Erkenntnisse zu Personenansammlunen

In der Begründung zur Dreiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beziehen Sie sich § 10 b der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung begründend auf einen "Erkenntnisstand des Verordnungsgebers", nach dem in den in § 10 b aufgeführten Örtlichkeiten in den jeweils beschriebenen Zeiträumen "das Abstandsgebot regelhaft nicht oder nur unzureichend eingehalten werden kann".

Bitte übermitteln Sie mir die Dokumentation dieser Erkenntnisse.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erkenntnisse zu Personenansammlunen [#204560]
Datum
27. November 2020 21:10
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In der Begründung zur Dreiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beziehen Sie sich § 10 b der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung begründend auf einen "Erkenntnisstand des Verordnungsgebers", nach dem in den in § 10 b aufgeführten Örtlichkeiten in den jeweils beschriebenen Zeiträumen "das Abstandsgebot regelhaft nicht oder nur unzureichend eingehalten werden kann". Bitte übermitteln Sie mir die Dokumentation dieser Erkenntnisse.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204560 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204560/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erkenntnisse zu Personenansammlunen“ vom 27.11.2020 (#2…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
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Betreff
AW: Erkenntnisse zu Personenansammlunen [#204560]
Datum
29. Dezember 2020 11:00
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erkenntnisse zu Personenansammlunen“ vom 27.11.2020 (#204560) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204560 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204560/
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Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erkenntnisse zu Personenansammlunen“ vom 27.11.2020 (#2…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erkenntnisse zu Personenansammlunen [#204560]
Datum
6. Januar 2021 19:45
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erkenntnisse zu Personenansammlunen“ vom 27.11.2020 (#204560) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204560 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204560/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erkenntnisse zu Personenansammlunen“ vom 27.11.2020 (#2…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erkenntnisse zu Personenansammlunen [#204560]
Datum
11. Januar 2021 19:00
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erkenntnisse zu Personenansammlunen“ vom 27.11.2020 (#204560) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204560 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204560/
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Sehr Antragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG,…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Erkenntnisse zu Personenansammlunen“ [#204560] [#204560]
Datum
14. Januar 2021 09:33
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/204560/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Behörde reagiert nicht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 204560.pdf Anfragenr: 204560 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204560/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. März 2021 14:07
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ihre Anfrage 204560 Sehr Antragsteller/in dürfen wir Sie um Mitteilung Ihrer zustellungsfähigen Adresse bitten ? …
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
Ihre Anfrage 204560
Datum
28. Juni 2021 09:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in dürfen wir Sie um Mitteilung Ihrer zustellungsfähigen Adresse bitten ? Mit freundlichen Grüßen

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sachstand Ihrer Eingabe wg. Personenansammlungen (I3/136/2021) Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-M…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Sachstand Ihrer Eingabe wg. Personenansammlungen (I3/136/2021)
Datum
19. Juli 2021 10:58
Status
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 14.1.2021. Sie hatten unsere Behörde um Vermittlung angerufen, weil die Sozialbehörde Ihre informationsfreiheitsrechtliche Anfrage zum Erkenntnisstand des Verordnungsgebers zu Personenansammlungen (bezogen auf die Sars-CoV2-Eindämmungsverordnung) nicht beantwortet habe. Dem Kommunikationsverlauf auf fragdenstaat.de kann ich entnehmen, dass die Sozialbehörde sich nun bei Ihnen gemeldet und um Mitteilung einer zustellfähigen Anschrift gebeten hat. Haben Sie die gewünschten Information auf diesem Weg nunmehr erhalten? Mit freundlichen Grüßen