Erhöhung der Nachtsichtbarkeit der Funkstreifenwagen

Die geltenden Vorschriften und Studien zur Beklebung von Funkstreifenwagen in Rheinland-Pfalz.

Wieso verwendet die Landespolizei Rheinland-Pfalz bei neu beschafften Fahrzeugen eine Heck-Warnmarkierung nach DIN 14502-3, während alle übrigen Bundesländer die Beklebung nach der VESBA-Studie eingeführt haben?

Projekt VESBA: Verbesserung der Erkennbarkeit von Streifenfahrzeugen auf Bundesautobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen (Schriftenreihe der Deutschen Hochschule der Polizei, Münster, 2014)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Mai 2017
  • Frist
    4. Juli 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die geltenden …
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erhöhung der Nachtsichtbarkeit der Funkstreifenwagen [#21678]
Datum
31. Mai 2017 16:01
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die geltenden Vorschriften und Studien zur Beklebung von Funkstreifenwagen in Rheinland-Pfalz. Wieso verwendet die Landespolizei Rheinland-Pfalz bei neu beschafften Fahrzeugen eine Heck-Warnmarkierung nach DIN 14502-3, während alle übrigen Bundesländer die Beklebung nach der VESBA-Studie eingeführt haben? Projekt VESBA: Verbesserung der Erkennbarkeit von Streifenfahrzeugen auf Bundesautobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen (Schriftenreihe der Deutschen Hochschule der Polizei, Münster, 2014)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Erhöhung der Nachtsichtbarkeit der Funkstreifenwag…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Erhöhung der Nachtsichtbarkeit der Funkstreifenwagen [#21678]
Datum
28. Juni 2017 12:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
A7_53_StVZO_2012_BJNR067910012BJNE008101311.htm
28,6 KB
AntragvonHerrnNAMENAMEaufAuskunf.eml
87,9 KB
WGErhhungderNachtsichtbarkeitderFunkst.eml
6,7 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Erhöhung der Nachtsichtbarkeit der Funkstreifenwagen. Die Antwort der für die Ausstattung der rheinland-pfälzischen Polizei zuständigen Zentralstelle für Polizeitechnik (ZPT) (siehe oben "Antrag von Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in.....") und die von Ihnen angeforderten Vorschriften und Dokumente wurden mir inzwischen übermittelt. Ich habe sie dieser Email beigefügt. Rheinland-Pfalz hat mit rot-gelben retroreflektierenden Heckbeklebung bisher ausschließlich gute Erfahrungen gemacht und wird auch in den nächsten Jahren daran festhalten. Für Rückfragen stehen Ihnen neben mir auch der Leiter der Zentralabteilung der ZPT, Herr Gose (06131651010), und der amtlich anerkannte Kraftfahrzeugsachverständige der ZPT, Herr Neigel (06131651343), gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen