Erhöhung der Gebühren für Abwasser durch die Stadt Winsen

Anfrage an: Stadt Winsen

Im "Jahresabschluss 2017 Haushalt Abwasser" (https://www.winsen.de/allris/___tmp/tmp/45-181-136380588445/380588445/00080116/16-Anlagen/01/A_9DF4.pdf) ist in der Nettoposition 1.3.2 Jahresüberschuss für 2016 der Betrag von € 1.007.418,00 ausgewiesen und für 2017 der Betrag von € 540.931,73, was eine Veränderung von € -466.486,27 ist.

Bitte lassen Sie mir die Dokumentation der Begründung für die Erhöhung der Abwassergebühren in der Stadt Winsen zukommen.

Weiterhin die Begründung der o.g. Mindereinnahmen von € -466.486,27, sollten diese in der Dokumentation nicht aufgeführt sein.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juli 2018
  • Frist
    21. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im "Jahresabsc…
An Stadt Winsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erhöhung der Gebühren für Abwasser durch die Stadt Winsen [#32153]
Datum
22. Juli 2018 00:02
An
Stadt Winsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im "Jahresabschluss 2017 Haushalt Abwasser" (https://www.winsen.de/allris/___tmp/tmp/45-181-136380588445/380588445/00080116/16-Anlagen/01/A_9DF4.pdf) ist in der Nettoposition 1.3.2 Jahresüberschuss für 2016 der Betrag von € 1.007.418,00 ausgewiesen und für 2017 der Betrag von € 540.931,73, was eine Veränderung von € -466.486,27 ist. Bitte lassen Sie mir die Dokumentation der Begründung für die Erhöhung der Abwassergebühren in der Stadt Winsen zukommen. Weiterhin die Begründung der o.g. Mindereinnahmen von € -466.486,27, sollten diese in der Dokumentation nicht aufgeführt sein.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Winsen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre gestellten Fragen verweise ich auf unser Homepage und die da öffentlich zugä…
Von
Stadt Winsen
Betreff
Erhöhung der Gebühren für Abwasser durch die Stadt Winsen [#32153]
Datum
20. August 2018 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre gestellten Fragen verweise ich auf unser Homepage und die da öffentlich zugänglichen Vorlagen. Da wäre zum einem die Vorlage zur Beschlussfassung für die Gebührenkalkulation und Gebührenänderung Schmutzwasserbeseitigung für die Jahre 2018 + 2019 https://www.winsen.de/allris/___tmp/tmp/45081036271120531/271120531/00080093/93.pdf und zum anderen die Vorlagen zum Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht - Haushalt Abwasser für die Jahre 2016 und 2017. http://winsen/ai/___tmp/tmp/45-18110236336067320/336067320/00068904/04.pdf http://winsen/ai/___tmp/tmp/45-18110236336067320/336067320/00080129/29.pdf Die von Ihnen gestellten Fragen sind in den Vorlagen ausführlich beantwortet. Ergänzend weise ich darauf hin, dass in den Ergebnissen der Jahresabschlüsse die Auflösung der empfangenen Beiträge und Zuschüsse (Sonderposten) enthalten sind. Bei der Gebührenkalkulation für die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung dürfen hingegen die Sonderposten bei der Gebührenkalkulation nicht ertragswirksam aufgelöst werden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Winsen
Sehr geehrtAntragsteller/in die von mir versendeten links führen nicht zu den gewünschten Dokumenten. Der Dateina…
Von
Stadt Winsen
Betreff
WG: Erhöhung der Gebühren für Abwasser durch die Stadt Winsen [#32153]
Datum
21. August 2018 10:02
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in die von mir versendeten links führen nicht zu den gewünschten Dokumenten. Der Dateiname des .pdf Dokument wird offenbar nach jedem öffnen/schließen umbenannt. Bitte ändern Sie in meiner Antwort folgende links: https://www.winsen.de/allris/___tmp/tmp… in https://www.winsen.de/allris/vo020.asp?… http://winsen/ai/___tmp/tmp/45-18110236… in https://www.winsen.de/allris/vo020.asp?… und http://winsen/ai/___tmp/tmp/45-18110236… in https://www.winsen.de/allris/vo020.asp?… Die Unannehmlichkeiten bitte ich zu entschuldigen Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung, welche mir sehr weiterhalf. Die direkte Ve…
An Stadt Winsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Erhöhung der Gebühren für Abwasser durch die Stadt Winsen [#32153]
Datum
22. August 2018 21:02
An
Stadt Winsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung, welche mir sehr weiterhalf. Die direkte Verlinkung auf die Dokumente ist ebenfalls eine große Hilfe! Ihnen einen schönen Feierabend! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>