Erlasse AFBG

Gibt es, analog zum BAföG, auch Erlasse zum AFBG? Können Sie mir diese per Mail zusenden?
DANKE

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2018
  • Frist
    14. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es, analog …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erlasse AFBG [#30747]
Datum
12. Juni 2018 12:01
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es, analog zum BAföG, auch Erlasse zum AFBG? Können Sie mir diese per Mail zusenden? DANKE
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 314-18501/41(2018) Bonn, 09.07.2018…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 12.06.2018; Erlasse AFBG [#30747]
Datum
9. Juli 2018 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 314-18501/41(2018) Bonn, 09.07.2018 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 12.06.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema "Erlasse zum AFBG" vom 12.06.2018. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da uns die entsprechenden Informationen nicht vorliegen. Erlasse zum AFBG gibt es nicht. Ebensowenig gibt es eine Verwaltungsvorschrift wie etwa im BAföG. Im AFBG finden lediglich Vollzugsabsprachen zwischen Bund und Ländern in regelmäßigen Sitzungen statt. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Im Auftrag
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie diese Vollzugsabsprachen bzw. Protok…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 12.06.2018; Erlasse AFBG [#30747]
Datum
11. August 2018 21:53
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie diese Vollzugsabsprachen bzw. Protokolle zur Verfügung stellen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 314-18501/41(2018) Bonn, 10.09…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 12.06.2018; Erlasse AFBG [#30747]
Datum
10. September 2018 08:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 314-18501/41(2018) Bonn, 10.09.2018 Betreff: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 11.08.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Aufgrund andauernder Abstimmungsprozesse dauert die Bearbeitung derzeit noch an. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 11.08.2018 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannst…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 11.08.2018
Datum
10. Oktober 2018 07:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 315-18501/41(2018) Bonn, 10.10.2018 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 11.08.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 11.08.2018. Inzwischen wurden die Protokolle der OBLAFBG-Sitzungen seit dem 01.08.2016, die sich auf die aktuelle Gesetzeslage beziehen, auf der Homepage des AFBG veröffentlicht. Sie können diese unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/protokolle-1888.html öffentlich einsehen. Das AFBG ist erstmalig 1996 in Kraft getreten. Protokolle, die vor der 3. Novelle (01.08.2016) erstellt wurden, beziehen sich nicht mehr auf die aktuelle Gesetzeslage. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um eine kurze Mitteilung, ob Sie auch für diesen Zeitraum Protokolle benötigen. Ich weise Sie darauf hin, dass dafür ein höherer Verwaltungsaufwand entstehen würde und Gebühren veranschlagt werden müssten. Mit freundlichen Grüßen