Erlass zu kommunalen Notfallplänen

- Erlass durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, der an Kommunen in den vergangenen Wochen verschickt wurde zum Thema Notfallpläne rund um Stromausfälle bis 72 Stunden und über 72 Stunden inkl. Handlungsempfehlungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. September 2022
  • Frist
    14. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
Jonathan Sachse
Jonathan Sachse
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Jonathan Sachse
Betreff
Erlass zu kommunalen Notfallplänen [#258915]
Datum
12. September 2022 16:00
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Erlass durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, der an Kommunen in den vergangenen Wochen verschickt wurde zum Thema Notfallpläne rund um Stromausfälle bis 72 Stunden und über 72 Stunden inkl. Handlungsempfehlungen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258915 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258915/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jonathan Sachse
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
WG: IFG-Geschäftsstelle: IFG-Antrag von Herrn << Antragsteller:in >> vom 12.09.2022, Erlass zu Notfall…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: IFG-Geschäftsstelle: IFG-Antrag von Herrn << Antragsteller:in >> vom 12.09.2022, Erlass zu Notfallplänen [#258915]
Datum
29. September 2022 07:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 12. September 2022 bitten Sie um Zusendung des Erlasses, der den nordrhein-westfälischen Kommunen zugegangen ist und u. a. Angaben zu Notfallplänen bei Stromausfällen von bis zu/über 72 Stunden beinhaltet. Es dürfte sich um den Erlass "Brand und Katastrophenschutz - Vorbereitende Maßnahmen im Rahmen einer möglichen Gas-/Energiemangellage" vom 29. Juli 2022 handeln. Die Steuerung erfolgte über die Bezirksregierungen an die Oberbürgermeisterinnen/Oberbürgermeister sowie Landrätinnen/Landräte (als untere Katastrophenschutzbehörden) zur Weiterleitung an die Bürgermeisterinnen/Bürgermeister (Kommunen). Beigefügt war diesem Erlass eine Definition von mehreren Szenarien, die u. a. das Thema Stromausfall von bis zu/über 72 Stunden beinhalten (Szenarien 3 und 4). Beide Dokumente sind angefügt. Begleitend erfolgte seinerzeit eine informatorische Steuerung des Erlasses u. a. an den Landkreistag NRW, den Städte-/Gemeindebund NRW und den Städtetag NRW. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Erläuterungen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Jonathan Sachse
Jonathan Sachse
AW: WG: IFG-Geschäftsstelle: IFG-Antrag von Herrn << Antragsteller:in >> vom 12.09.2022, Erlass zu Not…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Jonathan Sachse
Betreff
AW: WG: IFG-Geschäftsstelle: IFG-Antrag von Herrn << Antragsteller:in >> vom 12.09.2022, Erlass zu Notfallplänen [#258915]
Datum
29. September 2022 09:25
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258915 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258915/