. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 180438.pdf - 2020-03-18_1-20200318_Bescheid_R.pdf Anfragenr: 180438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180438
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. März 2020 12:22
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
442,1 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundespolizeipräsidium
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz 71 - 10 00 11 - 0003 - 20-08 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend …
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
5. Mai 2020 10:29
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - 20-08 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen den Bescheid mit Anlagen zu Ihrer Anfrage vom 19.02.2020. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. Mai 2020 07:51
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.