Erlass zum Duzen auf Facebookseiten von Landesbehörden

Den Erlass ihres Ministeriums aus dem Dezember 2014 auf den in diesem Artikel Bezug genommen wird:
http://spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/a-1014256.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2015
  • Frist
    24. Februar 2015
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erlass zum Duzen auf Facebookseiten von Landesbehörden [#8453]
Datum
22. Januar 2015 09:07
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Erlass ihres Ministeriums aus dem Dezember 2014 auf den in diesem Artikel Bezug genommen wird: http://spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/a-1014256.html
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Antrag nach IFG NRW vom 22.01.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Antwortschreiben übersende ich …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Antrag nach IFG NRW vom 22.01.2015
Datum
29. Januar 2015 08:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Antwortschreiben übersende ich auf Ihren Antrag vom 22.01.2015. Mit freundlichen Grüßen