Erlass des HMdF zum Thema Dienstbefreiung und Sonderurlaub

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der aktuellen Stunde vom 20.05.2021 war ein Erlass des Hessischen Ministeriums der Finanzen Gegenstand der Landtagsdebatte.
Nach der Erlasslage sollen künftig alle Anträge auf Dienstbefreiung und Sonderurlaub im gesamten Geschäftsbereich des HMdF dem Finanzministerium zur Entscheidung vorgelegt werden.

Ich bitte um Übersendung des entsprechenden Erlasses.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2021
  • Frist
    30. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in in der aktuellen Stunde vom 20.05.2021 war ein Erlass des H…
An Hessisches Ministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erlass des HMdF zum Thema Dienstbefreiung und Sonderurlaub [#221252]
Datum
28. Mai 2021 17:19
An
Hessisches Ministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in in der aktuellen Stunde vom 20.05.2021 war ein Erlass des Hessischen Ministeriums der Finanzen Gegenstand der Landtagsdebatte. Nach der Erlasslage sollen künftig alle Anträge auf Dienstbefreiung und Sonderurlaub im gesamten Geschäftsbereich des HMdF dem Finanzministerium zur Entscheidung vorgelegt werden. Ich bitte um Übersendung des entsprechenden Erlasses. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221252/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium der Finanzen
Sehr Antragsteller/in beigefügt erhalten Sie die Antwort aus unserem Hause samt Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Hessisches Ministerium der Finanzen
Betreff
AW: Erlass des HMdF zum Thema Dienstbefreiung und Sonderurlaub [#221252]
Datum
4. Juni 2021 08:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in beigefügt erhalten Sie die Antwort aus unserem Hause samt Anlage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für teilweise Beantwortung meiner Anfrage. Hinsichtlich der internen K…
An Hessisches Ministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erlass des HMdF zum Thema Dienstbefreiung und Sonderurlaub [#221252]
Datum
4. Juni 2021 08:56
An
Hessisches Ministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für teilweise Beantwortung meiner Anfrage. Hinsichtlich der internen Kommunikation liegt wohl ein Missverständnis vor. Auch soweit die interne Kommunikation nicht Gegenstand der Akte mit dem Aktenzeichen P 1122 A-05-I5-I 33/I 52 geworden ist, bitte ich diese aus den entsprechenden (ggfs. weiteren) Akten/Vorgängen zu übersenden. Meine Anfrage zielt diesbezüglich nicht ausschließlich auf schützenswerte Entwürfe und Bearbeiternotizen ab, sondern auch auf internen Schriftverkehr, z.B. E-Mails oder auch Minister-Vorlagen, Staatssekretär-Vorlagen, Abteilungsleiter-Vorlagen von/mit Vorgesetzten/ weiteren mit dem Vorgang betrauten Personen. Hierbei handelt es sich nicht um Entwürfe oder Notizen i.S.d. § 80 Abs. 1 Satz 4 HDSIG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221252/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> meine E-Mail vom 04.06.2021 möchte ich wie folgt ergänzen: Gemäß Erlass zur Aktenf…
An Hessisches Ministerium der Finanzen Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erlass des HMdF zum Thema Dienstbefreiung und Sonderurlaub [#221252]
Datum
7. Juni 2021 19:51
An
Hessisches Ministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine E-Mail vom 04.06.2021 möchte ich wie folgt ergänzen: Gemäß Erlass zur Aktenführung in den Dienststellen des Landes Hessen (Aktenführungserlass – AfE, https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/VVHE-VVHE000017539) vom 14. Dezember 2012 heißt es unter „3.1 Aktenrelevanz“: „Dokumente sowie die zugehörigen entscheidungserheblichen Bearbeitungsschritte sind dann aktenrelevant, wenn sie zum späteren Nachweis der Vollständigkeit, zur Nachvollziehbarkeit und für die Transparenz des Verwaltungshandelns innerhalb der Verwaltung als auch gegenüber Dritten beweisfest vorzuhalten sind.“ Unter Punkt 6.1 Aktenführungserlass heißt es: „Die aus der Bearbeitung entstehenden aktenrelevanten Dokumente sind dem Vorgang beziehungsweise der Akte zuzuführen.“ Zur Nachvollziehbarkeit und für die Transparenz des Verwaltungshandelns insbesondere gegenüber Dritten sind die Bearbeitungsschritte bis zum Ergehen des Erlasses aktenrelevant. Nach dem HDSIG besteht die Möglichkeit – als Dritter aus Sicht der Verwaltung – Informationszugang zu erhalten. Ich bitte daher um Übersendung des nach dem Aktenführungserlass gepflegten Aktenvorgangs rund um den erwähnten Erlass P 1122 A-05-I5-I 33/I 52 vom 21.04.2021. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221252/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium der Finanzen
Ich bin derzeit nicht im Haus. In dringenden F?llen k?nnen Sie sich an Herrn [geschwärzt] wenden (Durchwahl [gesch…
Von
Hessisches Ministerium der Finanzen
Betreff
Automatische Antwort: Erlass des HMdF zum Thema Dienstbefreiung und Sonderurlaub [#221252]
Datum
7. Juni 2021 19:51
Status
Warte auf Antwort
Ich bin derzeit nicht im Haus. In dringenden F?llen k?nnen Sie sich an Herrn [geschwärzt] wenden (Durchwahl [geschwärzt]). Ab dem 14.06.2021 bin ich wieder erreichbar. Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet.
