Erlass vom 18.07.17 bezüglich der "Umwandlung" eines "TI-30X Plus MultiView" in einen "TI-30X Pro MultiView"

- den Erlass vom 18.07.17 bezüglich der "Umwandlung" eines erlaubten "TI-30X Plus MultiView" Taschenrechners in einen nicht erlaubten "TI-30X Pro MultiView" Taschenrechner im Rahmen der Abiturprüfung.
- das Schreiben, das Schüler anscheinend in dem Zusammenhang unterschreiben mussten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juli 2022
  • Frist
    10. August 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Erlass v…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erlass vom 18.07.17 bezüglich der "Umwandlung" eines "TI-30X Plus MultiView" in einen "TI-30X Pro MultiView" [#252878]
Datum
8. Juli 2022 00:03
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Erlass vom 18.07.17 bezüglich der "Umwandlung" eines erlaubten "TI-30X Plus MultiView" Taschenrechners in einen nicht erlaubten "TI-30X Pro MultiView" Taschenrechner im Rahmen der Abiturprüfung. - das Schreiben, das Schüler anscheinend in dem Zusammenhang unterschreiben mussten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252878/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Ihre Nachricht vom 8. Juli 2022 - Anfrage nach LIFG Sehr << Antragsteller:in >> mit Nachricht vom 8. …
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Nachricht vom 8. Juli 2022 - Anfrage nach LIFG
Datum
21. Juli 2022 15:27
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.png
11,6 KB
image004.png
14,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> mit Nachricht vom 8. Juli 2022 haben Sie sich mit einem Aktenauskunftsbegehren an das Kultusministerium gewandt. Sie bitten darin um die Zusendung des Erlasses vom 18. Juli 2017 zum Einsatz wissenschaftlicher Taschenrechner der Firma Texas Instruments in der Abiturprüfung sowie eines Schreibens, das Schülerinnen und Schüler in diesem Zusammenhang unterschreiben mussten. Anbei stellen wir Ihnen den entsprechenden Erlass zur Verfügung (Az.: 44-6624.03-P/234/139). Ein Schreiben, dass Schülerinnen und Schüler in diesem Zusammenhang unterschreiben mussten, ist dem Kultusministerium nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen