Erklärschilder Verkehrsberuhigter Bereich
Anfrage an:
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
1. an welchen Stellen sich in Henstedt-Ulzburg erklärende Zusatzzeichen zum VZ 325.1 (Verkehrsberuhigter Bereich) befinden,
2. welche Kosten durch die Anschaffung und Anbringung der Schilder entstanden sind,
3. Unterlagen, welche die Gründe für die Anbringung dieser Schilder, abweichend von den VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43, Ziff. I Abs. 2 (Randnummer 2), darlegen, z.B. Anordnungsunterlagen, Schriftverkehr mit Anwohnern o.ä., sowie
4. eine Kopie der Zustimmung der obersten Landesbehörde.
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum7. April 2015
-
7. Mai 2015
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!