Dok.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Erlass zur Erläuterung der Corona-Schutzverordnung“
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium des Innern NRW, 40190 Düsseldorf 30. März 2020 Seite 1 von 2 -Elektronische Post¬ A tenzeichen alle Polizeibehörden (bei Antwort bitte angeben) in Nordrhein-Westfalen 432 - 57.01.07 - Coronavirus Telefon 0211 Telefax 0211 Bim.nrw.de Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von SARS-CoV-2 Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) vom 22.03.2020 (SGV. NRW. 2126) a) Erlass zu Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von SARS-CoV-2, Az. 432 - 57.01.07 - Coronavirus vom 23.03.2020 b) Artikel 1 des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) c) Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 30.03.2020 d) Erlass „Aktualisierung der CoronaSchVO des MAGS om 30.03.2020, Az. I Dienstgebäude: Anlagen: Friedrichstr. 62-80 40217 Düsseldorf 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz or Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 30.03.2020 Lieferanschrift: 2. Erlass „Aktualisierung der CoronaSchVO des AGS vom Fürstenwall 129 30.03.2020, Az. I 40217 Düsseldorf 3. Bußgeldkatalog, Anlage zum Erlass „Aktualisierung der CoronaSchVO des MAGS vom 30.03.2020, Az. I Telefon 0211 871-01 Telefax 0211 871-3355 poststelle@im.nrw.de Mit Bezug zu a) habe ich die zu beachtenden rechtlichen Maßgaben bei www.im.nrw der polizeilichen Aufgabenerfüllung im Zusammenhang mit der o.g. Verordnung mitgeteilt. Zwischenzeitlich sind mit Bezug zu b) die bundesgesetzlichen Grundlagen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) angepasst worden. Daraufhin ist mit Bezug zu c) eine Änderung der Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahnlinien 732, 736, 835, 836, U71, U72, U73, U83 Haltestelle: Kirchplatz
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen CoronaSchVO des Landes erfolgt. Eine konsolidierte Fassung der Seite2von2 Verordnung wird zeitnah in der elektronischen Version der SGV. NRW. unter www.recht.nrw.de verfügbar sein. Die hierzu ergangenen Maßgaben des MAGS nebst geändertem Bußgeldkatalog übersende ich zur Information und Beachtung bei der polizeilichen Aufgabenerfüllung. Im Auftrag gez.