Erlasse des BMBF zum BAföG

die BMBF-Erlasse zur Auslegung und Anwendung des BAföG. Schwerpunktmäßig benötige ich diejenigen Erlasse, die sich mit der Anrechnung von ausländischen Vorstudienzeiten bzw. dem Umgang von Fachrichtungswechseln bei Flüchtlingen auseinandersetzen. Ich bin aber auch an allen weiteren Erlassen des BMBF zum BAföG interessiert und beantrage deren Veröffentlichung. Sollten Unklarheiten oder Rückfragen bestehen, bitte ich um Hinweis.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. März 2018
  • Frist
    4. April 2018
  • Ein:e Follower:in
Francis Suppelna
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die BMBF-Erlasse…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Francis Suppelna
Betreff
Erlasse des BMBF zum BAföG [#26806]
Datum
1. März 2018 19:52
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die BMBF-Erlasse zur Auslegung und Anwendung des BAföG. Schwerpunktmäßig benötige ich diejenigen Erlasse, die sich mit der Anrechnung von ausländischen Vorstudienzeiten bzw. dem Umgang von Fachrichtungswechseln bei Flüchtlingen auseinandersetzen. Ich bin aber auch an allen weiteren Erlassen des BMBF zum BAföG interessiert und beantrage deren Veröffentlichung. Sollten Unklarheiten oder Rückfragen bestehen, bitte ich um Hinweis.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Francis Suppelna <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Francis Suppelna
Bundesministerium für Bildung und Forschung
IFG-Anfrage Sehr geehrter Herr Suppelna, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages auf Informationszugang …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
IFG-Anfrage
Datum
19. März 2018 14:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Suppelna, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages auf Informationszugang vom 1. März 2018, gerichtet auf den Zugang zu den BMBF-Erlassen zur Auslegung und Anwendung des BAföG. Laut Ihres Antrags benötigen Sie schwerpunktmäßig diejenigen Erlasse, die sich mit der Anrechnung von ausländischen Vorstudienzeiten bzw. dem Umgang mit Fachrichtungswechseln bei Flüchtlingen auseinandersetzen. Sie sind aber auch an allen weiteren Erlassen des BMBF interessiert. 1. Bitte um Konkretisierung Seit Inkrafttreten des BAföG im Jahr 1971 sind sehr viele Erlasse vom BMBF (früher: BMBW) an die Länder versandt worden. Bei der jeweiligen Aktualisierung der "Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum BAföG" - zuletzt geändert durch die sog. BAföGÄndVWV vom 13.11.2013 (GMBl. S. 1093) - sind die jeweils bis dahin vorhandenen Erlasse berücksichtigt worden. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um eine kurze Mitteilung, ob Sie neben der letzten Fassung der "Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum BAföG sowie den seit dem 13.11.2013 versandten Erlasse auch die Erlasse, die vor dem 13.11.2013 erlassen wurden, benötigen. 2. Hinweis zu etwaigen Gebühren Die seit dem 13.11.2013 versandten Erlasse enthalten teilweise personenbezogene Daten Dritter. Gem. § 5 Abs. Abs.1 S. 1 IFG darf der Zugang zu personenbezogenen Daten nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das Informationsinteresse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat. Vor diesem Hintergrund müsste den Dritten vor Herausgabe der Information zunächst Gelegenheit zur Stellungnahmen gegeben und bei fehlender Einwilligung müsste eine Abwägung Ihres Informationsinteresse mit den schutzwürdigen Interesse der Dritten erfolgen. Dieses beschriebene Drittbeteiligungsverfahren ist im Rahmen der Bemessung der Gebührenhöhe zu berücksichtigen. Daher möchte ich Sie darauf hinweisen, dass auf das Drittbeteiligungsverfahren verzichtet werden kann, wenn Sie sich mit einer Schwärzung der personenbezogenen Daten einverstanden erklären. Ich bitte Sie daher, mir mitzuteilen, ob Sie mit der Schwärzung einverstanden sind. Für die mit Ihrem Einverständnis erfolgende Schwärzung sowie die Herausgabe der seit dem 13.11.2013 versandten Erlasse werden voraussichtlich keine Gebühren anfallen. Für die vor dem 13.11.2013 entsandten Erlasse würde ein weit höherer Verwaltungsaufwand entstehen und damit würden auch höhere Gebühren veranschlagt werden müssen. 3. Bitte um Übermittlung einer Postanschrift Darüber hinaus möchte ich Sie darauf hinweisen, dass eine elektronische Übermittlung der seit dem 13.11.2013 versandten Erlasse an der Begrenzung der Datenmenge bei der E-Mail-Übertragung scheitern dürfte. Für die Erlasse wird ein Datenvolumen von ca. 25 MB benötigt; die "Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum BAföG" vom 13.11.2013 sind unter https://www.bafög.de/de/allgemeine-verw… veröffentlicht. Ich kann Ihnen anbieten, die entsprechenden Daten auf eine CD/DVD zu brennen. Zur Zustellung dieser CD/DVD bitte ich Sie, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Ich bitte Sie daher, mir bis zum 30.03.18 mitzuteilen, * ob Sie mit der Übermittlung der Erlasse ab dem 13.11.2013 einverstanden sind oder auch die vor dem 13.11.2013 versandten Erlasse benötigen; * ob Sie mit einer Schwärzung der personenbezogenen Daten einverstanden sind; * ob Sie mit der Übermittlung der Erlasse auf einer CD/DVD einverstanden sind, indem Sie mir Ihre Anschrift mitteilen. Ich weise darauf hin, dass dann keine Gebühren anfallen würden. In allen anderen Fällen wäre der Verwaltungsaufwand - teilweise deutlich - größer und es wären Gebühren zu erheben. Mit freundlichen Grüßen