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: O1311 A-311-I5/30 Sehr << Anrede >> meine E-Mail vom 04.06.2021 möchte ich wie folgt …
An Hessisches Ministerium der Finanzen Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erlass des HMdF zum Thema Dienstbefreiung und Sonderurlaub [#221252]
Datum
7. Juni 2021 19:57
An
Hessisches Ministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: O1311 A-311-I5/30 Sehr << Anrede >> meine E-Mail vom 04.06.2021 möchte ich wie folgt ergänzen: Gemäß Erlass zur Aktenführung in den Dienststellen des Landes Hessen (Aktenführungserlass – AfE, https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/VVHE-VVHE000017539) vom 14. Dezember 2012 heißt es unter „3.1 Aktenrelevanz“: „Dokumente sowie die zugehörigen entscheidungserheblichen Bearbeitungsschritte sind dann aktenrelevant, wenn sie zum späteren Nachweis der Vollständigkeit, zur Nachvollziehbarkeit und für die Transparenz des Verwaltungshandelns innerhalb der Verwaltung als auch gegenüber Dritten beweisfest vorzuhalten sind.“ Unter Punkt 6.1 Aktenführungserlass heißt es: „Die aus der Bearbeitung entstehenden aktenrelevanten Dokumente sind dem Vorgang beziehungsweise der Akte zuzuführen.“ Zur Nachvollziehbarkeit und für die Transparenz des Verwaltungshandelns insbesondere gegenüber Dritten sind die Bearbeitungsschritte bis zum Ergehen des Erlasses aktenrelevant. Nach dem HDSIG besteht die Möglichkeit – als Dritter aus Sicht der Verwaltung – Informationszugang zu erhalten. Ich bitte daher um Übersendung des nach dem Aktenführungserlass gepflegten Aktenvorgangs rund um den erwähnten Erlass P 1122 A-05-I5-I 33/I 52 vom 21.04.2021. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221252/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium der Finanzen
Sehr Antragsteller/in beigefügt erhalten Sie unsere Antwort zu Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Hessisches Ministerium der Finanzen
Betreff
AW: Erlass des HMdF zum Thema Dienstbefreiung und Sonderurlaub [#221252]
Datum
21. Juni 2021 08:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in beigefügt erhalten Sie unsere Antwort zu Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: O 1311 A-311-I5/30 Sehr << Anrede >> Ihre Antwort vom 21.06.2021 überrascht mich ein …
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Betreff
AW: Erlass des HMdF zum Thema Dienstbefreiung und Sonderurlaub [#221252]
Datum
22. Juni 2021 21:27
An
Hessisches Ministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: O 1311 A-311-I5/30 Sehr << Anrede >> Ihre Antwort vom 21.06.2021 überrascht mich ein wenig. Nachdem zunächst am 04.06.2021 mitgeteilt wurde, es gäbe keine interne Kommunikation die Gegenstand der Akte geworden ist, stellen Sie nun erhebliche Anforderungen und beabsichtigen sogar die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens. Dies gibt mir also Grund zu Annahme, dass Ihre erste Beantwortung vom 04.06.2021 wissentlich unzutreffend erfolgt ist und lediglich Verfahrensverzögerung darstellt. Klarstellend weise ich darauf hin, dass die Frist zu Beantwortung bereits mit meiner Antragstellung vom 21.04.2021 zu laufen begann und Sie mit der Beantwortung in Verzug sind. Durch Sie verursachte Verfahrensverzögerungen gehen nicht zu meinen Lasten. Ich bitte nunmehr um zeitnahe Beantwortung ohne weitere Verzögerungen. Ich teile folgendes mit: 1) Es besteht kein rein wirtschaftliches Interesse i.S.d. § 82 Nr. 5 HDSIG. Ich verfolge kein wirtschaftliches Ziel mit dieser Anfrage. Anfragen nach dem HDSIG sind grundsätzlich Voraussetzungslos. Es besteht ein Interesse an der Aufklärung des zugrundeliegenden Sachverhalts, der zur der Erlasslage geführt hat. Sofern Sie anderer Auffassung sind, bitte ich mir darzulegen, welches rein wirtschaftliche Interesse ich Ihres Erachtens verfolgen soll. 2) Ich schränke meine Anfrage insoweit ein, als das ich lediglich um die Übersendung der ministeriellen Unterlagen / Vermerke / Entscheidungsvermerke / etc. bitte. Nachdem Sie zunächst mitgeteilt haben, dass keine interne Kommunikation veraktet ist, war durch mich nicht zu vermuten, dass Belange Dritter Gegenstand eines solchen Vorgangs sein könnten. Vielmehr haben Sie hierbei hauptsächlich erläuternd die Notwendigkeit der Konkretisierung / Wiederholung des Gesetzeswortlautes hervorgehoben. Welche Dritten hier involviert sein könnten, war mir somit nicht ersichtlich. Schriftverkehr/Unterlagen mit oder über Dritte wird zunächst nicht benötigt. Sollte ich der Auffassung sein, dass ich diese Informationen ergänzend doch benötige, werde ich zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute ggfs. mit Drittbeteiligungsverfahren und Kosten verbundene Anfrage stellen. Die lediglich ministeriellen Unterlagen bitte ich im Rahmen einer kostenfreien Beantwortung zu übersenden. Die Erhebung von Kosten ist unter Berücksichtigung der Einschränkung meiner Anfrage nicht mehr geboten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221252/

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AW: Erlass des HMdF zum Thema Dienstbefreiung und Sonderurlaub [#221252]
Datum
28. Juni 2021 13:50
Status
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