Erhöhung der GEZ-Gebühren um 0,86€
Anfrage an:
Niedersächsische Staatskanzlei
Bericht der KEF und oder eine knappe Begründung zur empfohlenen Erhöhung der GEZ-Gebühren um 0,86€
Anfrage erfolgreich
-
Datum20. März 2020
-
20. April 2020
-
0 Follower:innen
Lars Groß
Antrag nach dem NUIG/VIG
Sehr geehrte<< Anrede >>
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bericht der KE…
An
Niedersächsische Staatskanzlei
Details
- Von
- Lars Groß
- Betreff
- Erhöhung der GEZ-Gebühren um 0,86€ [#183016]
- Datum
- 20. März 2020 22:02
- An
- Niedersächsische Staatskanzlei
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG
Sehr geehrte<< Anrede >>
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bericht der KEF und oder eine knappe Begründung zur empfohlenen Erhöhung der GEZ-Gebühren um 0,86€
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Lars Groß
Anfragenr: 183016
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/183016
Postanschrift
Lars Groß
<< Adresse entfernt >>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
Lars Groß
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!
Niedersächsische Staatskanzlei
AW: Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 0,86€ [#183016] Sehr geehrter Herr Groß,
auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen m…
- Von
- Niedersächsische Staatskanzlei
- Betreff
- AW: Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 0,86€ [#183016]
- Datum
- 25. März 2020 11:26
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Groß,
auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass der Bericht der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) im Internet vollständig einsehbar ist.
Der dortigen Empfehlung der KEF sind die Regierungschefs mit ihrem Beschluss vom 12. März 2020 gefolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
Noch keine Kommentare.
Bitte melden Sie sich an, um Kommentare zu lesen oder zu schreiben.