Francis Suppelna
AW: IFG-Anfrage [#26806] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre rasche Antwort auf meine Anfrag…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Francis Suppelna
Betreff
AW: IFG-Anfrage [#26806]
Datum
22. März 2018 20:00
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre rasche Antwort auf meine Anfrage. Ich beschränke meine Anfrage auf die Erlasse der vergangenen 10 Jahre, also seit 01.03.2008. Ich erkläre mich hiermit mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden. Gerne mache ich von Ihrem Angebot Gebrauch, die Erlasse als CD/DVD zu erhalten. Meine Postadresse lautet: Vielen Dank und freundliche Grüße Francis Suppelna Anfragenr: 26806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Francis Suppelna
Bundesministerium für Bildung und Forschung
AW: IFG-Anfrage [#26806] Sehr geehrter Herr Suppelna, gerne erfülle ich Ihren Wunsch. Ich möchte vorab nur zur Kla…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: IFG-Anfrage [#26806]
Datum
23. März 2018 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Suppelna, gerne erfülle ich Ihren Wunsch. Ich möchte vorab nur zur Klarstellung darauf hinweisen, dass bei Einbeziehung der Erlasse vom 1.3.2008 bis Herbst 2013 Gebühren anfallen werden (vgl. Punkt 2, letzter Satz meiner E-Mail vom 19.03.2018). Grund hierfür ist der Gesamtumfang der Zusammenstellung der Erlasse sowie deren Kontrolle auf personenbezogene Daten und ggf. deren Schwärzung. Ist das von Ihnen so beabsichtigt? (Ich weise nochmals darauf hin, dass die Erlasse vor Herbst 2013 in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum BAföG 2013 berücksichtigt wurden, so dass sich aus den älteren Erlassen allerhöchstwahrscheinlich kein neuer Erkenntnisgewinn ableiten lässt; aber das müssten Sie entscheiden!). Mit freundlichen Grüßen
Francis Suppelna
AW: AW: IFG-Anfrage [#26806] Sehr geehrt<< Anrede >> ich bin mir über die Kostenfolge im Klaren. Ich …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Francis Suppelna
Betreff
AW: AW: IFG-Anfrage [#26806]
Datum
23. März 2018 16:02
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bin mir über die Kostenfolge im Klaren. Ich würde Sie natürlich bitten, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Mit freundlichen Grüßen Francis Suppelna Anfragenr: 26806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Francis Suppelna
Bundesministerium für Bildung und Forschung
IFG-Anfrage [#26806] Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az.: 415 -18501/14(20…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
IFG-Anfrage [#26806]
Datum
16. April 2018 17:16
Status
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az.: 415 -18501/14(2018) Bonn, den 16.04.2018 Betreff: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 01.03.2018/22.03.2018 Sehr geehrter Herr Suppelna, die Bearbeitung Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz dauert aufgrund des Umfangs der begehrten BAföG-Erlasse für die Jahre 2008 bis 2018 und der damit verbundenen Notwendigkeit der Schwärzung personenbezogener Daten derzeit noch an. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
IFG-Anfrage [#26806] Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 415 - 18501/1…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
IFG-Anfrage [#26806]
Datum
7. Mai 2018 09:34
Status
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 415 - 18501/14(2018) Bonn, 07.05.2018 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 01.03.2018 Sehr geehrter Herr Suppelna, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema "Erlasse nach dem BAföG seit dem 01.03.2008" vom 01.03.2018, konkretisiert am 22.03.2018. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: Die von Ihnen erbetenen Erlasse des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an die obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung vom 01.03.2008 bis März 2018 nebst Anlagen werden Ihnen elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Dateien mit den Erlassen erhalten Sie in Kürze auf Datenträger per Post zugesandt. Soweit personenbezogene Daten enthalten sind, wurden diese mit Ihrem Einverständnis geschwärzt/unleserlich gemacht (§ 7 Abs. 2 S. 2 IFG). Die teilweise den Erlassen als Anhänge beigefügten Gerichtsentscheidungen sind überwiegend öffentlich zugänglich. Der Datenträger enthält daher eine Übersicht mit Links zu diesen öffentlich zugänglichen Gerichtsentscheidungen, auf die sich die dort genannten Erlasse beziehen (§ 9 Abs. 3 IFG). Für die Bearbeitung Ihres Antrages werden Gebühren erhoben. Hierüber erhalten Sie einen gesonderten Bescheid. Im Auftrag

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Erlasse seit März 2008 als .PDF
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Via
Briefpost
Betreff
Erlasse seit März 2008 als .PDF
Datum
14. Mai 2018
Status

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