2008-03-18-o-21-abs-2-sozialpauschale-f3r-minijobs-o-21-bafg.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Erlasse des BMBF zum BAföG

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Bundesministerium für Bildung j; und Forschung I POSTANSCHRIFT HunCesmjiiüttrlum IDr Bi'dung und Forschung. 53170 Bonn - ausschließlich per E-Mail - Bezirksregierung Köln Theaterplatz 14 52062 Aachen hausanschrift Helnemannstraße 2,53175 Bonn POSTANSCHRIFT 53170 Bonn +49 (0)228 99 57-3292 FAX +49 {0)228 99 57-83292 bearbeitet VON Claudia Schwarzer e-mail Claudia.Schwarzer@bmbf.bund.de TEL Homepage datum GZ www.bmbf.de Bonn, 18.03.2008 414-42530 NW, 41442531 (Bitte stets angeben) nachrichtlich: Oberste Landesbehörden für Ausbildungsförderung Landesämter für Ausbilriungsfördenmg betreff bezuo Anlage Vollzug des Bundesausbildungsförderiingsgcsctzcs (BAföG) hier: Sozialpauschale für sog. Minijobs, § 21 Abs. 2 BAföG !. Ihr Schreiben vom 08.02.2008, Az. 49.2.220 78/2008 2 Auslßgungsrundschreiben vom 11.03.2003, Az. 314-42531 Bezugsschreibenzu !. Vielen Dank für die Übersendung des Urteils des VG Minden vom 25.01.2008, Az. 6 K 1757/07. Ich Leile Ihre Einschätzung, dass ein Antrag auf Zulassung der Berufung keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Es wird gebeten, bis zu einer entsprechenden Änderung des Gesetzeswortlauts den mit Erlass vom 11.03.2003, Az. 314-42531, vorgegebenen Vollzug zu ändern und in den Fällen, in denen Einkom­ mensbezieher Einkünfte aus einer geringfügigen Tätigkeit beziehen, die Sozialpauschale nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG in Höhe von 35 % zu gewähren. Dies gilt jedoch nicht für Auszubildende, denen nach dem Wortlaut des Gesetzes stets die Sozialpau­ schale nach § 21 Abs. 2 Salz 1 Nr. 1 BAföG zu gewähren ist. Im Auftrag Schwarzer Telefonzentrale +49 (0)228 99 57-0 FAX-ZENTRALE e-mail-zentrale oder +49 (0)30 18 57-0 +49 (0)228 99 57-83601 oder +49 (0)30 18 57-83601 bmbf@bmbf.bund.de
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Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Köln 50606 Köln Dalum: 08.02.2008 1 Bundesministerium für Bildung-^——L ^ und Forschung Referat 414 Heinemannstraße 2 53175 Bonn Seite 1 yon 2 pndesministerjum für Bildung und Forschung Aktenzeichen: 4S.2.22- 178/2008 12. Feb, 2008 nachrichtlich -Lang- Auskunft erteilt: Rolf Klaus Bongs rolf.bongs@bezreg- Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie NRW Referat 413.1 Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Kpeln.nrw.de Zimmer: 367 Telefon: (0241) 455- 213 Fax: (0241)455-3185 (heaterplatz 14, 52062 Aachen DB bis Aachen Hbf, Linien 1, 11, 14, 21,46, Durchführung des Bundesausbildungsförderung (BAföG); Sozialpauschale nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 oder Nr. 3 BAföG für Minijobs e-mail von Frau RR'in Schwarzer vom 23.07.2007; Auslegungsschreiben vom 11.03.2003 - 314 - 42531 Anlagen: -2- SB63 bis Alter Posthof Sprechzeiten: persönlich: donnerstags: 8:30 - 15:00 Uhr telefonisch: mo.-do.: 8:00- 16:30 Uhr, freitags: 8:00 - 15:00 Uhr Landeskasse Köln: Anbei erhalten Sie das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 25.01.2008 -6 K 1757/07 (zugestelit am 04.12.2008) und den vorhergehenden Bescheid der Bezirksregierung Köln vom24.07.2007 - 40.2.21 2562/2006 mit der Bitte um Kenntnisnahme. WestLB, Düsseldorf BLZ 300 500 0C, Kontonummer 965 60 Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10,50667 Köln Telefon: (0221) 147-0 Fax: (0221) 147 - 3185 In seinem Urteil kommt das Verwaltungsgericht Minden zu dem aus hiesiger Sicht zutreffenden Schluss, dass Einkünfte aus geringfügiger Tätigkeit nicht Einkünfte eines rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmers sind, sondern eines versicheruncisfreien Arbeitnehmers seien. Die Abführungen des Arbeitgebers zur Rentenversicherung seien insofern nicht von Belang. Der Beschäftigte selbst sei nämlich rentenversicherungsfrei. Angesichts der aus hiesiger Sicht eindeutigen 14.02.2008-3 ■ poslstelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de
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Bezirksregierung Köln Formulierungen im Gesetz hat ein Antrag auf Zulassung der Berufung Datum: 08.02.2008 Seite 2 von 2 keine Aussicht auf Erfolg und es ist nicht beabsichtigt, diesen zu stellen. Weiterhin ist nach hiesiger Ansicht aufgrund des unveränderten Wortlauts des Gesetzes und der Ausführungen im Urteil des Verwaltungsgerichts Minden auch die Verwaltungspraxis zu ändern und in Fällen, in denen Einkommensbezieher Einkünfte aus einer geringfügigen Tätigkeit beziehen, die Sozialpauschale nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG zu gewähren. Um Ihr Einverständnis hierzu wird gebeten. Im Auftrag / / *
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