2010-01-18-o-8-nachweis-daueraufenthaltsrecht-nach-o-4a-freiz3gigkeitsg-eu.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Erlasse des BMBF zum BAföG

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POSTANSCHRIFT Bundesministerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn An die Obersten Landesbehörden Für Ausbildungsförderung HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Landesämter für Ausbildungsförderung BEARBEITET VON E-MAIL HOMEPAGE Heinemannstraße 2, 53175 Bonn 53170 Bonn +49 (0)228 99 57-2297 +49 (0)228 99 57-82297 Dorschner-Wittlich Ingrid.Dorschner-Wittlich@bmbf.bund.de www.bmbf.de DATUM Bonn, den 18.1.2010 GZ 414-42501-ÄndG/22 (Bitte stets angeben) BETREFF BEZUG ANLAGE Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hier: Daueraufenthaltsrecht nach § 4a FreizügigkeitsG/EU Einführungsrundschreiben zum 22. BAföGÄndG vom 20.12.2007, Az.: 414-42501-ÄndG/22 Muster der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis-EG In der Vergangenheit hat es mehrfach Nachfragen zum Nachweis eines Daueraufenthaltsrechtsrechts nach freizügigkeitsrechtlichen Bestimmungen gegeben. Ich habe daher das Bundeministerium des Innern mit der Problematik befasst. Von dort wurde mitgeteilt, dass neben der unter Rdz. 3.5.1.1 des o.g. Einführungsrundscheibens angesprochenen Daueraufenthaltskarte das Daueraufenthaltsrecht nach § 4a FreizügigkeitsG/EU durch folgende Bescheinigungen nachgewiesen werden kann: - die nach § 7a AufenthG/EWG erteilte „unbefristete Aufenthaltserlaubnis-EG“ (vgl. Anlage); - eine Bescheinigung nach § 5 Abs.1 FreizügG/EU mit dem nachträglich angefügten Zusatz: "i.V.m. § 2 Abs. 5 FreizügG/EU"; - eine Bescheinigung nach § 5 Abs.1 FreizügG/EU mit dem nachträglich angefügten Zusatz: "i.V.m. § 4a FreizügG/EU". In Zweifelsfällen sollten die Ämter für Ausbildungsförderung auf die Möglichkeit der Ausstellung einer aktuellen Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht nach§ 5 Abs. 6 S.1 i.V.m. § 4a FreizügG/EU hinweisen. Auf eine solche besteht ein Anspruch, sofern die Voraussetzungen vorliegen und kein Verlust des Freizügigkeitsrechts gem. § 5 Abs. 5 FreizügG/EU festgestellt wurde. Im Auftrag Dorschner-Wittlich TELEFONZENTRALE FAX-ZENTRALE E-MAIL-ZENTRALE +49 (0)228 99 57-0 oder +49 (0)30 18 57-0 +49 (0)228 99 57-83601 oder +49 (0)30 18 57-83601 bmbf@bmbf.bund.de
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