Erklärschilder Verkehrsberuhigter Bereich

1. an welchen Stellen sich in Henstedt-Ulzburg erklärende Zusatzzeichen zum VZ 325.1 (Verkehrsberuhigter Bereich) befinden,
2. welche Kosten durch die Anschaffung und Anbringung der Schilder entstanden sind,
3. Unterlagen, welche die Gründe für die Anbringung dieser Schilder, abweichend von den VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43, Ziff. I Abs. 2 (Randnummer 2), darlegen, z.B. Anordnungsunterlagen, Schriftverkehr mit Anwohnern o.ä., sowie
4. eine Kopie der Zustimmung der obersten Landesbehörde.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. April 2015
  • Frist
    7. Mai 2015
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. an welc…
An Gemeinde Henstedt-Ulzburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erklärschilder Verkehrsberuhigter Bereich [#9087]
Datum
7. April 2015 15:04
An
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. an welchen Stellen sich in Henstedt-Ulzburg erklärende Zusatzzeichen zum VZ 325.1 (Verkehrsberuhigter Bereich) befinden, 2. welche Kosten durch die Anschaffung und Anbringung der Schilder entstanden sind, 3. Unterlagen, welche die Gründe für die Anbringung dieser Schilder, abweichend von den VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43, Ziff. I Abs. 2 (Randnummer 2), darlegen, z.B. Anordnungsunterlagen, Schriftverkehr mit Anwohnern o.ä., sowie 4. eine Kopie der Zustimmung der obersten Landesbehörde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Anfrage
Von
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage
Datum
5. Mai 2015
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen zunächst für ihre fristgerechte Antwort. Es ergeben sich für…
An Gemeinde Henstedt-Ulzburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage / Erklärschilder Verkehrsberuhigter Bereich [#9087]
Datum
6. Mai 2015 17:16
An
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen zunächst für ihre fristgerechte Antwort. Es ergeben sich für mich allerdings noch Fragen bezüglich meiner Anfrage vom 07.04.2015. Zu 1.: Sie geben an, dass Sie in der Reumannstraße und der Gartenstraße ergänzende Hinweise angebracht haben. Stand 13. April 2015 ist mir ein solches Schild allerdings auch für den Standort Schwanenweg bekannt. Bitte überprüfen Sie, ob Sie mir alle Standorte genannt haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Anfrage
Von
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage
Datum
21. Mai 2015
Status
Anfrage abgeschlossen