Erlass zum Vorgehen bei Störungen der schulorganisatorischen Abläufe incl. Prüfkriterien

den "Erlass zum Vorgehen bei Störungen der schulorganisatorischen Abläufe durch Anordnungen der Gesundheitsämter zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2)" einschließlich der "Prüfkriterien zur Feststellung des besonderen Bedarfsfalls" in der neuesten Fassung (meines Wissens vom 5.1.2022).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2022
  • Frist
    8. Februar 2022
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Jens Müller
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den "Erlass …
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Jens Müller
Betreff
Erlass zum Vorgehen bei Störungen der schulorganisatorischen Abläufe incl. Prüfkriterien [#236948]
Datum
6. Januar 2022 20:58
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den "Erlass zum Vorgehen bei Störungen der schulorganisatorischen Abläufe durch Anordnungen der Gesundheitsämter zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2)" einschließlich der "Prüfkriterien zur Feststellung des besonderen Bedarfsfalls" in der neuesten Fassung (meines Wissens vom 5.1.2022).
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Müller Anfragenr: 236948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236948/ Postanschrift Jens Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens Müller

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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Ihr Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 06. Januar 2022 Sehr geehrter Herr …
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Ihr Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 06. Januar 2022
Datum
7. Januar 2022 10:40
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.gif
6,4 KB


Sehr geehrter Herr Müller, die gewünschten Unterlagen sind online auf unserer Website unter Präsenzunterricht zu finden: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/Schuljahr21_22/hygienekonzept_21_22.html Ich komme hiermit Ihrem Antrag entsprechend § 5 Abs. 1 S. 3 IZG-SH nach. Gegen die Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Referat III 36 Schulartübergreifende Schulaufsichtsangelegenheiten und Personalentwicklung für schulische Führungskräfte - Brunswiker Straße 16 - 22, 24105 Kiel Widerspruch einlegen. Mit freundlichen Grüßen