Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen

Anfrage an: Jugendamt Neukölln

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) Werden bei Verstößen gegen das Kindeswohl Angaben zur Religionszugehörigkeit erfasst?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, was ist die Grundlage hierfür?
c. Wenn nur teilweise, was ist das Kriterium zur Erfassung der Religionszugehörigkeit?

2) Wie hoch sind die Fallzahlen bezüglich der körperlichen Züchtigung von Kindern bei Familien bzw. Elternteilen, welche der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen angehören? Wie hoch sind die Gesamtzahlen und nach Religionszugehörigkeit? (Diese bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.)

3) Gibt es Fälle, in denen sich die Kinder oder Jugendlichen selbst an Jugendhilfseinrichtungen wandten, wobei die Eltern oder ein Elternteil der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen angehörten? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.)
a. Was waren hier die Gründe?

4) Gab es Hilfeersuchen durch Schulen oder anderer Kinder- und Jugendeinrichtungen im Zusammenhang mit dem Kindeswohl bei/durch Jehovas Zeugen? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt und die entsprechenden Gründe angeben.)

5) Wie oft wurden die Jugendämter bzw. Familiengerichte von Ärzten oder Krankenhäusern bezüglich der Zustimmung einer Bluttransfusion bei Kindern oder Jugendlichen angerufen? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.)
a. In wie vielen Fällen wurde daraufhin das Recht auf Gabe einer Bluttransfusion erteilt?
b. Wenn kein Recht auf Gabe einer Bluttransfusion erteilt wurde, was waren hier die Gründe?
c. Kam es bedauerlicherweise zu Todesfällen? (Bitte die mit Anzahl nach Jahren)

