Erhöhtes Infektionsrisiko durch bestimmte Masken?

Ist ihnen bekannt das 70 im Handel erhältliche Atemmasken laut RAPEX nicht der Norm EN 149 entsprechen?

https://www.rnd.de/gesundheit/ruckruf-von-schutzmasken-laut-rapex-schwerwiegende-risiken-bei-vielen-produkten-LGEKM2PNZFCKVD7JSJOMIGGT6E.html

Zitat: "Die Behörden raten vom Kauf der Masken ab, weil sie die europäische Norm EN 149 nicht erfüllen und somit keinen Schutz vor dem Coronavirus bieten. Im Gegenteil: Das Infektionsrisiko könnte sich sogar noch erhöhen, weil die Partikel- und Filterfunktionen der Masken unzureichend sind und die Passform nicht stimmt. Teilweise ist sogar die Rede von “schwerwiegenden Risiken”."

Die Behörden? Ihr Ministerium? Rät also vom Kauf ab wegen schwerwiegender Risiken - welche sind das - und weil sich das Infektionsrisiko sich erhöht?

Ist ihnen diese Meldung bekannt?
Können sie die Aussage bestätigen oder dementieren?
Welches sind die Risiken?

Weiterhin stimmen sie mit mir sicherlich überein das keine der DIY Masken die Norm EN 149 erfüllt?

Daraus würde ich nun schlussfolgern das von den DIY Masken ebenfalls schwerwiegende Risiken und eine Erhöhung des Infektionsrisiko ausgeht!

Gibt es wissenschaftliche Forschungen die dieses belegen oder dementieren?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • 2 Follower:innen
Cornelia Reppert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist ihnen b…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Cornelia Reppert
Betreff
Erhöhtes Infektionsrisiko durch bestimmte Masken? [#195066]
Datum
13. August 2020 08:55
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist ihnen bekannt das 70 im Handel erhältliche Atemmasken laut RAPEX nicht der Norm EN 149 entsprechen? https://www.rnd.de/gesundheit/ruckruf-von-schutzmasken-laut-rapex-schwerwiegende-risiken-bei-vielen-produkten-LGEKM2PNZFCKVD7JSJOMIGGT6E.html Zitat: "Die Behörden raten vom Kauf der Masken ab, weil sie die europäische Norm EN 149 nicht erfüllen und somit keinen Schutz vor dem Coronavirus bieten. Im Gegenteil: Das Infektionsrisiko könnte sich sogar noch erhöhen, weil die Partikel- und Filterfunktionen der Masken unzureichend sind und die Passform nicht stimmt. Teilweise ist sogar die Rede von “schwerwiegenden Risiken”." Die Behörden? Ihr Ministerium? Rät also vom Kauf ab wegen schwerwiegender Risiken - welche sind das - und weil sich das Infektionsrisiko sich erhöht? Ist ihnen diese Meldung bekannt? Können sie die Aussage bestätigen oder dementieren? Welches sind die Risiken? Weiterhin stimmen sie mit mir sicherlich überein das keine der DIY Masken die Norm EN 149 erfüllt? Daraus würde ich nun schlussfolgern das von den DIY Masken ebenfalls schwerwiegende Risiken und eine Erhöhung des Infektionsrisiko ausgeht! Gibt es wissenschaftliche Forschungen die dieses belegen oder dementieren?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195066/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Cornelia Reppert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Cornelia Reppert
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Reppert, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannt…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Erhöhtes Infektionsrisiko durch bestimmte Masken? [#195066]
Datum
13. August 2020 15:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Reppert, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Cornelia Reppert
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Erhöhtes Infektionsrisiko durch bestimmt…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Cornelia Reppert
Betreff
AW: Erhöhtes Infektionsrisiko durch bestimmte Masken? [#195066]
Datum
15. September 2020 06:38
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Erhöhtes Infektionsrisiko durch bestimmte Masken?“ vom 13.08.2020 (#195066) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195066/