Erlass zur Bearbeitung von Anträgen nach dem HDSIG

1. Den Hauserlass vom 23. Oktober 2018, welcher die Bearbeitung von Anträgen auf Informationszugang nach dem HDSIG regelt.
2. Alle weiteren Diensanweisungen, Erlasse, oder anderen Dokumente, welche die Bearbeitungen von Anträgen auf Informationszugang nach dem HDSIG regeln.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2019
  • Frist
    15. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Den Hauser…
An Hessische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erlass zur Bearbeitung von Anträgen nach dem HDSIG [#57547]
Datum
13. Februar 2019 07:27
An
Hessische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Den Hauserlass vom 23. Oktober 2018, welcher die Bearbeitung von Anträgen auf Informationszugang nach dem HDSIG regelt. 2. Alle weiteren Diensanweisungen, Erlasse, oder anderen Dokumente, welche die Bearbeitungen von Anträgen auf Informationszugang nach dem HDSIG regeln.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessische Staatskanzlei
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 13. Februar 2019 hin kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Mit H…
Von
Hessische Staatskanzlei
Betreff
Erlass zur Bearbeitung von Anträgen nach dem HDSIG [#57547]
Datum
20. Februar 2019 12:22
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.png
6,8 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 13. Februar 2019 hin kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Mit Hauserlass vom 23. Oktober 2018 hat der Chef der Hessischen Staatskanzlei bestimmt, welche Stelle innerhalb des Hauses für die Bearbeitung von Anträgen auf Informationszugang nach dem HDSIG zuständig ist. Der Erlass hat den nachstehenden Wortlaut. "Hauserlass Organisation der Staatskanzlei · Bearbeitung von Anträgen auf Informationszugang nach dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) Mit sofortiger Wirkung weise ich dem Referat R 2 "Rechts- und Verfassungsangelegenheiten, Gnadensachen" folgende zusätzliche Aufgabe zu: "Bearbeitung von Anträgen auf Informationszugang nach dem Vierten Teil des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG)" Anträge auf Informationszugang, die in der Staatskanzlei eingehen, sind umgehend der Abteilung R zuzuleiten, da ihre Bearbeitung strengen Fristen unterliegt. Gehen solche Anträge per E-Mail ein, so sind sie an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> weiterzuleiten und in der Betreffzeile mit dem Stichwort "HDSIG" zu kennzeichnen. Aufgabe des Referates R 2 ist die Koordinierung der Vorarbeiten, die zur Bescheidung des jeweiligen Antrags nötig sind, sowie die Bescheidung selbst. Zu den Vorarbeiten gehören namentlich Zulieferungen aus den Abteilungen des Hauses. Diese sind insbesondere gehalten, auf Bitten von R 2 unverzüglich mitzuteilen, ob bei ihnen "amtliche Informationen" im Sinne von § 80 Abs. 1 HDSIG (i.e. "amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung") vorhanden sind, die unter den jeweiligen Antrag fallen. Sie sind weiter gehalten, R 2 die entsprechenden Unterlagen oder Daten zugänglich zu machen und das Referat auch im Übrigen in jeder Weise zu unterstützen, damit der jeweilige Antrag fristgerecht beschieden werden kann." Darüber hinausgehende Dienstanweisungen, Erlasse oder andere Dokumente, welche die Bearbeitung von Anträgen auf Informationszugang nach dem HDSIG regeln, gibt es hier nicht. Sofern Sie den Hauserlass vom 23. Oktober 2018 in der Hessischen Staatskanzlei, Georg-August-Zinn-Str. 1, 65183 Wiesbaden, einsehen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Bearbeitung meines Antrags und die Erteilung der…
An Hessische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erlass zur Bearbeitung von Anträgen nach dem HDSIG [#57547]
Datum
20. Februar 2019 19:04
An
Hessische Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Bearbeitung meines Antrags und die Erteilung der Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57547 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Hessische Staatskanzlei
Das ist aber nett, dass Sie sich bedanken, Herr Antragsteller/in! Das habe ich noch nie erlebt. Ihnen einen schö…
Von
Hessische Staatskanzlei
Betreff
AW: Erlass zur Bearbeitung von Anträgen nach dem HDSIG [#57547]
Datum
21. Februar 2019 08:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Das ist aber nett, dass Sie sich bedanken, Herr Antragsteller/in! Das habe ich noch nie erlebt. Ihnen einen schönen Tag und freundliche Grüße