2012-04-26-o-5-britisches-studiengeb3hrendarlehen.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Erlasse des BMBF zum BAföG“
. POSTANSCHRIFT BETREFF BEZUG Bundesministerium für Bildung und Forschung Bundesminislerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn Region Hannover HAUSANSCHRIFT Heinemannstraße 2, 53175 Bonn Team Ausbildungsförderung POSTANSCHRIFT 53170 Bonn Hildesheimer Str. 18 ter +49 (0)1888 57-2297 FAX +49 (0)1888 57-8 2297 BEARBEITET von Ingrid Dorschner-Witilich E-mail Ingrid.Dorschner-Wittliich@bmbf.bund.de 30169 Hannover , Bezirksregierung Köln Ausbildungsförderung Postfach 101749 HOMEPAGE www.bmbf.de 52017 Aachen parum Bonn, den 26.04.2012 cz 414 - 42530 NW/42530 N1/4253% {Bitte stets angeben) Nachrichtlich: Oberste Landesbehörden für Ausbildungsförderung Landesämter für Ausbildungsförderung Bundesausbildungsförderungsgesetz (BA[öG); hier: Erstattung von Studiengebühren in Großbritannien Erlass vom 10.05.2006, Az. 414-42530NW/42531 In meinem o.g. Erlass habe ich dargelegt, dass das britische Studiengebührendarlehen auf den Bedarf anzurechnen ist. Hierbei wurde davon ausgegangen, dass das Darlehen zinsfrei gewährt wird. Zwischenzeitlich hat sich zwar herausgestellt, dass das von der britischen Regierung gewährte und subventionierte Darlehen nicht durchgängig und nur teilweise zinslos vergeben wurde; dabei blieben die in den meisten Jahren erhobenen, jeweils unterschiedlich hohen Zinsen aber immer weit unterhalb von marktüblichen Zinsen. Dies ändert an der Qualifizierung des Studiengebührendarlehens als anzurechnende Ausbildungs- beihilfe nichts. Ausbildungsbeihilfen sind Unterstützungsleistungen aus öffentlichen Mitteln, die zum Zwecke der Durchführung der Ausbildung gewährt werden. Unter diese Definition fällt auch ein staatlich subventioniertes Darlehen. Begrifflich keine Ausbildungsbeihilfe und daher nicht anzurech- nen sind lediglich solche Studien- und Studiengebührendarlehen, die als gewöhnliche Geschäfis- darlehen zu marktüblichen Zinsen gewährt werden. Der o.g. Erlass ist somit unverändert anwendbar. Im Auen (2 do? Ro _ AS on ® Dorschner-Wittlich TELEFONZENTRALE +49 (0}1888 57-0 FAX-ZENTRALE +49 (0)1888 57-8 36 01 E-MAIL-ZENTRALE bmbf@bmbf.bund.de