Erhöhung des Aufschlages für Beschäftigte

Dokumente (z. B. Besprechungsprotokolle, Handreichungen, Berechnungsgrundlagen, Kommunikation mit den Aachener Hochschulen) über die Erhöhung des Aufschlages für Beschäftigte im gastronomischen Angebot zum 01.01.2022.

Antwort verspätet

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  • Datum
    10. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erhöhung des Aufschlages für Beschäftigte [#256822]
Datum
10. August 2022 19:58
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente (z. B. Besprechungsprotokolle, Handreichungen, Berechnungsgrundlagen, Kommunikation mit den Aachener Hochschulen) über die Erhöhung des Aufschlages für Beschäftigte im gastronomischen Angebot zum 01.01.2022.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256822 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256822/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erhöhung des Aufschlages für Beschäftigte“ vom…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erhöhung des Aufschlages für Beschäftigte [#256822]
Datum
13. September 2022 08:01
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erhöhung des Aufschlages für Beschäftigte“ vom 10.08.2022 (#256822) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Erhöhung des Aufschlages für Beschäftigte“ [#256822]
Datum
6. November 2022 18:22
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/256822/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet wurde. Nach einer Rückfrage per E-Mail nach dem aktuellen Status meiner Anfrage erfolgte, nach angemessener Wartezeit als Kulanz meinerseits, ebenfalls keine Reaktion. Des Weiteren bitte ich Sie eine Beanstandung nach § 13 Abs. 6 IFG NRW in Betracht zu ziehen, da die öffentliche Stelle auch auf weitere meiner aktuell laufenden Anfragen nach dem IFG NRW [1, 2] nicht fristgerecht (vgl. § 5 Abs. 2 IFG NRW) reagiert hat. Auch stellte sie die angefragten Informationen bereits in vergangenen Anfragen [3, 4, 5] nicht fristgerecht zur Verfügung, welche ein Vermittlungsverfahren in Ihrem Hause (vgl. Az. 209.2.3.1.11-9551/20) erforderten. Es kann daher m. E. nicht von einer ordnungsgemäßen Bearbeitung von Informationsfreiheitsanfragen durch die öffentliche Stelle ausgegangen werden kann. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [1] https://fragdenstaat.de/anfrage/256269 [2] https://fragdenstaat.de/anfrage/256270 [3] https://fragdenstaat.de/anfrage/196864 [4] https://fragdenstaat.de/anfrage/197867 [5] https://fragdenstaat.de/anfrage/196668 Anhänge: - 256822.pdf Anfragenr: 256822 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256822/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.11.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Erhöhung des Aufschlages für Beschäftigte“ [#256822]
Datum
7. November 2022 07:11
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.11.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 10.8.2022 Aktenzeichen…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Vermittlung bei der Anfrage "Erhöhung des Aufschlages für Beschäftigte"
Datum
9. Dezember 2022 15:05
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 10.8.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.3-7818/22 Mein Auskunftsersuchen vom 11.11.2022 ________________________________ Sehr [geschwärzt], bislang habe ich auf mein o.g. Schreiben noch keine Rückmeldung erhalten, ich erinnere daher an dessen Erledigung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
2. Erinnerung Antrag auf Informationszugang vom 10.8.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.3-7818/22 Mein ursprüngliches Ausk…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
2. Erinnerung: Vermittlung bei der Anfrage "Erhöhung des Aufschlages für Beschäftigte" (https://fragdenstaat.de/anfrage/erhoehung-des-aufschlages-fuer-beschaeftigte/)
Datum
10. Januar 2023 15:44
Status
Warte auf Antwort
2. Erinnerung Antrag auf Informationszugang vom 10.8.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.3-7818/22 Mein ursprüngliches Auskunftsersuchen vom 11.11.2022 ________________________________ Sehr [geschwärzt], ich erinnere erneut an die Erledigung meines oben genannten Schreibens, zu dem mir weiterhin noch keine Antwort vorliegt. Daher weise ich darauf hin, dass Sie nach § 13 Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 IFG NRW mir gegenüber zur Auskunft verpflichtet sind. Weil nach Maßgabe des § 5 Absatz 2 Satz 1 IFG NRW die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden soll und der Informationszugangsantrag bereits deutlich längere Zeit zurückliegt, bitte ich Sie, mir Ihre Stellungnahme nunmehr bis zum 6. Februar 2023 zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
Studierendenwerk Aachen AöR
Sehr [geschwärzt], sehr [geschwärzt], bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Die von Ihnen angefragt…
Von
Studierendenwerk Aachen AöR
Betreff
AW: 2. Erinnerung: Vermittlung bei der Anfrage "Erhöhung des Aufschlages für Beschäftigte" (https://fragdenstaat.de/anfrage/erhoehung-des-aufschlages-fuer-beschaeftigte/)
Datum
