Erlass zu Afghanistan-Abschiebungen
Anfrage an:
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Gemäß §1 Abs. 1 IZG LSA bitte ich hiermit um die Veröffentlichung des Erlasses des Innenministeriums vom 03.01.2019 (Aktenzeichen 35.2-12231) bezüglich der Abschiebepraxis nach Afghanistan.
Nach neuester Kenntnisse ist der Erlass vom 19.03.2018 nicht mehr gültig, der die Regelung enthielt, dass lediglich „Straftäter, Gefährder und hartnäckige Identitätsverweigerer“ nach Afghanistan abgeschoben werden können. Eine Veröffentlichung des nun gültigen Erlasses ist daher unerlässlich.
Anfrage abgelehnt
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Datum31. Januar 2019
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2. März 2019
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