Erinnerung: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 10.10.2016

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr << Antragsteller:in >>

ich möchte Sie freundlich an meinen Antrag vom 10.10.16 erinnern, den ich an Sie per E-Mail gestellt habe. Wir sprachen bei meinem Besuch im BPA am 07.10.16 auch persönlch darüber.

Darin habe ich folgendes beantragt:

- Die Ergebnisse der wöchentlichen Forsa-Umfrage zur Zufriedenheit mit der Kanzlerin und der Bundesregierung aus der schwarz-gelben Legislaturperiode (September 2009 - September 2013).

Dass diese Daten erhoben werden, ist hier beschrieben: http://www.spiegel.de/spiegel/print./d-129095167.html).
Ich bevorzuge Digitale Daten-Dateien (so wie sie bei GESIS für die aktuellen Umfragen zu finden sind).

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. November 2016
  • Frist
    16. Dezember 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte Sie freundlich an meinen Antrag vom 1…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erinnerung: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 10.10.2016 [#19080]
Datum
13. November 2016 18:07
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte Sie freundlich an meinen Antrag vom 10.10.16 erinnern, den ich an Sie per E-Mail gestellt habe. Wir sprachen bei meinem Besuch im BPA am 07.10.16 auch persönlch darüber. Darin habe ich folgendes beantragt: - Die Ergebnisse der wöchentlichen Forsa-Umfrage zur Zufriedenheit mit der Kanzlerin und der Bundesregierung aus der schwarz-gelben Legislaturperiode (September 2009 - September 2013). Dass diese Daten erhoben werden, ist hier beschrieben: http://www.spiegel.de/spiegel/print./d-129095167.html). Ich bevorzuge Digitale Daten-Dateien (so wie sie bei GESIS für die aktuellen Umfragen zu finden sind). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Ihre IGF-Anfrage vom 10. Oktober 2016
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Via
Briefpost
Betreff
Ihre IGF-Anfrage vom 10. Oktober 2016
Datum
28. November 2016
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
IFG-Anfrage: Ihr Schreiben vom 28. November 2016 [#19080] Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie besten Da…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Ihr Schreiben vom 28. November 2016 [#19080]
Datum
12. Dezember 2016 00:33
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie besten Dank für die Zusendung der Unterlagen, die ich am 10. Oktober angefordert habe. Ich danke Ihnen auch für die Zusendung von Beispielen für die wöchentlichen Zufriedenheitsdaten von forsa. Ich benötige alle der ca. 370 Dokumente mit jeweils 1-2 Seiten (Zufriedenheitsdaten von forsa von 2008 bis Frühjahr 2015) und bitte um Zusendung. Ich kenne die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) und übernehme die anfallenden Kosten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19080 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>