Erlass des Innenministeriums vom 08.05.2019

Den Erlass des Innenministeriums vom 08.05.2019

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erlass des Innenministeriums vom 08.05.2019 [#218347]
Datum
14. April 2021 16:07
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Erlass des Innenministeriums vom 08.05.2019
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218347/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Anfrage möchten Sie Informationen zu einem Erlass des Ministeriums des Innern vom…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: 2021-04-14 - KOM BD an Abt. 1 - BE - Antragsteller/in, Antragsteller/in - IFG-Anfrage - Erlass des Innenministeriums vom 08.05.2019 [#218347]
Datum
15. April 2021 14:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Anfrage möchten Sie Informationen zu einem Erlass des Ministeriums des Innern vom 08.05.2019. Ihre Anfrage ist in dieser Form nicht bearbeitungsfähig, weil der Gegenstand Ihres Interesses nicht konkret genug bezeichnet ist. Angesichts der Vielzahl von Abteilungen und Referaten in dieser Behörde mit unterschiedlichsten Zuständigkeiten genügt allein das Datum des Erlasses nicht, um einen entsprechenden Erlass herauszufinden. Ich bitte Sie daher ergänzend Gegenstand des Erlasses und möglichst auch den Zuständigkeitsbereich zu bezeichnen, damit eine Bearbeitung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 3 IFG NRW möglich ist. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW ist am 14. April 2021 im Ministerium de…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2021-04-15 - Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW - Erlass des Innenministeriums vom 08.05.2019 [#218347]
Datum
15. April 2021 16:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW ist am 14. April 2021 im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Zur weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage benötige ich noch die Information auf welchen Erlass Sie sich in Ihrer Anfrage beziehen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für das freundliche telefonische Gespräch und die sehr schnelle Rückmeldung. Der v…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2021-04-15 - Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW - Erlass des Innenministeriums vom 08.05.2019 [#218347]
Datum
15. April 2021 16:40
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für das freundliche telefonische Gespräch und die sehr schnelle Rückmeldung. Der von mir bezeichnete Erlass vom 08.05.2019 des Innenministeriums müsste sich inhaltlich um "Verfahren der Videoüberwachung" und "Kriminalitätsschwerpunkte" drehen und wurde u.a. an das Polizeipräsidium Köln geschickt. Ich würde mich freuen wenn Sie die Nachricht zusätzlich an [geschwärzt] von Referat 12 weiterleiten würden, da er mich in dieser Angelegenheit auch kontaktiert hat. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 218347 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Teilgewährung des Informationszugangs nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nirdrhein-Westfahlen
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Teilgewährung des Informationszugangs nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nirdrhein-Westfahlen
Datum
14. Mai 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 14. April 2021 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in Sehr Antra…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 14. April 2021 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in
Datum
26. Mai 2021 15:21
Status
Warte auf Antwort
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image001.png
9,7 KB


Sehr Antragsteller/in mit Ihrem Antrag vom 14. April 2021 beantragten Sie den Zugang zu dem Erlass "Polizeiliche Videobeobachtung" vom 8. Mai 2019. Mit Bezug auf meinen Bescheid vom 14. Mai 2021 übersende ich Ihnen das angefügte Dokument. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 14. April 2021 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#2183…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 14. April 2021 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#218347]
Datum
1. Juni 2021 00:52
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26. Mai und den Bescheid vom 14. Mai. Im Dokument kann ich erkennen, dass zwei Anlagen diesem Dokument angefügt sind. Ich möchte Sie darauf Hinweisen, dass es mit Blick aus § 25 Abs. 1 VWVfG NRW sinnvoll gewesen wäre, mich über die Anlagen und Ihre Auffassung dass diese nicht von meinem Antrag abgedeckt sind, zu informieren. Ich ergänze meinen Antrag vom 14. Mai um die zu dem Dokument gehörenden Anlagen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218347/
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ergänzung zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 14. April 2021 - Az. 432-30.01 Antragstelle…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ergänzung zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 14. April 2021 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in
Datum
22. Juni 2021 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit der Ergänzung vom 01. Juni 2021 zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 14. April 2021 begehrten Sie den Zugang zu den Anlagen des Erlasses „Polizeiliche Videobeobachtung“ vom 8. Mai 2019. Der in § 4 Abs. 1 IFG NRW niedergelegte Informationsanspruch erstreckt sich auf tatsächliche, bei der jeweiligen angefragten Stelle -hier dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen- vorhandenen amtlichen Informationen. Eine Informationsbeschaffungspflicht bei anderen Behörden ist hingegen nicht gegeben. Dem Zugang zu den von Ihnen beantragten Dokumenten wird stattgegeben. Angefügt übersende ich Ihnen zwei Anlagen zu dem oben genannten Erlass. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ergänzung zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 14. April 2021 - Az. 432-30.01 Antragst…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ergänzung zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 14. April 2021 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#218347]
Datum
22. Juni 2021 14:47
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich bei Ihnen für die unkomplizierte Übersendung der Anlagen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218347/