Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass")

Den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass"), wie zitiert vom VG Arnsberg, Urteil vom 24.01.2003 - 3 K 2/01 (openJur 2011, 24833).

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen verfügt selbst leider nicht (mehr) über die o.g. Information.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. November 2021
  • Frist
    25. Dezember 2021
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Julian Pascal Beier
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ärztekammer Westfalen-Lippe Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass") [#233543]
Datum
23. November 2021 05:43
An
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass"), wie zitiert vom VG Arnsberg, Urteil vom 24.01.2003 - 3 K 2/01 (openJur 2011, 24833). Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen verfügt selbst leider nicht (mehr) über die o.g. Information.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 233543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233543/ Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Sehr geehrter Herr Beier, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe l…
Von
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Betreff
AW: Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass") [#233543] (Unser Az.: RA 374/2021 A)
Datum
1. Dezember 2021 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe liegt der begehrte Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 26. April 1994 – V B 3 -0400.3.4.42 leider ebenfalls nicht vor. Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, teilen Sie mir dies bitte mit. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. In dem in der Anlage beigefügten Informationsblatt zum Datenschutz finden Sie Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten. Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass Ihnen gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht zusteht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. Mit freundlichen Grüßen

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Julian Pascal Beier
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Julian Beier Anfragenr:…
An Ärztekammer Westfalen-Lippe Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass") [#233543] (Unser Az.: RA 374/2021 A) [#233543]
Datum
1. Dezember 2021 14:26
An
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Julian Beier Anfragenr: 233543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233543/