2009-11-04-o-21-abs-1anerkennung-von-werbungskosten-f3r-erststudium-nach-abgeschlossener-berufsau.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Erlasse des BMBF zum BAföG

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POSTANSCHRIFT Bundesministerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn HAUSANSCHRIFT - ausschließlich per E-Mail - POSTANSCHRIFT Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Beuthstr. 6-8 10117 Berlin TEL FAX BEARBEITET VON E-MAIL HOMEPAGE Nachrichtlich Oberste Landesbehörden für Ausbildungsförde- rung Landesämter für Ausbildungsförderung DATUM GZ Heinemannstraße 2, 53175 Bonn 53170 Bonn +49 (0)228 99 57-2243 +49 (0)228 99 57-82243 Werner Cremerius Werner.Cremerius@bmbf.bund.de www.bmbf.de Bonn, 04.11.2009 414- 42530 BE; 414-42531-1§ 21 (Bitte stets angeben) BETREFF Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) BEZUG hier: Anerkennung von Werbungskosten bei der Anrechnung von Ausbildungs- und Praktikumsver gütungen; hier BFH-Urteil vom 18.06.2009 – VI R 14/07 Ihre Schreiben vom 27.10.2009 und 03.11.2009 – IV a 6 - ANLAGE Mit Urteil vom 18. Juni 2009 VI R 14/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das seit 2004 geltende Abzugsverbot für Kosten von Erststudien und Erstausbildungen nach § 12 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) der Abziehbarkeit von beruflich veranlassten Kosten für ein Erststudium jedenfalls dann nicht entgegensteht, wenn diesem eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgegangen ist. Die in dem Protokoll der OBLBAfö-Sitzung vom 4./5. November 2008 zu TOP 5.4 beschriebenen Vollzugsvorgaben zur Anerkennung von Werbungskosten bei der Anrechnung von Ausbildungs- und Praktikumsvergütungen sind gemäß dieser Rechtsprechung des BFH zu modifizieren. Künftig können Werbungskosten auch für ein Erststudium anerkannt werden, sofern dieses nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung aufgenommen wird. Ich bin dementsprechend damit einverstanden, dass für das anhängige Klageverfahren insofern eine Klaglosstellung erfolgt. Im Auftrag Cremerius TELEFONZENTRALE FAX-ZENTRALE E-MAIL-ZENTRALE +49 (0)228 99 57-0 oder +49 (0)30 18 57-0 +49 (0)228 99 57-83601 oder +49 (0)30 18 57-83601 bmbf@bmbf.bund.de
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