Erlass zu Afghanistan-Abschiebungen

Gemäß §1 Abs. 1 IZG LSA bitte ich hiermit um die Veröffentlichung des Erlasses des Innenministeriums vom 03.01.2019 (Aktenzeichen 35.2-12231) bezüglich der Abschiebepraxis nach Afghanistan.
Nach neuester Kenntnisse ist der Erlass vom 19.03.2018 nicht mehr gültig, der die Regelung enthielt, dass lediglich „Straftäter, Gefährder und hartnäckige Identitätsverweigerer“ nach Afghanistan abgeschoben werden können. Eine Veröffentlichung des nun gültigen Erlasses ist daher unerlässlich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Januar 2019
  • Frist
    2. März 2019
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: G…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
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Betreff
Erlass zu Afghanistan-Abschiebungen [#53978]
Datum
31. Januar 2019 15:36
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß §1 Abs. 1 IZG LSA bitte ich hiermit um die Veröffentlichung des Erlasses des Innenministeriums vom 03.01.2019 (Aktenzeichen 35.2-12231) bezüglich der Abschiebepraxis nach Afghanistan. Nach neuester Kenntnisse ist der Erlass vom 19.03.2018 nicht mehr gültig, der die Regelung enthielt, dass lediglich „Straftäter, Gefährder und hartnäckige Identitätsverweigerer“ nach Afghanistan abgeschoben werden können. Eine Veröffentlichung des nun gültigen Erlasses ist daher unerlässlich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erlass zu Afghanistan-Abschiebungen“ vom 31.01…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erlass zu Afghanistan-Abschiebungen [#53978]
Datum
4. März 2019 12:55
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erlass zu Afghanistan-Abschiebungen“ vom 31.01.2019 (#53978) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 53978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Prüfung im Haus teile ich Ihnen mit, dass im Sinne Ihrer Anfrage kein Anspruch a…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: Erlass zu Afghanistan-Abschiebungen [#53978]
Datum
13. März 2019 17:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Prüfung im Haus teile ich Ihnen mit, dass im Sinne Ihrer Anfrage kein Anspruch auf Veröffentlichung des in Rede stehenden Erlasses besteht. Mit freundlichen Grüßen