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe und bitte bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Jugendamt Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen [#191832]
Datum
1. Juli 2020 00:38
An
Jugendamt Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Werden bei Verstößen gegen das Kindeswohl Angaben zur Religionszugehörigkeit erfasst? a. Wenn nein, warum nicht? b. Wenn ja, was ist die Grundlage hierfür? c. Wenn nur teilweise, was ist das Kriterium zur Erfassung der Religionszugehörigkeit? 2) Wie hoch sind die Fallzahlen bezüglich der körperlichen Züchtigung von Kindern bei Familien bzw. Elternteilen, welche der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen angehören? Wie hoch sind die Gesamtzahlen und nach Religionszugehörigkeit? (Diese bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.) 3) Gibt es Fälle, in denen sich die Kinder oder Jugendlichen selbst an Jugendhilfseinrichtungen wandten, wobei die Eltern oder ein Elternteil der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen angehörten? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.) a. Was waren hier die Gründe? 4) Gab es Hilfeersuchen durch Schulen oder anderer Kinder- und Jugendeinrichtungen im Zusammenhang mit dem Kindeswohl bei/durch Jehovas Zeugen? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt und die entsprechenden Gründe angeben.) 5) Wie oft wurden die Jugendämter bzw. Familiengerichte von Ärzten oder Krankenhäusern bezüglich der Zustimmung einer Bluttransfusion bei Kindern oder Jugendlichen angerufen? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.) a. In wie vielen Fällen wurde daraufhin das Recht auf Gabe einer Bluttransfusion erteilt? b. Wenn kein Recht auf Gabe einer Bluttransfusion erteilt wurde, was waren hier die Gründe? c. Kam es bedauerlicherweise zu Todesfällen? (Bitte die mit Anzahl nach Jahren) Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe und bitte bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191832/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jugendamt Neukölln
Ihre Anfrage vom 01.07.2020 Sehr [geschwärzt], mein Name ist [geschwärzt] und ich übe die Funktion der Kindersc…
Von
Jugendamt Neukölln
Betreff
Ihre Anfrage vom 01.07.2020
Datum
9. Juli 2020 19:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], mein Name ist [geschwärzt] und ich übe die Funktion der Kinderschutzkoordination im Jugendamt Neukölln aus. Ich möchte vorausschicken, dass sich meine Antwort auf die statistische Erfassung und Auswertung der Meldungen möglicher Kindeswohlgefährdungen im Jugendamt Neukölln bezieht. Ich antwortete daher wie folgt: Werden bei Verstößen gegen das Kindeswohl Angaben zur Religionszugehörigkeit erfasst? Es erfolgt keine statistische Erfassung der Religionszugehörigkeit. Wenn nein, warum nicht? Die Berliner Statistik ist in das computergestützte Fachverfahren „SoPart“ integriert und sieht diesen Punkt nicht vor. Festgehalten werden u.a. Angaben zur Häufigkeit der Meldungen, Ergebnis der Einschätzung, Alter der Kinder, Formen der Kindeswohlgefährdung (z.B. Vernachlässigung, häusliche Gewalt, körperliche oder emotionale Misshandlung, sexuelle Gewalt, unzureichender Schutz vor Gefahren oder Autonomiekonflikte), nicht aber die dahinter liegenden Hypothesen zur Ursache der festgestellten Kindeswohlgefährdung. Wenn ja, was ist die Grundlage hierfür? Die Statistik ist nicht durch das Jugendamt Neukölln entwickelt worden, daher kann zu dieser Frage keine Auskunft gegeben werden. c. Wenn nur teilweise, was ist das Kriterium zur Erfassung der Religionszugehörigkeit? Entfällt. Wie hoch sind die Fallzahlen bezüglich der körperlichen Züchtigung von Kindern bei Familien bzw. Elternteilen, welche der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen angehören? Wie hoch sind die Gesamtzahlen und nach Religionszugehörigkeit? (Diese bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.) Dies ist dem Jugendamt Neukölln nicht bekannt. Um Ihnen einen Eindruck zu der Neuköllner Statistik zu geben: In 2018 erfolgten 1086 Kinderschutzmeldungen, 1776 Kinder und Jugendliche waren hiervon betroffen. In 2019 waren es 937 Meldungen und 1592 Kinder und Jugendliche waren betroffen. In 2018 wurde nach der Prüfung durch die Mitarbeitenden des Jugendamts in 43% der Meldungen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt, in weiteren 27% konnte diese nicht ausgeschlossen werden. Die überwiegenden Anteile der Meldungen erfolgten durch Institutionen, aber immerhin 12 % der Meldungen erfolgten durch Eltern(teile), Sorgeberechtigte oder Verwandte, 2% der Meldungen im Jugendamt erfolgten durch die betroffenen Kinder/Jugendliche selbst. In 2019 wurde nach der Prüfung durch die Mitarbeitenden des Jugendamts in 38% der Meldungen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt, in weiteren 29% konnte diese nicht ausgeschlossen werden. Die überwiegenden Anteile der Meldungen erfolgten durch Institutionen, aber immerhin 10 % der Meldungen erfolgten durch Eltern(teile), Sorgeberechtigte oder Verwandte, 2% der Meldungen im Jugendamt erfolgten durch die betroffenen Kinder/Jugendliche selbst. Wie bereits erwähnt wird die Religionszugehörigkeit nicht erfaßt, sodass hier keine Zusammenhänge hergestellt werden können. 3) Gibt es Fälle, in denen sich die Kinder oder Jugendlichen selbst an Jugendhilfseinrichtungen wandten, wobei die Eltern oder ein Elternteil der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen angehörten? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.) Die Frage kann nicht beantwortet werden, da dies nicht statistisch erfasst wird. a. Was waren hier die Gründe? Entfällt 4) Gab es Hilfeersuchen durch Schulen oder anderer Kinder- und Jugendeinrichtungen im Zusammenhang mit dem Kindeswohl bei/durch Jehovas Zeugen? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt und die entsprechenden Gründe angeben.) Die Frage kann nicht beantwortet werden, da dies nicht statistisch erfasst wird. 5) Wie oft wurden die Jugendämter bzw. Familiengerichte von Ärzten oder Krankenhäusern bezüglich der Zustimmung einer Bluttransfusion bei Kindern oder Jugendlichen angerufen? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.) Siehe oben. Ich kann mich in meiner 20jährigen Berufspraxis im Jugendamt Neukölln an keinen solchen Fall erinnern. a. In wie vielen Fällen wurde daraufhin das Recht auf Gabe einer Bluttransfusion erteilt? Entfällt b. Wenn kein Recht auf Gabe einer Bluttransfusion erteilt wurde, was waren hier die Gründe? Entfällt c. Kam es bedauerlicherweise zu Todesfällen? (Bitte die mit Anzahl nach Jahren) Entfällt Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 01.07.2020 [#191832] Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre a…
An Jugendamt Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 01.07.2020 [#191832]
Datum
14. Juli 2020 18:17
An
Jugendamt Neukölln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen und Ihren Kolleginnnen und Kollegen für ihre wichtige und manchmal sicherlich emotional nahegehende Arbeit danken, welche Sie täglich leisten. Erlauben Sie mir bitte noch eine kurze Nachfrage. Gehe ich recht in der Annahme, dass auch bis zum Jahr 2005 keine Erfassung der Religionszugehörigkeit im Zusammenhang mit einer Kindeswohlgefährung erfolgte? Wie Sie ausführten erfolgt diese auch nicht, wenn diese der Grund für die Eingriffe in das Kindeswohl darstellen könnte. Erschreckend finde ich, dass sich lediglich 2 % der betroffenen Kinder und Jugendlichen an Sie wandeten. Wie groß mag hier nur teilweise das Leid gewesen sein. Haben Sie und Ihre Kollegen noch einmal recht herzlichen Dank für Ihre wichtige und geschätze Arbeit. Bitte bleiben Sie weiterhin gesund. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191832/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jugendamt Neukölln
Antw: AW: Ihre Anfrage vom 01.07.2020 [#191832] Sehr geehrteAntragsteller/in es ist richtig, dass auch bis zum Jah…
Von
Jugendamt Neukölln
Betreff
Antw: AW: Ihre Anfrage vom 01.07.2020 [#191832]
Datum
14. Juli 2020 18:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in es ist richtig, dass auch bis zum Jahr 2005 keine Erfassung der Religionszugehörigkeit im Zusammenhang mit einer Kindeswohlgefährung erfolgte. Mit freundlichen Grüßen