Erlass zu "Nationalität" von Tatverdächtigen in der Kommunikationsarbeit der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern

Den Erlass des Innenministeriums, der die Nennung der "Nationalität" von Tatverdächtigen in der Kommunikationsarbeit der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern regelt (vgl. https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Aktuell/?id=157232&processor=processor.sa.pressemitteilung)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
  • 3 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte<< Anrede >> b…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Erlass zu "Nationalität" von Tatverdächtigen in der Kommunikationsarbeit der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern [#177868]
Datum
30. Januar 2020 16:35
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Erlass des Innenministeriums, der die Nennung der "Nationalität" von Tatverdächtigen in der Kommunikationsarbeit der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern regelt (vgl. https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Aktuell/?id=157232&processor=processor.sa.pressemitteilung)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 177868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177868 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Erlass zu "Nationalität" von Tatverdächtigen in der Kommunikationsarbeit der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern [#177868]
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Fax
Betreff
Erlass zu "Nationalität" von Tatverdächtigen in der Kommunikationsarbeit der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern [#177868]
Datum
30. Januar 2020 16:36
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
40,5 KB
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Eingangsbestätigung und Datenschutzhinweise Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres …
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Eingangsbestätigung und Datenschutzhinweise
Datum
5. Februar 2020 13:23
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags auf Herausgabe des Erlasses zur Angabe der "Nationalität" von Tatverdächtigen in der Kommunikationsarbeit der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern [#177868]. Ihr Fax ist am 30.01.2020 im Ministerium für Inneres und Europa eingegangen. Zusätzlich erhalten Sie anliegend unsere Datenschutzhinweise. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
IFG-Anfrage - Erlass zu "Nationalität" von Tatverdächtigen in der Kommunikationsarbeit der Polizei Meckl…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
IFG-Anfrage - Erlass zu "Nationalität" von Tatverdächtigen in der Kommunikationsarbeit der Polizei Mecklenburg-Vorpommern
Datum
18. Februar 2020 09:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit dieser E-Mail erhalten Sie die begehrten Informationen zu Ihrer o. g. IFG-Anfrage. Der Erlass regelt: "In polizeilichen Pressemitteilungen hat grundsätzlich die Nennung der Staatsangehörigkeit zu erfolgen. Dem Gleichheitsgrundsatz folgend sollte dies in jedem Fall, auch bei der deutschen Staatsangehörigkeit, erfolgen. Ausnahmen davon sind im Einzelfall aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes zu machen, insbesondere wenn die Nennung der Staatsangehörigkeit im konkreten Sachzusammenhang zu einer Identifizierung der betreffenden Person führen kann. Bei Vorliegen mehrerer Staatsangehörigkeiten sind alle bekannten Staatsangehörigkeiten anzugeben. Ist die Staatsangehörigkeit nicht bekannt, ist sie als "unbekannt" zu bezeichnen. Weitergehende Angaben zur Herkunft und religiöser oder ethischer Zugehörigkeit erfolgen nur, wenn dies für das Verständnis des berichteten Vorganges im Einzelfall zwingend erforderlich ist." Der Bescheid zu Ihrer Anfrage ist per Post gesondert auf dem Weg zu Ihnen. Mit freundlichen Grüßen