Erlasse AFBG
- Anfrage an:
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage erfolgreich
- Zusammenfassung der Anfrage
Gibt es, analog zum BAföG, auch Erlasse zum AFBG? Können Sie mir diese per Mail zusenden?
DANKE
Korrespondenz
-
Frist – 14.07.2018
- 12. Jun 2018
- Jul 2018
- Aug 2018
- Sep 2018
- 10. Okt 2018
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Erlasse AFBG [#30747]
- Datum
- 12. Juni 2018 12:01
- An
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es, analog zum BAföG, auch Erlasse zum AFBG? Können Sie mir diese per Mail zusenden?
DANKE
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller/in >>
- 8 Monate, 2 Wochen her12. Juni 2018 12:02: << Anfragesteller/in >> hat eine Nachricht an Bundesministerium für Bildung und Forschung gesendet.
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- Von
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Betreff
- Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 12.06.2018; Erlasse AFBG [#30747]
- Datum
- 9. Juli 2018 14:40
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
Az.: 314-18501/41(2018)
Bonn, 09.07.2018
Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 12.06.2018
Sehr geehrtAntragsteller/in
vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema "Erlasse zum AFBG" vom 12.06.2018. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da uns die entsprechenden Informationen nicht vorliegen.
Erlasse zum AFBG gibt es nicht. Ebensowenig gibt es eine Verwaltungsvorschrift wie etwa im BAföG.
Im AFBG finden lediglich Vollzugsabsprachen zwischen Bund und Ländern in regelmäßigen Sitzungen statt.
Diese Antwort ergeht gebührenfrei.
Im Auftrag
- 7 Monate, 2 Wochen her9. Juli 2018 14:41: E-Mail von Bundesministerium für Bildung und Forschung erhalten.
- 6 Monate, 1 Woche her11. August 2018 21:49: << Anfragesteller/in >> hat die Anfrage 'Erlasse AFBG' öffentlich geschaltet.
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 12.06.2018; Erlasse AFBG [#30747]
- Datum
- 11. August 2018 21:53
- An
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >>
vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie diese Vollzugsabsprachen bzw. Protokolle zur Verfügung stellen?
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 30747
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
Zeige die zitierte Nachricht an
--
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-be...
- 6 Monate, 1 Woche her11. August 2018 21:53: << Anfragesteller/in >> hat eine Nachricht an Bundesministerium für Bildung und Forschung gesendet.
- 5 Monate, 4 Wochen her26. August 2018 05:59: << Anfragesteller/in >> hat den Status auf 'Anfrage erfolgreich' gesetzt.
- Von
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Betreff
- AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 12.06.2018; Erlasse AFBG [#30747]
- Datum
- 10. September 2018 08:03
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
Az.: 314-18501/41(2018)
Bonn, 10.09.2018
Betreff: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 11.08.2018
Sehr geehrtAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
Aufgrund andauernder Abstimmungsprozesse dauert die Bearbeitung derzeit noch an. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
- 5 Monate, 2 Wochen her10. September 2018 08:04: E-Mail von Bundesministerium für Bildung und Forschung erhalten.
- 5 Monate her23. September 2018 05:36: << Anfragesteller/in >> hat den Status auf 'Anfrage erfolgreich' gesetzt.
- Von
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Betreff
- Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 11.08.2018
- Datum
- 10. Oktober 2018 07:46
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
Az.: 315-18501/41(2018)
Bonn, 10.10.2018
Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 11.08.2018
Sehr geehrtAntragsteller/in
vielen Dank für Ihren Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 11.08.2018.
Inzwischen wurden die Protokolle der OBLAFBG-Sitzungen seit dem 01.08.2016, die sich auf die aktuelle Gesetzeslage beziehen, auf der Homepage des AFBG veröffentlicht.
Sie können diese unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/pr... öffentlich einsehen.
Das AFBG ist erstmalig 1996 in Kraft getreten. Protokolle, die vor der 3. Novelle (01.08.2016) erstellt wurden, beziehen sich nicht mehr auf die aktuelle Gesetzeslage.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um eine kurze Mitteilung, ob Sie auch für diesen Zeitraum Protokolle benötigen.
Ich weise Sie darauf hin, dass dafür ein höherer Verwaltungsaufwand entstehen würde und Gebühren veranschlagt werden müssten.
Mit freundlichen Grüßen
- 4 Monate, 2 Wochen her10. Oktober 2018 07:47: E-Mail von Bundesministerium für Bildung und Forschung erhalten.
- 4 Monate her21. Oktober 2018 11:18: << Anfragesteller/in >> hat den Status auf 'Anfrage erfolgreich' gesetzt.