12. Januar 2023 09:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], sehr [geschwärzt], bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Die von Ihnen angefragten Unterlagen sind Bestandteil einer Verwaltungsratssitzung. Da dieses Gremium gemäß § 7 (3) StWG in nicht-öffentlicher Sitzung tagt, sind die Unterlagen vertraulich und wir können sie Ihnen, mit Ausnahme des Informationsschreibens an die Verwaltungen der Hochschulen über die Preisunterlagen, leider nicht zur Verfügung stellen. Die weitere externe Kommunikation zur Preisanpassung in den Mensen zum 01.01.2022 können Sie gerne unserer Homepage, https://www.studierendenwerk-aachen.de/de/aktuelles/beitrag/preisanpassung-in-den-mensen.html entnehmen. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>|[geschwärzt]<[geschwärzt]>|[geschwärzt]<[geschwärzt]>|[geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]]
<< Anfragesteller:in >>
Az.: 209.2.3.3-7818/22 Sehr << Anrede >> zwischenzeitlich hat mich die Antwort des Studierendenwerk …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2. Erinnerung: Vermittlung bei der Anfrage "Erhöhung des Aufschlages für Beschäftigte" (https://fragdenstaat.de/anfrage/erhoehung-des-aufschlages-fuer-beschaeftigte/) [#256822]
Datum
24. Januar 2023 22:39
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 209.2.3.3-7818/22 Sehr << Anrede >> zwischenzeitlich hat mich die Antwort des Studierendenwerk Aachen erreicht. Gegen diese möchte ich hiermit Beschwerde einlegen. 1. In Ihrer Antwort verweist die öffentliche Stelle pauschal auf die Nicht-Öffentlichkeit ihrer Sitzung, begründet dies jedoch nicht hinreichend mit den entsprechenden und rechtlich begründeten Verweisen auf das IFG NRW. 2. Gründe für einen pauschalen Ausschluss der Informationsgewährung liegen m. E. nicht vor. Zwar unterliegt die Beratung in dieser Sache nach § 7 Abs. 1 IFG NRW aufgrund des behördlichen Entscheidungsprozesses einem schutzwürdigen Interesse, jedoch trifft dies m. E. nicht auf allgemeine Informationen, beispielsweise den genannten Schreiben des MKW und Rechnungsprüfungsamtes, zu. Meine Anfrage bezog sich allgemein auf alle zugehörigen Dokumente, jedoch bezieht sich die öffentliche Stelle lediglich auf den Beratungs- und Entscheidungsprozess. 3. In den übrigen Anfragen, welche Teil meiner bei Ihnen unter dem o. a. geführten Beschwerde bzw. Vermittlungsersuchens waren, erfolgte bislang weiterhin keine Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256822 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256822/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 15.9.2022 Aktenzeichen…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Vermittlung bei der Anfrage "Erhöhung des Aufschlages für Beschäftigte" (https://fragdenstaat.de/anfrage/erhoehung-des-aufschlages-fuer-beschaeftigte/)
Datum
31. Januar 2023 16:44
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 15.9.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.2.2-6878/22 ________________________________ Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Darin teilen Sie mit, die von [geschwärzt] beantragten Unterlagen seien Bestandteil einer nicht-öffentlichen, vertraulichen Verwaltungsratssitzung. Daher seien die beantragten Unterlagen vertraulich und könnten ihm, mit Ausnahme des Informationsschreibens an die Verwaltungen der Hochschulen über die Preisunterlagen, leider nicht zur Verfügung gestellt werden. Leider entspricht diese Ablehnungsbegründung nicht den Voraussetzungen des IFG NRW, weshalb ich Sie erneut, unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen, um eine kurzfristige Stellungnahme bitte. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Ihren Ausführungen entsprechend, kommt hier nach meiner Einschätzung allein § 7 IFG NRW als Ausschlussgrund in Frage. Dabei umfasst der Schutzbereich von § 7 IFG NRW allerdings keine Entscheidungsgrundlagen sondern schützt allein den behördlichen Willensbildungsprozess. Allein die Tatsache, dass die Sitzungen nichtöffentlich stattfinden, macht sie noch nicht zu "vertraulichen Beratungen" - auch dieser Punkt müsste näher ausgeführt werden. Im Falle einer Ablehnung orientiert sich die Anforderung an die Begründung an § 39 Abs. 1 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW), welcher aufgrund des § 1 VwVfG NRW unmittelbare Wirkung auch bei der Bescheidung von IFG-Anträgen entfaltet. Nach § 39 Abs. 1 Satz 2 VwVfG NRW sind in der Begründung "die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben". Die informationssuchende Person muss nachvollziehen können, warum der Zugang nicht gewährt werden soll. In Ihrem Schreiben ist eine solche Begründung nicht enthalten. Auch wird nicht deutlich, welche Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Bei Rückfragen bin ich gerne für Sie unter der unten genannten Durchwahl erreichbar. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], zwischenzeitlich hat mich eine Rückmeldung der öffentlichen Stelle in Bezug auf meine übrigen …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei der Anfrage "Erhöhung des Aufschlages für Beschäftigte" (https://fragdenstaat.de/anfrage/erhoehung-des-aufschlages-fuer-beschaeftigte/) [#256822]
Datum
31. Januar 2023 17:25
