Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) Werden bei Verstößen gegen das Kindeswohl Angaben zur Religionszugehörigkeit erfasst?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, was ist die Grundlage hierfür?
c. Wenn nur teilweise, was ist das Kriterium zur Erfassung der Religionszugehörigkeit?

2) Wie hoch sind die Fallzahlen bezüglich der körperlichen Züchtigung von Kindern bei Familien bzw. Elternteilen, welche der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen angehören? Wie hoch sind die Gesamtzahlen und nach Religionszugehörigkeit)? (Diese bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.)

3) Gibt es Fälle, in denen sich die Kinder oder Jugendlichen selbst an Jugendhilfseinrichtungen wandten, wobei die Eltern oder ein Elternteil der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen angehörten? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.)
a. Was waren hier die Gründe?

4) Gab es Hilfeersuchen durch Schulen oder anderer Kinder- und Jugendeinrichtungen im Zusammenhang mit Kindeswohl bei/durch Jehovas Zeugen? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt und die entsprechenden Gründe angeben.)

5) Wie oft wurden die Jugendämter bzw. Familiengerichte von Ärzten oder Krankenhäusern bezüglich der Zustimmung einer Bluttransfusion bei Kindern oder Jugendlichen angerufen? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.)
a. In wie vielen Fällen wurde daraufhin das Recht auf Gabe einer Bluttransfusion erteilt?
b. Wenn kein Recht auf Gabe einer Bluttransfusion erteilt wurde, was waren hier die Gründe?
c. Kam es bedauerlicherweise zu Todesfällen? (Bitte die mit Anzahl nach Jahren)

6) Welche Unterlagen wurden im Zusammenhang des Rechtsstreits der Jehovas Zeugen zur Erlangung des Körperschaftsstatus dem Senat bzw. Gericht zur Verfügung gestellt?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Bitte lassen Sie mich wissen, wenn aufgrund der aktuellen Coronapandemie die Bearbeitungszeit etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe und bitte bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. April 2020
  • Frist
    8. Mai 2020
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • 27 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen [#183974]
Datum
4. April 2020 13:48
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Werden bei Verstößen gegen das Kindeswohl Angaben zur Religionszugehörigkeit erfasst? a. Wenn nein, warum nicht? b. Wenn ja, was ist die Grundlage hierfür? c. Wenn nur teilweise, was ist das Kriterium zur Erfassung der Religionszugehörigkeit? 2) Wie hoch sind die Fallzahlen bezüglich der körperlichen Züchtigung von Kindern bei Familien bzw. Elternteilen, welche der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen angehören? Wie hoch sind die Gesamtzahlen und nach Religionszugehörigkeit)? (Diese bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.) 3) Gibt es Fälle, in denen sich die Kinder oder Jugendlichen selbst an Jugendhilfseinrichtungen wandten, wobei die Eltern oder ein Elternteil der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen angehörten? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.) a. Was waren hier die Gründe? 4) Gab es Hilfeersuchen durch Schulen oder anderer Kinder- und Jugendeinrichtungen im Zusammenhang mit Kindeswohl bei/durch Jehovas Zeugen? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt und die entsprechenden Gründe angeben.) 5) Wie oft wurden die Jugendämter bzw. Familiengerichte von Ärzten oder Krankenhäusern bezüglich der Zustimmung einer Bluttransfusion bei Kindern oder Jugendlichen angerufen? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.) a. In wie vielen Fällen wurde daraufhin das Recht auf Gabe einer Bluttransfusion erteilt? b. Wenn kein Recht auf Gabe einer Bluttransfusion erteilt wurde, was waren hier die Gründe? c. Kam es bedauerlicherweise zu Todesfällen? (Bitte die mit Anzahl nach Jahren) 6) Welche Unterlagen wurden im Zusammenhang des Rechtsstreits der Jehovas Zeugen zur Erlangung des Körperschaftsstatus dem Senat bzw. Gericht zur Verfügung gestellt? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Bitte lassen Sie mich wissen, wenn aufgrund der aktuellen Coronapandemie die Bearbeitungszeit etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe und bitte bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183974 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183974 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr ..., hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Eimail vom 04.04.2020. Ihre Anfrage ist in Bearbeitung. Im Zus…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Email vom 04.04.2020- Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen
Datum
9. April 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr ..., hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Eimail vom 04.04.2020. Ihre Anfrage ist in Bearbeitung. Im Zusammenhang mit den Maßnahmen des Berliner Senats zum Schutz der Bevölkerung vor dem neuartigen Coronavirus ist der Dienstbetrieb der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eingeschränkt. Deswegen kann es in der Bearbeitung zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen“ …
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Email vom 04.04.2020- Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen [#183974]
Datum
18. Mai 2020 16:09
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen“ vom 04.04.2020 (#183974) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Mit Schreiben vom 09.04.2020 teilten Sie mir bereits mit, dass es "im Zusammenhang mit den Maßnahmen des Berliner Senats zum Schutz der Bevölkerung vor dem neuartigen Coronavirus (...) zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann". Haben Sie hier vielleicht nähere Angaben für mich? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183974 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183974

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Anfrage Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen vom 04.04.2020
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen vom 04.04.2020
Datum
24. Juni 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
673,5 KB