Erklärung zum Schutzbereich

In welchen Zuständigkeitsbereich fällt die Erkärung zum Schutzbereich?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Juli 2018
  • Frist
    7. August 2018
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Ralf Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In welchen Zustä…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Ralf Müller
Betreff
Erklärung zum Schutzbereich [#31592]
Datum
4. Juli 2018 13:25
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In welchen Zuständigkeitsbereich fällt die Erkärung zum Schutzbereich?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ralf Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ralf Müller
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: G6-12007/1#1 - Müller, Ralf Sehr geehrter Herr Müller, ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 04. …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
180704, Müller, Ralf, Erklärung zum Schutzbereich
Datum
4. Juli 2018 15:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: G6-12007/1#1 - Müller, Ralf Sehr geehrter Herr Müller, ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 04. Juli 2018. Sie haben mit Schreiben vom 04. Juli 2018 beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat  einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Sie berufen sich in Ihrem Schreiben unter anderem auf Gesetze (Umweltinformationsgesetz - Federführung Bundesministerium für Umwelt / Verbraucherinformationsgesetz - Federführung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) welche NICHT in die Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums fallen und stellen dann die Frage nach sogenannten Erklärungen zum Schutzbereich. Ich kann bei Ihrer Fragestellung einen Sinnzusammenhang mit den Aufgaben, die dem Bundesinnenministerium zugewiesen wurden, nicht erkennen. Bitte konkretisieren Sie Ihre Ausführungen, inwiefern Ihrer Meinung eine Zuständigkeit des BMI vorliegen sollte, oder wenden  sich aufgrund der von Ihnen genannten anderen Gesetze an die federführenden Bundesministerien.   Mit freundlichen Grüßen
Ralf Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann ihre Antwort nicht nachvollziehen. Wer sonst als das Innenministerium ist …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Ralf Müller
Betreff
AW: 180704, Müller, Ralf, Erklärung zum Schutzbereich [#31592]
Datum
4. Juli 2018 16:53
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann ihre Antwort nicht nachvollziehen. Wer sonst als das Innenministerium ist für die innere Sicherheit verantwortlich. Bei einem Schutzbereich für eine Verteidigungsanlage handelt es sich doch um einen Teilbereich der inneren Sicherheit. Der Schutzbereich muss doch erklärt werden und schränkt dessen Nutzung ein. Dann benennen sie mir doch bitte den richtigen Ansprechpartner, wenn sie sich schon nicht zuständig fühlen. ... Mit freundlichen Grüßen Ralf Müller Anfragenr: 31592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ralf Müller

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: G6-12007/1#1 - Müller, Ralf Sehr geehrter Herr Müller, ich bestätige den Eingang Ihres zweiten Schreibens v…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
180705, Müller, Ralf, Erklärung zum Schutzbereich [#31592]
Datum
5. Juli 2018 10:47
Status
Az: G6-12007/1#1 - Müller, Ralf Sehr geehrter Herr Müller, ich bestätige den Eingang Ihres zweiten Schreibens vom 04. Juli 2018. Nachdem Sie in Ihrem ersten Schreiben nur allgemein von Erklärungen zum Schutzbereich gesprochen hatten, konkretisieren Sie in Ihrem jetzigen Schreiben Ihre Ausführungen und sprechen von Schutzbereichen von VERTEIDIGUNGSANLAGEN. Die Zuständigkeit für die Beantwortung Ihrer Frage liegt beim Bundesministerium der Verteidigung. Kontaktanschrift: https://www.bmvg.de/de/kontakt   Mit freundlichen Grüßen