Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass")

Den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass"), wie zitiert vom VG Arnsberg, Urteil vom 24.01.2003 - 3 K 2/01 (openJur 2011, 24833).

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen verfügt selbst leider nicht (mehr) über die o.g. Information.

Ergebnis der Anfrage

"[...] hiermit teile ich Ihnen mit, dass der vom Antragsteller begehrte Erlass des
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 26. April 1994 - V B 3
-0400.3.4.42 ("China-Erlass") hier nicht vorliegt. Eine ausführliche
Recherche hierzu wurde durchgeführt. Eine Zurverfügungstellung des Erlasses
ist daher nicht möglich. [...]"

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. November 2021
  • Frist
    31. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Universität Duisburg-Essen Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass") [#233959]
Datum
27. November 2021 14:36
An
Universität Duisburg-Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass"), wie zitiert vom VG Arnsberg, Urteil vom 24.01.2003 - 3 K 2/01 (openJur 2011, 24833). Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen verfügt selbst leider nicht (mehr) über die o.g. Information.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 233959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233959/ Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Universitätsbibliothek Duisburg-Essen
Ihre IFG-Anfrage Sehr geehrter Herr Beier, bitte beachten Sie das Antwortschreiben im Anhang. Außerdem wir…
Von
Universitätsbibliothek Duisburg-Essen
Betreff
Ihre IFG-Anfrage
Datum
17. Dezember 2021 13:07
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
423,2 KB
smime.p7s
6,2 KB


Sehr geehrter Herr Beier, bitte beachten Sie das Antwortschreiben im Anhang. Außerdem wird darum gebeten, dass etwaige personenbezogene Daten sowie die Kontaktdaten von Mitgliedern und Angehörigen der Universität Duisburg-Essen durch Sie bzw. durch das mit Ihnen ersichtlich verbundene Format nicht öffentlich zugänglich gemacht werden (insbesondere nicht auf den Webseiten des Portals www.fragdenstaat.de). Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass")“ [#233959]
Datum
19. Dezember 2021 12:53
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/233959/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil der Antragsteller die Information nicht in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Julian Beier Anhänge: - 233959.pdf - 2021-12-17_1-IFGAntwortBeier.pdf - 2021-12-17_1-smime.p7s Anfragenr: 233959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233959/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.12.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass")“ [#233959]
Datum
20. Dezember 2021 12:21
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.12.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.6-10268/21 Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag an die Universitätsbibliothek …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.6-10268/21 Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass")“ [#233959]
Datum
21. Dezember 2021 08:19
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.1.6-10268/21 Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag an die Universitätsbibliothek Duisburg-Essen „Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass")“ Sehr geehrter Herr Beier, Sie wenden sich gem. § 13 Abs.2 IFG NRW an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, da Ihnen die Universitätsbibliothek Duisburg-Essen mitgeteilt hat, dass Sie die begehrte Information beim MAGS NRW selber nachfragen mögen (Hinweis auf § 5 Abs.4 IFG NRW). Gegenüber der Universitätsbibliothek Duisburg-Essen hatten Sie zwar mitgeteilt, dass das MAGS NRW über die Informationen selbst leider nicht (mehr) verfügt. Offensichtlich ist hier Ihre Anfrage dort missverstanden worden. Sie hätten vielleicht auf Ihre Anfrage an das MAGS hinweisen sollen. Ich konnte der Plattform www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> entnehmen, dass Sie viele Stellen zu dieser Frage angeschrieben haben. Ich gehe davon aus, dass die anderen Stellen Ihnen ähnliche Antworten liefern. Bitte rufen Sie mich unter der u.a. Telefonnummer noch in dieser Woche zurück, damit ich mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen kann. Ich bin der Regel bis 14.00 Uhr erreichbar. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.6-10268/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 2…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.6-10268/21Zugang zum Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass")
Datum
18. Januar 2022 09:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.6-10268/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 27.11.2021 auf Zugang zum Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass"), wie zitiert vom VG Arnsberg, Urteil vom 24.01.2003 - 3 K 2/01 (openJur 2011, 24833) Sehr geehrter Herr Beier, ich habe Ihr Begehren gegenüber der Universität Duisburg Essen mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Universitätsbibliothek Duisburg-Essen
Sehr [geschwärzt], hiermit teile ich Ihnen mit, dass der vom Antragsteller begehrte Erlass des Ministeriums fü…
Von
Universitätsbibliothek Duisburg-Essen
Betreff
AW: 209.2.3.1.6-10268/21 Antrag auf Zugang zum Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass")
Datum
18. Januar 2022 10:21
Status
smime.p7s
6,2 KB


Sehr [geschwärzt], hiermit teile ich Ihnen mit, dass der vom Antragsteller begehrte Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass") hier nicht vorliegt. Eine ausführliche Recherche hierzu wurde durchgeführt. Eine Zurverfügungstellung des Erlasses ist daher nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ("[geschwärzt]") [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ("[geschwärzt]"), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt] [geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]+[geschwärzt]&[geschwärzt]=&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt] [geschwärzt]=&[geschwärzt]=&[geschwärzt]=&[geschwärzt]=&[geschwärzt]> [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]+[geschwärzt]&[geschwärzt]=&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt] [geschwärzt]=&[geschwärzt]=&[geschwärzt]=&[geschwärzt]=&[geschwärzt]= [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt]

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Julian Pascal Beier
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Vermittlung in dieser Sache. Mit freundlichen Grüßen Julian …
An Universitätsbibliothek Duisburg-Essen Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: 209.2.3.1.6-10268/21 Antrag auf Zugang zum Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass") [#233959]
Datum
18. Januar 2022 19:21
An
Universitätsbibliothek Duisburg-Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Vermittlung in dieser Sache. Mit freundlichen Grüßen Julian Beier Anfragenr: 233959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233959/