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr [geschwärzt], zwischenzeitlich hat mich eine Rückmeldung der öffentlichen Stelle in Bezug auf meine übrigen Anfragen erreicht. Punkt 3 meiner Antwort betrachte ich daher als erledigt. Bei Bedarf komme ich für diese Anfragen separat auf Sie zu. [geschwärzt], [geschwärzt]? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 256822 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 15.9.2022 Aktenzeichen…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Vermittlung bei der Anfrage "Erhöhung des Aufschlages für Beschäftigte" (https://fragdenstaat.de/anfrage/erhoehung-des-aufschlages-fuer-beschaeftigte/)
Datum
22. März 2023 16:27
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 15.9.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.3-7818/22 Meine mail vom 31.1.2023 ________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> in meinem Schreiben vom 31.1.2023 hatte ich Sie um Stellungnahme bzw. Konkretisierung Ihrer Ablehnung gebeten. Der bloße Hinweis auf die nicht-öffentliche Sitzung eines Gremiums genügt für die Ablehnung eines Antrags auf Informationszugang nicht. Bislang liegt mir zu meiner mail noch keine Rückmeldung von Ihnen vor, daher erinnere ich daran. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Az.: 209.2.3.3-7818/22 Sehr << Anrede >> liegt Ihnen im o. a. Vermittlungsverfahren zwischenzeitlich…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erinnerung: Vermittlung bei der Anfrage "Erhöhung des Aufschlages für Beschäftigte" (https://fragdenstaat.de/anfrage/erhoehung-des-aufschlages-fuer-beschaeftigte/) [#256822]
Datum
1. Oktober 2023 13:40
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 209.2.3.3-7818/22 Sehr << Anrede >> liegt Ihnen im o. a. Vermittlungsverfahren zwischenzeitlich eine Antwort der öffentlichen Stelle vor? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 15.9.2022 Aktenzeichen…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: erneute Vermittlung bei der Anfrage "Erhöhung des Aufschlages für Beschäftigte" (https://fragdenstaat.de/anfrage/erhoehung-des-aufschlages-fuer-beschaeftigte/)
Datum
5. Dezember 2023 13:23
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 15.9.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.3-7818/22 Meine mail vom 22.3.2023 ________________________________ Sehr [geschwärzt], der Antragsteller hat sich erneut an mich gewandt, da er die erbetene Konkretisierung der Ablehnung bzw. einen rechtsmittelfähigen Bescheid immer noch nicht erhalten habe. In meinen Schreiben vom 31.1. bzw. 22.3.2023 hatte ich Sie um Stellungnahme bzw. Konkretisierung Ihrer Ablehnung gebeten. Der bloße Hinweis auf die nicht-öffentliche Sitzung eines Gremiums genügt für die Ablehnung eines Antrags auf Informationszugang nicht. Zudem wären nach § 7 Abs. 3 IFG NRW zumindest die Protokollergebnisse zugänglich zu machen. Ich bitte um Rückmeldung; alternativ können Sie mich bei Ihrer Antwort an [geschwärzt] auch ins "cc" setzen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt]
Studierendenwerk Aachen AöR
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie den Verzug bei der Beantwortung Ihrer Anfrage, wi…
Von
Studierendenwerk Aachen AöR
Betreff
AW: Erhöhung des Aufschlages für Beschäftigte [#256822]
Datum
5. Dezember 2023 17:54
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie den Verzug bei der Beantwortung Ihrer Anfrage, wir gingen davon aus, dass sich diese mit der Beantwortung der anderen Fragen sowie der Kommunikation innerhalb der Hochschulen, bis hin zu einem Gespräch am 16.08.2022, an dem Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter und des Personalrats beteiligt waren und wir unsere Kalkulation erläuterten, erledigt hätte. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, sind wir aufgrund der gesetzlichen Lage verpflichtet, Mensakunden außerhalb des steuerbegünstigten Bereichs Essen zu kostendeckenden Preisen zu verkaufen, es sei denn, die Hochschulen würden die Mensen im Sinne einer Betriebskantine subventionieren. Wie sie den beiden Schreiben des MKW aus 2020 entnehmen können, sind hierfür jedoch keine Mittel des Landes vorgesehen. Aus diesem Grunde müssen wir mit kostendeckenden Preise kalkulieren. Zu Ihrer Information habe ich dieser Mail die folgenden Informationen beigefügt: 1. Schreiben MKW v. 15.06.2020 2. Schreiben MKW v. 21.08.2019 3. Mail an Rektor, Kanzler der RWTH und der FH v. 16.12.2021 4. Powerpoint-Präsentation 16.08.2022 Mit herzlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> diese Informationen habe ich bisher nicht erhalten, daher danke ich Ihnen für Ihre …
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erhöhung des Aufschlages für Beschäftigte [#256822]
Datum
5. Dezember 2023 18:12
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> diese Informationen habe ich bisher nicht erhalten, daher danke ich Ihnen für Ihre Auskunft. Leider waren in der E-Mail keine Anhänge enthalten. Können Sie diese bitte noch zusenden oder hochladen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256822 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256822/

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Studierendenwerk Aachen AöR
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Datum
5. Dezember 2023 18:22
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