Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte<Information-entfernt>
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung 17. Dezember 1991
Nr. 142 / S. 1161
Anlage 2
Erklärung zu den Entwicklungen in der Sowjetunion
"Er [Der Europäische Rat] nahm ferner die von Präsident Gorbatschow am 9. Dezember 1991 abgegebene Erklärung zur Kenntnis."
Bitte schicken Sie mir den offiziellen Text der am 9. Dezember 1991 abgegebenen Erklärung von Präsident Gorbatschow, den der Europäische Rat zur Kenntnis nahm.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
<Information-entfernt> <Information-entfernt>
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Postanschrift
<Information-entfernt> <Information-entfernt>
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