2012-06-04-o-5-britisches-studiengeb3hrendarlehen-verzinslich-erlass.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Erlasse des BMBF zum BAföG

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POSTANSCHRIFT Bundesministerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn Region Hannover Team Ausbildungsförderung Hildesheimer Str. 18 30169 Hannover Bezirksregierung Köln Ausbildungsförderung Postfach 101749 52017 Aachen HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX BEARBEITET VON E-MAIL HOMEPAGE DATUM GZ Heinemannstraße 2, 53175 Bonn 53170 Bonn +49 (0)1888 57-2297 +49 (0)1888 57-8 2297 Ingrid Dorschner-Wittlich Ingrid.Dorschner-Wittlich@bmbf.bund.de www.bmbf.de Bonn, den 04.06.2012 414 – 42530 NW/42530 NI/42531 (Bitte stets angeben) Nachrichtlich: Oberste Landesbehörden für Ausbildungsförderung Landesämter für Ausbildungsförderung BETREFF BEZUG Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG); hier: Erstattung von Studiengebühren in Großbritannien Erlasse vom 10.05.2006 und 26.04.2012, Az. 414-42530NW/42531 In meinen o.g. Erlassen habe ich dargelegt, dass das britische Studiengebührendarlehen als Ausbil- dungsbeihilfe anzurechnen ist. Im Nachgang hierzu darf ich klarstellen, dass dies nur für den Zeitraum gilt, während dessen zugleich auch Studiengebühren nach § 3 AuslandszuschlagsV zu leisten sind, da nur dann Zweckidentität der britischen Darlehen mit den Leistungen nach dem BAföG gegeben ist. Im Auftrag Dorschner-Wittlich TELEFONZENTRALE FAX-ZENTRALE E-MAIL-ZENTRALE +49 (0)1888 57-0 +49 (0)1888 57-8 36 01 bmbf@bmbf.bund.de
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