2009-09-14-o-21-anrechnung-erasmus-mundus-10-9-2009.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Erlasse des BMBF zum BAföG

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POSTANSCHRIFT Bundesministerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn HAUSANSCHRIFT An die Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung POSTANSCHRIFT TEL FAX Landesämter für Ausbildungsförderung BEARBEITET VON E-MAIL HOMEPAGE DATUM GZ Heinemannstraße 2, 53175 Bonn 53170 Bonn +49 (0)228 99 57-2297 +49 (0)228 99 57-82297 Dorschner-Wittlich Ingrid Dorschner-Wittlich@bmbf.bund.de www.bmbf.de Bonn, den 14.9.2009 414-42531-1-§ 21 (Bitte stets angeben) BETREFF Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hier: Anrechnung von Stipendien aus dem Erasmus Mundus Programm der EU Anlässlich der letzten Sitzung der Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung und des Bundes am 9./10. Juni 2009 wurde von Länderseite darauf hingewiesen, dass BAföG-Anträge von Studierenden gestellt werden, die Stipendien in Höhe von 1000 € und mehr aus dem Erasmus Mundus Programm der EU erhalten. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob es sich hierbei um eine Erhöhung des bekannten Mobilitätszuschusses handelt mit der Folge, dass Tz. 21.4.9. i) BAföGVwV Anwendung findet. Das Programm Erasmus Mundus wurde zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten aufgelegt. Es sieht unter anderem die Vergabe von Stipendien vor. Folgende Aktionen enthalten Stipendien, die auch von BAföG-berechtigten Studierenden in Anspruch genommen werden können. Aktion 1a „Erasmus Mundus Masterstudiengänge, EMMC“. Im Rahmen der Zusammenarbeit von europäischen und außereuropäischen Hochschulen werden Stipendien an hochqualifizierte Studierende in Masterstudiengängen vergeben. Aktion 2 „Erasmus Mundus External Cooperation Window“. Im Rahmen der Kooperation zwischen Hochschuleinrichtungen aus Europa und bestimmten Drittstaaten werden Stipendien sowohl an Studierende ohne berufsqualifizierenden Abschluss als auch an Studierende in Masterstudiengängen vergeben. Das Erasmus Mundus Programm steht ungeachtet des Programm-Namens nicht im Zusammenhang mit dem Erasmus Programm. Im Rahmen des letzteren sind weiterhin die bekannten Mobilitätszuschüsse in Höhe von in der Regel 100 € – 200 € erhältlich, die nach Tz. 21.4.9 i) BAföGVwV anrechnungsfrei bleiben. Stipendien aus dem Erasmus Mundus Programm hingegen sind Ausbildungsbeihilfen nach § 21 Abs. 3 Nr. 2 BAföG und aufgrund ihrer Zweckidentität als Einkommen voll anrechenbar auf den Bedarf. Im Auftrag Dorschner-Wittlich TELEFONZENTRALE FAX-ZENTRALE E-MAIL-ZENTRALE +49 (0)228 99 57-0 oder +49 (0)30 18 57-0 +49 (0)228 99 57-83601 oder +49 (0)30 18 57-83601 bmbf@bmbf.bund.de
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